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Maximtac

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Ich kann nur eins nicht verstehen, wie ist das möglich?!

So ein Schreiben/Erlaubnis, entsteht doch nicht von Lust und Laune bestimmter Beamter / Sachbearbeiter. Sowas zu erlauben/veröffentlichen ohne sich vorher mit BKA zu beraten ist doch unmöglich...
Bayerisches Staatsministerium/höhere Jagd- und Waffenbehörden / untere Jagd- und Waffenbehörden sagt ihr dürft.

BKA schweigt und denkt, wenn wir euch packen seit ihr dran... :sneaky: Sehr verwirrende Situation/Gesetzeslage
 
G

Gelöschtes Mitglied 21155

Guest
Schlichtweg ist ein nettes Wort. :D
Bitte Begründe doch deine Ansicht. Ich habe mir doch auch die Mühe gemacht.

Kein Problem

Man macht sich nicht strafbar wenn man auf die Richtigkeit eines Bescheids einer Behörde vertraut. Das schlimmste was einem passieren kann ist, dass der Verwaltungsakt (in diesem Fall die Beauftragung) zurück genommen wird. Unter Umständen muss das Amt dir die entstandenen Kosten (Ausgleichsanspruch) sogar erstatten.

Die Gründe hab ich mehrfach genannt.
Gültiger positiver Verwaltungsakt (also das GO bzw das OK für die Nutzung eines NSG mit integrierter Lampe auf der Waffe) zieht Vertauenschutz mit sich. Es gibt keine Sanktionierung dafür auf einen (formel/materiell) rechtswidrigen Verwaltungsakt (ohne Arglist) vertraut zu haben. Das wäre auch eine grauenhafte Vorstellung im Bananenrepublikstil.

Und die "Sachkunde" des Jagdscheininhabers auf dem Gebiet des einschlägigen Verwaltungsrechts ist genau 0.

Wenn du tiefer in die Materie eintauchen möchtest empfehle ich dir die Lektüre des VwVfG insbesondere Paragraphen 48 ff. Ist aber echt langweilig.

Rechtsunsicherheit besteht jedoch gerade sehr wahrscheinlich bei den armen zuständigen Sachbearbeitern. Das kennen die aber schon. Ich könnte mir vorstellen dass die Beauftragungen sich deshalb bin Grenzen halten werden. Aber wie ich schon sagte, ist das deren Problem.

Schaunmermal
 
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Das gilt aber nicht für einen der vorliegenden Fälle. Hoer ist dem Sachkundugen die Zuständigkeit bekannt und er kann eben durch diese Sachkunde das auch erkennen.
Das ist vorauszusetzen. genauso wie man auf dem aktuellen Stand des Gesetzes zu sei hat.
Hier geht es nicht um Verwaltungsrecht, sondern um das WaffG, das Prüfungsumfang ist und das der Sachkundige kennen muss.

An einem früheren zeitpunkt kam man tatsächlich mit Verbotsirrtum durch.
Das ist mit vorliegen und Publikmachung des BKA Merkblatt aber nicht der Fall.
Die Zuständigkeit des BKA ist durch das WaffG exakt definiert und damit bekannt.

Zurück zum "Fall":
Ein eindeutiges Verbot kann nicht im Vollzug umgangen werden.
Ein gelungenes Beispiel für den Vollzug der Länder ist bspw. dass Bayern kein unangemeldeten Aufbewahrungskontrollen vollzieht.
Diesen Spielraum lässt das Gesetz, da es keine unangemeldeten Kontrollen fordert.
Es ermöglicht doese lediglich.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 21155

Guest
Das gilt aber nicht für einen der vorliegenden Fälle. Hoer ist dem Sachkundugen die Zuständigkeit bekannt und er kann eben durch diese Sachkunde das auch erkennen.


Naja kannst das ja halten wie Du möchtest, schadet ja nicht. Es ist jedoch Aufgabe der Behörde vor Erteilung des VA zu prüfen, nicht deine. Und nochmal, die Sachkunde "Recht" (6 Stunden Frontalunterricht und +-20 Seiten im Seibt) ist ein Witz. Wenn Du nem Richter damit kommst lacht der dich aus.

PS: ich sehe das nach dem Studium der Rechtswissenschaften halt anders als Du, meine Frau, Rechtsanwältin, ebenfalls. Aber auch das ist Alltag in der Jurisprudenz. Ohne gegenläufige Ansichten gäbe es sie nicht. Ist aber auch egal, meine zuständige Behörde ist in NRW, mich tangiert es nicht. Ich freue mich nur darüber dass es noch Amtszimmer gibt wo man sein Hirn noch einschaltet. Bei den Gesetzen die teilweise heutzutage erlassen werden eine wohltuende Abwechslung....

Ich bin jedenfalls optimistisch gespannt wie sich das entwickelt.
 
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Ich kann nur eins nicht verstehen, wie ist das möglich?!

So ein Schreiben/Erlaubnis, entsteht doch nicht von Lust und Laune bestimmter Beamter / Sachbearbeiter. Sowas zu erlauben/veröffentlichen ohne sich vorher mit BKA zu beraten ist doch unmöglich...
Bayerisches Staatsministerium/höhere Jagd- und Waffenbehörden / untere Jagd- und Waffenbehörden sagt ihr dürft.

BKA schweigt und denkt, wenn wir euch packen seit ihr dran... :sneaky: Sehr verwirrende Situation/Gesetzeslage
Es werden sehr viele Fehler gemacht. Hier ist man bereits an Punkt 1 des Prozesses gescheitert:
Prüfung der eigenen Zuständigkeit.
Es werden eigentlich andauernd behördliche und auch ministerielle Schreiben gekippt.
Menschen machen Fehler.
Wenn man sich mal überlegt wieviele Bundesgesetze als verfassungswidrig eingestuft und zurückgenommen werden.
Das ist ein ganz normaler Prozess.
 
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Ich kann nur eins nicht verstehen, wie ist das möglich?!

So ein Schreiben/Erlaubnis, entsteht doch nicht von Lust und Laune bestimmter Beamter / Sachbearbeiter. Sowas zu erlauben/veröffentlichen ohne sich vorher mit BKA zu beraten ist doch unmöglich...
Bayerisches Staatsministerium/höhere Jagd- und Waffenbehörden / untere Jagd- und Waffenbehörden sagt ihr dürft.

BKA schweigt und denkt, wenn wir euch packen seit ihr dran... :sneaky: Sehr verwirrende Situation/Gesetzeslage

Wieso verwirrend ?
Das BKA macht doch keine Gesetze .Hat es noch nie gemacht.
Den bayerischen Polizisten möchte ich sehen, der sich mit unserem Innenminister anlegt ,weil Mantelträger,dieses pseudojuristische Irrlicht, eine andere Meinung vertritt.
Die Landratsämter hier hauen eine Allgemeinverfügung nach der anderen raus.
IR -Strahler am ZF erlaubt.
warum regt man sich darüber auf?
 

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Wieso verwirrend ?
Das BKA macht doch keine Gesetze .Hat es noch nie gemacht.
Den bayerischen Polizisten möchte ich sehen, der sich mit unserem Innenminister anlegt ,weil Mantelträger,dieses pseudojuristische Irrlicht, eine andere Meinung vertritt.
Die Landratsämter hier hauen eine Allgemeinverfügung nach der anderen raus.
IR -Strahler am ZF erlaubt.
warum regt man sich darüber auf?
Das ist auch eine niedliche BEschreibung von dir ;)
Hast du auch ein Bild wie du beim Schreiben den Lolly weggeworfen hast und trotzig mit dem Fuß aufstampftest? ;)
Der Polizei ist das vollkommen egal.
Der Bundespolizei, welche ja im grenznahen Raum recht aktiv ist, erst recht.
Das GEsetz macht natürlich nicht das BKA. Das hat das Parlament beschlossen.
Es ist mir wichtig, dir das nahe zu bringen.
Es war das gleiche Parlament, dass in dem beshclossenen Gesetz festlegte, dass das BKA die Auslegung solcher Sache in Zuständigkeit.
Und es war das selbe Parlament, dass in der Förderalismusreform regelt, dass auch Bayern im waffG keine Zuständigkeiten hat.

Ich helfe gern ;)
 
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.... Die Allgemeinverfügung umfasst nur die Ausnahme vom Jagdrecht... :rolleyes:

Der diskutierte Knackpunkt ist das Waffengesetz.
So ist es.
Deshalb ja auch stets die Bennenung der jeweiligen Rechtsgrundlage. Da steht dann auch immer das "Thema". Was Jagdrecht udn was waffenrecht ist, kann jeder sicherlich leicht auseinanderhalten, zumal es ja auch extra immer dransteht.
Bei der waffenrechtlichen Auslegung fehlt übrigens der Hinweis auf eine Rechtsgrundlage.
Es gibt ja auch keine ;)
Man möchte über den Vollzug agieren.
Spätestens am Handel hat man sich aber verhoben.
Bayern kann nicht Erlaubnisse für bayrische Händler erlassen, die Händlern anderer Bundesländer verboten sind.
 
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Mantelträger,dieses pseudojuristische Irrlicht

Leute weder doch bitte nicht persönlich!

Ich war / bin bei einigen Aussagen auch nicht immer der Meinung von @Mantelträger, aber von solchen Diskussionen lebt doch auch ein Forum.

Wir werden sehen, was die Zukunft bringt. Beim BKA Bescheid zum maximtac Pard war’s auch schon so.

Wenn man die Zukunft beeinflussen will, muss man sich engagieren, und da finde ich die bayerischen Sticheleien schon sinnvoll- oder würden wir heute über Nachtjagd reden, wenn - ich glaube es war 2015 oder 2016 - Bayern nicht mit der Beauftragung vorgeprescht wäre.

Den Seehofer muss man uns nachsehen - Nobody is perfect - Deswegen da kann man nicht ein ganzes Bundesland verunglimpfen.
 
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Naja es ist eben so, der Typus des deutschen Blockwartes, der Verbote am liebsten persönlich ahnden würde, ist bei vielen extrem unbeliebt. Auch extreme Besserwisserei ist so eine typisch deutsche Eigenschaft, die uns in der Welt eher unbeliebt gemacht hat.

Anderswo auf der Welt, geht man mit solchen Sachen etwas entspannter um, da gibt es auch unsinnige Verbote, die im Alltag allerdings niemanden interessieren. Das weiß jeder und es funktioniert. Kann schon verstehen, daß sich manche, ab und zu, einen eher etwas freiheitlichen als einen DIN Geist wünschen.
 
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Naja es ist eben so, der Typus des deutschen Blockwartes, der Verbote am liebsten persönlich ahnden würde, ist bei vielen extrem unbeliebt. Auch extreme Besserwisserei ist so eine typisch deutsche Eigenschaft, die uns in der Welt eher unbeliebt gemacht hat.

Anderswo auf der Welt, geht man mit solchen Sachen etwas entspannter um, da gibt es auch unsinnige Verbote, die im Alltag allerdings niemanden interessieren. Das weiß jeder und es funktioniert. Kann schon verstehen, daß sich manche, ab und zu, einen eher etwas freiheitlichen als einen DIN Geist wünschen.

Am Ende wollen wir - denke ich - im wesentlichen alles das gleiche. Der eine hat halt eher eine Amerikanische Herangehensweise („lets try - wird schon schiefgehen“) der andere sieht eben „typisch deutsch“ auch sehr schnell die Risiken.

Ich finde es immer gut, das ganze Bild/beide Sichtweise zu sehen.
 
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