PARD NV007 German-Edition Fragen und Antworten über Rechtslage, Leistung, Ausführungen

Maximtac

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Moin.

Ist jemand mit Kenntnis dabei ob das Pard-Nachtsichtgerät auf Meopta Gläsern seinen Dienst tut ?
 
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Ist jemand mit Kenntnis dabei ob das Pard-Nachtsichtgerät auf Meopta Gläsern seinen Dienst tut ?

Ja, wie durch Zufall kenne ich da jemanden, der vorhin erst verglichen hat.
Zumindest ein MeoStar R1 1-4x22 funktioniert erstaunlich gut, besser als ein 56er Zeiss Diavari. Zu einem 50er Minox 5.2 ist kein großer Unterschied festzustellen.
Hätte es einen Parallaxenausgleich, wäre es perfekt.
Allerdings auf das Absehen achten, das darf nicht zu fein sein für die Verwendung mit dem PARD.

Ich bin noch auf der Suche nach einem Glas mit 1-x fach Vergrößerung und Parallaxenausgleich...
 
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Ich hätte jetzt eher zu einem sehr feinen Absehen geraten.
Es wird ja zunächst schon mitvergrößert.
 
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Wenn mann das Absehen nicht scharf bekommt, ok.... Leuchtpunkt einschalten, der kann dann zwar mitunter recht breit werden, aber tut seinen Zweck.
 
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Kann mir jemand eine Behörde in Bayern nennen wo das Pard genehmigt wurde? Hab bei meinem LRA angerufen und dort wurde mir gesagt das dieses nicht genehmigt wird da am Okular angebracht wird, also hinterm ZF, also kein Vorsatzgerät.
 
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... da am Okular angebracht wird, also hinterm ZF, also kein Vorsatzgerät.

"Vorsatzgeräte" kann man m.E. sowohl vor ein Objektiv als auch vor ein Okular "setzen".
Man sollte sich von "vorn" und "hinten" freimachen. Bei der Verwendung am Okular eines Mikroskops hätte man dann in der Regel ein "Obensatzgerät", oder?

Einfach mal beim LRA mit jemand diskutieren, der im Leben steht. Meistens hilft das.
 
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Mein Stellenleiter der UJB meinte auf obige Frage zu "Vorsatzgerät": Egal, welches und wo es verbaut wird, "Dual Use" muss es sein. Wurde dann auch so in der Beauftragung geschrieben.
 

Maximtac

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"Vorsatzgeräte" kann man m.E. sowohl vor ein Objektiv als auch vor ein Okular "setzen".
Man sollte sich von "vorn" und "hinten" freimachen. Bei der Verwendung am Okular eines Mikroskops hätte man dann in der Regel ein "Obensatzgerät", oder?

Einfach mal beim LRA mit jemand diskutieren, der im Leben steht. Meistens hilft das.

Gedulde ein wenig, es sollte jeden Tag den BKA-Bescheid kommen, diesen werde ich Posten, bzw. kann auch dir zusenden, damit wird es kein Problem geben. Bis jetzt hab ich von 8 Kunden gehört das die Pard ohne Probleme genehmigt bekommen haben.
 
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Es heisst Vorsatz. Nicht Vornsatz. Vorn und hinten ließe sich aber genauso diskutieren.
Die Aussage ist natürlcih Quatsch. Man setzt die Geräte vor. Sie werden unterschieden von den Aufsatz6geräten. Die ZF Seite spielt keine Rolle.
Es gibt auch keine Nachsatzgeräte. Sie werden als vor das Objektiv oder vor das Okkular gesetzt.
 

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