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- 28 Nov 2014
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Ich kann keinen Zusammenhang erkennen und habe auch im zweiten Nachlesen nichts in dieser Richtung genannt.
Wir wissen nun, dass dir Gesetzgebungsprozesse fremd sind. Also kommen wir bei dir vorbei und erklären bei dir zu Haus parlamentarische Abläufe
In meinem Revier gibts übrigens keine ASP. Die Anreise wäre umsonst.
Aber ich möchte uuuuuuunbedingt noch erwähnen, dass hier waffen- und jagdrechtlich (ohne BJAgdG Änderung) die Jagd mit Nachtsichttechnik erlaubt ist - sobald das 3. WaffRÄndG in Kraft getreten ist.
Es empfiehlt sich , sich entsprechend für eine Anpassung des jeweiligen LJagdG einzusetzen.
Wir wissen nun, dass dir Gesetzgebungsprozesse fremd sind. Also kommen wir bei dir vorbei und erklären bei dir zu Haus parlamentarische Abläufe
In meinem Revier gibts übrigens keine ASP. Die Anreise wäre umsonst.
Aber ich möchte uuuuuuunbedingt noch erwähnen, dass hier waffen- und jagdrechtlich (ohne BJAgdG Änderung) die Jagd mit Nachtsichttechnik erlaubt ist - sobald das 3. WaffRÄndG in Kraft getreten ist.
Es empfiehlt sich , sich entsprechend für eine Anpassung des jeweiligen LJagdG einzusetzen.
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