PARD NV007 German-Edition Fragen und Antworten über Rechtslage, Leistung, Ausführungen

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Ich kann keinen Zusammenhang erkennen und habe auch im zweiten Nachlesen nichts in dieser Richtung genannt.

Wir wissen nun, dass dir Gesetzgebungsprozesse fremd sind. Also kommen wir bei dir vorbei und erklären bei dir zu Haus parlamentarische Abläufe;)

In meinem Revier gibts übrigens keine ASP. Die Anreise wäre umsonst.
Aber ich möchte uuuuuuunbedingt noch erwähnen, dass hier waffen- und jagdrechtlich (ohne BJAgdG Änderung) die Jagd mit Nachtsichttechnik erlaubt ist - sobald das 3. WaffRÄndG in Kraft getreten ist. ;)

Es empfiehlt sich , sich entsprechend für eine Anpassung des jeweiligen LJagdG einzusetzen.
 
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Mal zum Thema Augenabstand des Pard.

Könnte man nicht ein Pard 007 an ein kurzes Zielfernrohr machen, z.b. 1-6x24 und das als Wechseloptik für die Nacht nutzen? Dann hätte man gleichzeitig das Problem mit dem Augenabstand gelöst?! Und für die Drückjagd kommt das Pard dann einfach ab.

Ginge das?
 
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Mal zum Thema Augenabstand des Pard.

Könnte man nicht ein Pard 007 an ein kurzes Zielfernrohr machen, z.b. 1-6x24 und das als Wechseloptik für die Nacht nutzen? Dann hätte man gleichzeitig das Problem mit dem Augenabstand gelöst?! Und für die Drückjagd kommt das Pard dann einfach ab.

Ginge das?
Nein.
Der augenabstand ist bei Dj Glas ähnlich wie beim normalen Glas. Irgendwo zwischen 8 bis 10 cm.
Wenn du das Glas weiter nach vorne montierst, kommst du ohne pard nicht klar.
 
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Er möchte es als Wechseloptik für die Nacht verwenden, also würde er durchaus damit klar kommen. Mir würden nur das x24 eventuell sorgen machen und die fehlende Parallaxenverstellung, denn ohne diese wird man nicht komplett scharf stellen können.
 
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Das neue Waffengesetz ändert nichts für Umgang mit Pard.
Nicht in negative und leider nicht in positive "Richtung"...

sehr richtig (y)somit bleibt es dabei, ohne besondere Genehmigung / Beauftragung darf das Gerät nicht an der Optik auf einer Waffe montiert werden. Mir wäre es auch rechtlich zu unsicher da mal nur das Kabel zum Aufheller durchzukneifen.

Der einzig legale Umgang mit dem Gerät ist dann beobachten. Das geht dann aber wohl mit jedem Wärmebildgerät der +1,5K klasse besser.
 
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Das Unbrauchbarmachen ist tatsächlich garnicht heikel. Es nimmt nämlich den Verbotsgrund.
Das nicht um Merkmale verbotener gegenstände ist damit alles i.O.
 
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na dann kann ich ja auch eine Taschenlampe mit einer Festmontage am ZF auf der Waffe montieren und nehme die Batterien raus. Ist dann ja auch nicht funktionsfähig.

Klar ich weiß, das dies weit hergeholt ist...soll auch eher ironisch dargestellt sein.

Hoffe aber schon das es so ist wie du sagst und sich die ganzen Pard007 Nutzer nicht in die Illegalität begeben.
 
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na dann kann ich ja auch eine Taschenlampe mit einer Festmontage am ZF auf der Waffe montieren und nehme die Batterien raus. Ist dann ja auch nicht funktionsfähig.

Klar ich weiß, das dies weit hergeholt ist...soll auch eher ironisch dargestellt sein.

Hoffe aber schon das es so ist wie du sagst und sich die ganzen Pard007 Nutzer nicht in die Illegalität begeben.
Batterie rausnehmen dürfte nicht reichen, aber du kannst den Linsenkopf abflexen, dann darf die "Taschenlampe" dran sein.
Kein Problem.
 
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Guten Tag zusammen,
Ich bin kein Nutzer des Pards, aber ich habe vor, wenn es erlaubt wird mir eins zuzulegen.
Gerade habe ich mir ein neues Glas gekauft für härtere Einsätze.
Hat jemand denn eine Blaser R8 mit diesem Pard im Einsatz und kann mir sagen, welche Bauhöhe der Montage die richtige ist?
Es soll ein Minox ZX5i montiert werden und soweit ich weiß gibt es niedrig, Mittel und hoch für die Blaser Sattelmontage.

Dankeschön im Voraus !
 
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Richte die Bauhöhe der Montage nach deinen persönlichen gegebenheiten aus. Das ist das Maß der Dinge und der Rest passt sich daran an.
Im ungünstigsten Fall wird es dann nicht der Schnelladapter, sondern der bereits mitgelieferte Adapter. Der passt immer.
 
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Richte die Bauhöhe der Montage nach deinen persönlichen gegebenheiten aus. Das ist das Maß der Dinge und der Rest passt sich daran an.
Im ungünstigsten Fall wird es dann nicht der Schnelladapter, sondern der bereits mitgelieferte Adapter. Der passt immer.

Dann anders gefragt:
Mit welcher Bauhöhe lässt es sich mit dem Schnelladapter noch repetieren ?
 
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Das hängt von deinem Okulardurchmesser ab.
Auch der Spannschieber soll ja noch ohne Verrenkungen bedienbar sein.
Als Beispiel ist BSM mit Schiene und ein 40mm Okulardurchmesser bei 30mm Mittelrohr gerade noch handhabbar.
Bei größeren Okulardurchmesser muss man dann auf den Standardadapter zurückgreifen.
 
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Gerade schrieb mir jemand, dass es wohl durch die Waffengesetzänderungen wahrscheinlich mit IR Aufheller sowieso nicht mehr genehmigt werde.

hab ich da was verpasst? Kann mich jemand aufschlauen?
 
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Dann gibst auch keine Kalrheit. Vielmehr wird eine fülle an Prozessen geführt werden müssen, um Klarheit zu bekommen.
 

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