PARD NV007 German-Edition Fragen und Antworten über Rechtslage, Leistung, Ausführungen

G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Besser ausgedrück: neue WaffG Änderungen hat für Pard keine Vorteile gebracht.

Es würde ja nicht was zusätzlich verschärft, was Anwendung von Pard betrifft.
es ist und bleibt mit passender Montagemöglichkeit laut BKA ein Verbotener Gegenstand. Dabei ist es egal ob es auch an das Fernglas passt entscheidend ist wenn die Montage zum Okular einer Waffe passt.
 
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Ja, stimmt... in dem Moment, wo Du eine Patrone im Auto neben die Büchse legst, ist sie quasi geladen und Du bist Deine Zuverlässigkeit los. Das ganze kann aber durch eine bayerische Allgemeinverniedlichung geheilt werden und ist dann straffrei!
 
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Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
in dem Moment wo an dem Pard ein Montageadapter vorhanden ist der zufällig an das Okular einer Waffe passt wird es zum verbotenen Gegenstand auch wenn es einige nicht wahr haben wollen.
Nein so einfach isr das nicht.
Das Pars muss um ohne Ausnahmegenehmigung verboten zu sein, montiert sein. Nur ein passender Adapter macht es nicht zum verbotenen Gegenstand.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Nein so einfach isr das nicht.
Das Pars muss um ohne Ausnahmegenehmigung verboten zu sein, montiert sein. Nur ein passender Adapter macht es nicht zum verbotenen Gegenstand.
Das sieht das BKA aber ganz anders bemühe mal Google bevor Du sowas verbreitest.
 
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Das sieht das BKA aber ganz anders bemühe mal Google bevor Du sowas verbreitest.

das ist mir zu pauschal,

ich würde das eher vor dem Hintergrund „jagdlampen“ Rechtsprechung sehen. Die sind trotz mitgeliefertem kabelschalter und klemmadaptet per se auch nicht verboten, erst wenn auf der Waffe montiert.

wenn aber bessere Quellen da sind, ich lerne immer gerne dazu.
 
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Das sieht das BKA aber ganz anders bemühe mal Google bevor Du sowas verbreitest.
hallo.

Ok, das brauchen wir nicht, wir schauen auf die Webseite von @maximtac.de und können uns diesen Feststellungsbescheid vom 14.11.2019 (veröffentlicht im Bundesanzeiger AT am 10.12.2019) in aller Ruhe zu Gemüte ziehen.

Als da steht, der Einfachheit halber mal kopiert u.A., drin:

1585726731946.png

Ich lese für mich persönlich daraus: da es sich um ein Dual-Use Gerät handelt, ist erst in fester Verbindung mit Zieloptik(en) auf Waffen von einem nach WaffGes verbotenem Gegenstand auszugehen.
Ob nun Jemand 75 Universaldapter in der Tasche, natürlich streng getrennt von der Munition und Brotzeit :whistle: , mit sich führt oder nicht, ist völlig unerheblich.



....und wenn der ganze c19-Schaixx vorbei ist, dann mach ich mir erst einmal ein paar ruhige Tage zu Hause! :)(y)

Bis dahin:
 
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Ich will ja nicht unken, aber ohne Aufheller taugen aber ALLE digitalen Restlichtverstärker kaum was....somit nach neuer Rechtslage leider nutzlos, da Aufheller verboten.
hallo.
Das ist, so allgemeingültig geschrieben falsch.
Es gibt Landesjagdgesetze, die erlauben das Anstrahlen des jagdlichen Zieles mit einer künstlichen Lichtquelle. Was nach WaffGes verboten ist, ist die Fixmontage mit der Waffe

Das Gesetz wurde gegen das Pard gemacht!
eigentlich nicht wirklich. Wer aus dem PNV007 den IR Aufheller entfernt, darf es als Dual-Use Gerät selbstverständlich benutzen.
Vorausgesetzt, das Anstrahlen mit einer künstlichen Lichtquelle ist nach LJagdGes erlaubt, kannst du den IR Strahler dazu in der Hand halten (y)(y)
Trifft übrigens auch auf die Verwendung von so manchem PULSAR zu.
Beste Lösung aller Lösungen ever, hervorragende epochal- legislative Handwerkskunst
:whistle:

Bananenfabrik Deutschland 2020, momentan ohne Bananen
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
hallo.
Das ist, so allgemeingültig geschrieben falsch.
Es gibt Landesjagdgesetze, die erlauben das Anstrahlen des jagdlichen Zieles mit einer künstlichen Lichtquelle. Was nach WaffGes verboten ist, ist die Fixmontage mit der Waffe

eigentlich nicht wirklich. Wer aus dem PNV007 den IR Aufheller entfernt, darf es als Dual-Use Gerät selbstverständlich benutzen.
Vorausgesetzt, das Anstrahlen mit einer künstlichen Lichtquelle ist nach LJagdGes erlaubt, kannst du den IR Strahler dazu in der Hand halten (y)(y)
Trifft übrigens auch auf die Verwendung von so manchem PULSAR zu.
Beste Lösung aller Lösungen ever, hervorragende epochal- legislative Handwerkskunst
:whistle:

Bananenfabrik Deutschland 2020, momentan ohne Bananen
:unsure:Also ist das Pard wie im BKA bescheid beschrieben VERBOTEN wenn es eine Montage für eine Waffe hat.

Also ich blicke da nicht mehr durch
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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:unsure:Also ist das Pard wie im BKA bescheid beschrieben VERBOTEN wenn es eine Montage für eine Waffe hat.

Also ich blicke da nicht mehr durch

eigentlich ist es garnicht so schwer;)

Verboten ist, das Pard an die Waffe zu montieren.(Punkt)

Außnahme:
1. Bayern mit der Allgemeinverfügung, soweit vorhanden in den jeweiligen Landkreisen
2. Entsprechende Beauftragung von der jeweiligen Jagdbehörde als Ausnahmegenehmigung

Mehr ist es eigentlich nicht.

Jura ist an sich ganz einfach.
 
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:unsure:Also ist das Pard wie im BKA bescheid beschrieben VERBOTEN wenn es eine Montage für eine Waffe hat.

Also ich blicke da nicht mehr durch
nein, es ist verboten, ab dem Moment der fixen Verbindung mit der Jagdwaffe.

Wir gehen einmal davon aus, dass es dazu keinerlei Beauftragung und auch keinerlei gestattende Allgemeinverfügungen gibt!
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
nein, es ist verboten, ab dem Moment der fixen Verbindung mit der Jagdwaffe.

Wir gehen einmal davon aus, dass es dazu keinerlei Beauftragung und auch keinerlei gestattende Allgemeinverfügungen gibt!
Nee laut BKA eben nicht die sagen es reicht die Technische Voraussetzung sprich Montage adapter für eine Waffe um Verboten zu sein.
 
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Nee laut BKA eben nicht die sagen es reicht die Technische Voraussetzung sprich Montage adapter für eine Waffe um Verboten zu sein.
wo genau sagen Die es denn u nd wie sagen es Die denn ?

Lese doch einfach meinen kopierten Teil des Feststellungsbescheides.

Oder lese hier:

https://forum.wildundhund.de/thread...ung-ausfuehrungen.123248/page-54#post-4227531

Oder lese unzählige Postings von @Mantelträger

Oder vergiss einfach alles und kaufe dir eine Röhre
(y)(y) :whistle:
 
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Hmmm... Man könnte doch einfach, wenn man den originalen Aufheller ausgelötet hat, eine passende Taschenlampe mit 18650 Akku hernehmen, dort die LED und die Frontlinse ausbauen und dafür den Aufheller einsetzen... oder?
 
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Omg 🙄 Schrödingers Nachtzielgerät... Wenn das Pard und der Adapter in Besitz einer Person sind, ist es an der Waffe montiert und zugleich auch nicht oder was? 🤣

In dem Bescheid steht, dass das Pard ein verbotenes Nachtzielgerät ist, wenn es an der Waffe montiert ist "punkt".
 
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Hmmm... Man könnte doch einfach, wenn man den originalen Aufheller ausgelötet hat, eine passende Taschenlampe mit 18650 Akku hernehmen, dort die LED und die Frontlinse ausbauen und dafür den Aufheller einsetzen... oder?
hallo.
Könnte man bestimmt... Irgendwo in den Tiefen des Forums wurde es schon beschrieben.

Und mit der Zeit wächst einem dann noch der dritte Arm, mit Hand, um den ganzen Krempel zielgerecht zu halten (y):unsure::whistle:

Für mich war der 1.April schon am 20.02.2020... der Tag der Offenbahrung, WaffGes Novelle in der Banananfabrik


.......
 

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