G
Gelöschtes Mitglied 16028
Guest
es ist und bleibt mit passender Montagemöglichkeit laut BKA ein Verbotener Gegenstand. Dabei ist es egal ob es auch an das Fernglas passt entscheidend ist wenn die Montage zum Okular einer Waffe passt.Besser ausgedrück: neue WaffG Änderungen hat für Pard keine Vorteile gebracht.
Es würde ja nicht was zusätzlich verschärft, was Anwendung von Pard betrifft.