oder man kauft ne fertige lampe mit entsprechender wellenlänge
oder man bekommt sie geschenkt....Ja, die kosten aber, wenn du was halbwegs gescheites willst, wenigstens 100 € ...
Das war aber die Beurteilung nach "altem" WaffG.Omg Schrödingers Nachtzielgerät... Wenn das Pard und der Adapter in Besitz einer Person sind, ist es an der Waffe montiert und zugleich auch nicht oder was?
In dem Bescheid steht, dass das Pard ein verbotenes Nachtzielgerät ist, wenn es an der Waffe montiert ist "punkt".
Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 haben. Jagdrechtliche Verbote oder Beschränkungen der Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsätzen bleiben unberührt. Satz 4 gilt entsprechend für Inhaber einer gültigen Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 und 2.
So einfach funktioniert das nicht. Die elektronische Regelung der ausgeschlachteten Taschenlampe muss das auch können. Die vom PARD verbleibt ja auf der Platine im Gerät.Hmmm... Man könnte doch einfach, wenn man den originalen Aufheller ausgelötet hat, eine passende Taschenlampe mit 18650 Akku hernehmen, dort die LED und die Frontlinse ausbauen und dafür den Aufheller einsetzen... oder?
Die sind allerdings lange nicht so leistungsstarkt.
Vielen Dank, genau so ist es.hallo.
Ok, das brauchen wir nicht, wir schauen auf die Webseite von @maximtac.de und können uns diesen Feststellungsbescheid vom 14.11.2019 (veröffentlicht im Bundesanzeiger AT am 10.12.2019) in aller Ruhe zu Gemüte ziehen.
Als da steht, der Einfachheit halber mal kopiert u.A., drin:
Anhang anzeigen 111047
Ich lese für mich persönlich daraus: da es sich um ein Dual-Use Gerät handelt, ist erst in fester Verbindung mit Zieloptik(en) auf Waffen von einem nach WaffGes verbotenem Gegenstand auszugehen.
Ob nun Jemand 75 Universaldapter in der Tasche, natürlich streng getrennt von der Munition und Brotzeit , mit sich führt oder nicht, ist völlig unerheblich.
....und wenn der ganze c19-Schaixx vorbei ist, dann mach ich mir erst einmal ein paar ruhige Tage zu Hause!
Bis dahin:
hallo.Die sind allerdings lange nicht so leistungsstarkt.
Trotzdem natürlich gute Aktion.
So einfach funktioniert das nicht. Die elektronische Regelung der ausgeschlachteten Taschenlampe muss das auch können. Die vom PARD verbleibt ja auf der Platine im Gerät.
Vielen Dank, genau so ist es.
@Dergerl Lesen UND verstehen. Also bitte verbreite du hier keine Unwahrheiten.
Sorry, aber der Feststellungsbescheid wird mit Veröffentlichung des neuen WaffG ungültg, da seine Begründung (altes WaffG) nicht mehr gültig ist.
So leid es mir für Maximtac tut...das Teil ist, an eine Waffe montiert, nicht gesetzeskonform ! Punkt. aus !
.....
G.
Sorry, aber der Feststellungsbescheid wird mit Veröffentlichung des neuen WaffG ungültg, da seine Begründung (altes WaffG) nicht mehr gültig ist.
G.