PARD NV007 German-Edition Fragen und Antworten über Rechtslage, Leistung, Ausführungen

JBB

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Hab ne Osramlösung, ist ned ganz mies, minimal schwächer wie die Original Pard Lampe. Kann es dir morgen raus suchen.
 
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Auch in BW dürfen Lichtquellen nicht fest an der Waffe montiert sein.

Wenn dann müsste man den IR ausbauen und eine Taschenlampe mit IR am Hochsitz festmachen und damit das Ziel anleuchten.
 
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@jsmith: In beiden Feststellungsbescheiden kannst Du jeweils auf der letzten Seite lesen, daß der integrierte IR-Aufheller bei Verwendung bzw. Montage auf der Waffe zu einem Verbot führt.

Und im genannten Artikel steht es ja auch klar:
Weiterhin dürfen Taschenlampen eingesetzt werden, so lange diese nicht mit der Waffe verbunden sind.
 
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Scheinbar hat sich heute was in BW geändert.
jagd erleben sagt man darf das Pard da jetzt nutzen.
Steht ganz oben auf der Positivliste
Dann schreibt der Mitbewerber anscheinend Unsinn. Ich kenne den Artikel aber nicht für eine solide einschätzung.
Ich empfehle das Originalschreiben aus BW. Da umgeht man jegliche Aussagen zur Beleuchtung.
Eine Positivliste ist mir nicht bekannt. Was da verlinkt ist, ist mir nicht ersichtlich, kann aber nicht die "Positivliste". Man findet dort u.a. auch Dual use Geräte, welche legal verwendet werden dürfen -ohne Bezug zur Montage an einer Waffe.
DAs BKA arbeitet als zuständige Behörde gerade an so etwas.
Das nutzt nur alles nichts, wenns nicht im Gesetz steht.

Ich verweise mal auf das Urteil zu Halbautomaten und 2 Schuss Magazinen.
Da stellt sich dann höchstrichterlich am ende doch eine andere Sachlage heraus, als die gelebte Praxis war ;)

Das Gesetz musss geändert werden. Es läuft ein Änderungsantrag zu verschiedenen kleineren Fehlern im WaffG. Da muss sich die Jägerschaft jetzt draufstürzen und einklinken.
Sonst nutzt das alles nichts.
Am Ende zählt nu das Gesetz und der Richter.
 
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Gibt es inzwischen eigentlich Neuigkeiten bezüglich eines Pard NV 007- Nachfolgers?
 
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@Mantelträger @Schnepfenschreck
Ich bin genau so wenig Jurist wie ihr und möchte deshalb auch nicht darüber diskutieren.
Ich habe das gepostet was DORT geschrieben steht, ohne jegliches Pro oder Kontra.
Es ist bei JE auch direkt auf der Startseite zu finden. Kann jeder nochmal nachlesen.
Wenn es der Jägerschaft in BW die Möglichkeit gibt das Pard an der Waffe zu verwenden gönne ich es jedem einzelnen.

Wenn es bei Jägern in anderen BL zu Frust führt kann ich nichts daran ändern.
Meine Beauftragung ist noch gültig. Wenn sie ausläuft oder vorher widerrufen wird werde ich damit leben was kommt. Ich gehe aber stark davon aus, meine Ausrüstung wird weiterhin in BY nutzbar bleiben. Auch mit eingebautem Aufheller (keine Taschenlampe).
 
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ICh habe nicht dich angegriffen, sondern darauf hingewiesen, dass keine Positivliste im Sinne (an der Waffe verwendbar existiert).
Das wird fehlinterpretiert.
Ansonsten weiss ich im waffenrecht schon Bescheid, Musst du dir keine Gedanken machen ;)

Frust gibst nirgendwo. wer will macht das sowieso. Hat es vorher gemacht und jetzt auch.

Nur steht da eben nirgends eine Freigabe. Das Schreiben des Landes BW kann sich jeder durchlesen.
Ein Onlineartiekl ist garnichts wert. Aber auch der d´sagt ja nichts dazu ;)
 
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Moin @jsmith,

gerade weil Dein Beitrag nicht genau wiedergibt, was da steht, könnte das mißverstanden werden. Daher meine Ergänzung.

Letztlich ist jeder selbst verantwortlich, was er auf seine Waffe montiert.

Waidmannsheil,
Schnepfenschreck.
 
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Ich sach nur AUSVERKAUFT! Die Realität läuft seit Monaten an der theoretischen Rechtsdiskussion vorbei und die Dinger sind zu Tausenden in der Orginalversion in Deutschland im Einsatz. Wahrscheinlich hat die German-Edition nicht mal die höchsten Verkaufszahlen, aber selbst die ist regelmäßig ausverkauft. Es entsteht doch schon lange eine nicht mehr kontrollierbare Faktenlage. Solange die Jäger nicht anfangen sich massenhaft gegenseitig anzuzeigen sind wir doch faktisch nachts im Wald im rechtsfreien Raum.
 
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Selbst die non German Edition kann sich jeder binnen Minuten zum legalen Gerät umbauen...

Aber ja, ich schätze auch das von der Laser/Absehen Version genügend im Umlauf sind, vor allem da es die Version schon deutlich länger gibt als die dt Version.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13232

Guest
Manche Sachen muss man einfach nicht bis ins kleinste diskutieren. Die Politik hat die Bürger, in diesem Falle uns JÄGER, mal wieder an der Nase herum geführt. Wem er das zu verdanken hat, sollte sich jeder bei der nächsten Wahl noch mal bewusst machen. Fakt ist aber auch, dass abtertausende Geräte, welche die Nachtsicht erheblich verbessern und die ganz zufällig auch an ein Zielfernrohr passen, im Umlauf sind. Und ich schätze mal, dass deren Verbreitung proportional zur Größe des Jahnke-Standes auf der jährlich stattfindenden Jagd und Hund in Dortmund steigt. Ganz egal, was irgendwer meint auf ein Papier zu schreiben, um uns erneut ne lange Nase zu machen.
 

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