Scheinbar hat sich heute was in BW geändert.
jagd erleben sagt man darf das Pard da jetzt nutzen.
Steht ganz oben auf der Positivliste
Dann schreibt der Mitbewerber anscheinend Unsinn. Ich kenne den Artikel aber nicht für eine solide einschätzung.
Ich empfehle das Originalschreiben aus BW. Da umgeht man jegliche Aussagen zur Beleuchtung.
Eine Positivliste ist mir nicht bekannt. Was da verlinkt ist, ist mir nicht ersichtlich, kann aber nicht die "Positivliste". Man findet dort u.a. auch Dual use Geräte, welche legal verwendet werden dürfen -ohne Bezug zur Montage an einer Waffe.
DAs BKA arbeitet als zuständige Behörde gerade an so etwas.
Das nutzt nur alles nichts, wenns nicht im Gesetz steht.
Ich verweise mal auf das Urteil zu Halbautomaten und 2 Schuss Magazinen.
Da stellt sich dann höchstrichterlich am ende doch eine andere Sachlage heraus, als die gelebte Praxis war
Das Gesetz musss geändert werden. Es läuft ein Änderungsantrag zu verschiedenen kleineren Fehlern im WaffG. Da muss sich die Jägerschaft jetzt draufstürzen und einklinken.
Sonst nutzt das alles nichts.
Am Ende zählt nu das Gesetz und der Richter.