Das ist, zumindest in meinem Jagd- sowie Heimatlandkreis so nicht richtig.
- Ausschließlich der Pächter beantragt für einen von im definierten Personenkreis (muß nicht er selber sein)
- Die Behörde sendet jeweils einen (kostenpflichtigen) Bescheid mit der Sondergenehmigung an alle benannten Personen. Dieser gilt nur für diese Person und nur für das(die) definierten Revier(e).
Die IR-Geschichte ist zweifelsohne unbefriedigend, auch in By. Man wird jedoch auch nicht gezwungen, einen Vorsatz mit IR vor der Nase kontrollberechtigter Staatsorgane auf die Waffe zu schrauben und es auf ein Gerichtsverfahren anzulegen.
Waidmannsheil
Ratatoskr