PARD NV007 German-Edition Fragen und Antworten über Rechtslage, Leistung, Ausführungen

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Der Besitz eines Adapters , es soll auch Universal Adapter geben, ist wohl nicht verboten. Außerdem soll es auch noch Auslandsjagd geben.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Hallo Dergerl , Mandelträger hat Recht man Darf Adapter besitzen und an ZF Montieren ohne mit WaffG ins Konflikt zu kommen, weil Adapter könnte auch ein Gerät mit Ausgebauten IR-Strahler oder z.B Diycon der IR-Strahler nicht besitzt adaptieren, sonst wäre jeder 25,4mm ZF Montage-Ring auch verboten, weil dort könnte eine Lampe Platz finden. Adapter allein (auch Montiert) stellt kein Merkmale von Verbotenen Gegenstand. (y)
Das ist richtig aber wie viele Geräte hast du mit entfernten IR schon verkauft?
Problem ist doch will mir einer was böses bin ich dran wenn ich ein Normales Pard von dir habe und den Passenden Waffenadapter.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Der Besitz eines Adapters , es soll auch Universal Adapter geben, ist wohl nicht verboten. Außerdem soll es auch noch Auslandsjagd geben.
Na dann kannst dir doch gleich ein Pard NV 008 kaufen:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::unsure:
machst einfach einen Aufkleber drauf für Auslandsjagd ;)
 
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Das ist richtig aber wie viele Geräte hast du mit entfernten IR schon verkauft?
Problem ist doch will mir einer was böses bin ich dran wenn ich ein Normales Pard von dir habe und den Passenden Waffenadapter.
Nein. Wesewegen willst du denn dran sein?
Es bedarf eines Verstoßes. Ein Adapter für mehrere mögliche und legale Anwendungen am ZF ist aber keiner.
Na dann kannst dir doch gleich ein Pard NV 008 kaufen:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::unsure:
machst einfach einen Aufkleber drauf für Auslandsjagd ;)
Das beides etwas Grundverschiedenes ist, könnte dir aber noch einfallen ;)
 
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Maximtac

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Das ist richtig aber wie viele Geräte hast du mit entfernten IR schon verkauft?
Problem ist doch will mir einer was böses bin ich dran wenn ich ein Normales Pard von dir habe und den Passenden Waffenadapter.

Wenn dir jemand was böses will, wird das Gerät auch ohne Adapter mitgenommen (weil Beamten vor Ort oft keine Ahnung haben und gehen auf Nr sicher) aber hinter her gibt es Entschuldigung und alles gut.

BKA/Gerichte bewerten: entweder Verboten oder Erlaubt dazwischen gibt es nicht. Beamten vor Ort können natürlich dir den Abend/Nacht verderben, egal ob Adapter auf ZF-Montiert ist oder nicht.

Darfst eins auch nicht vergessen, nach neuen Recht ist jetzt Verboten ist Waffe mit Lichtquellen zu verbinden oder wenn ZF mit Waffe verbunden ist, dann ist das Pard auf ZF mit IR Strahler ohne Sonderg. oder dort wo noch nicht erlaubt ist verboten zu montieren.

ABER das ZF mit Pard zu verbinden ist völlig legitim nach neuen Recht jetzt egal ob mit oder ohne IR (zum beobachten), so weit ist weiß. Daher kann Adapter an ZF bleiben, für den Fall wenn du später das ZF getrennt von Waffe beobachten kannst.

Keine rechtliche Beratung, nur meine Meinung, Angaben ohne Gewehr
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Wenn dir jemand was böses will, wird das Gerät auch ohne Adapter mitgenommen (weil Beamten vor Ort oft keine Ahnung haben und gehen auf Nr sicher) aber hinter her gibt es Entschuldigung und alles gut.

BKA/Gerichte bewerten: entweder Verboten oder Erlaubt dazwischen gibt es nicht. Beamten vor Ort können natürlich dir den Abend/Nacht verderben, egal ob Adapter auf ZF-Montiert ist oder nicht.

Darfst eins auch nicht vergessen, nach neuen Recht ist jetzt Verboten ist Waffe mit Lichtquellen zu verbinden oder wenn ZF mit Waffe verbunden ist, dann ist das Pard auf ZF mit IR Strahler ohne Sonderg. oder dort wo noch nicht erlaubt ist verboten zu montieren.

ABER das ZF mit Pard zu verbinden ist völlig legitim nach neuen Recht jetzt egal ob mit oder ohne IR (zum beobachten), so weit ist weiß. Daher kann Adapter an ZF bleiben, für den Fall wenn du später das ZF getrennt von Waffe beobachten kannst.

Keine rechtliche Beratung, nur meine Meinung, Angaben ohne Gewehr
(y)(y)
 
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Tja, trotzdem gibts Unterschiedliche Auslegungen dessen, wurde aber alles schon durchgekaut, lesen hilft

ja deswegen hatte ich ja gefragt wo es steht das in ganz Bayern die Jagd mit NS+ künstliche Lichtquellen erlaubt ist wie im Artikel von maximtac verlinkt. Denn das hast du doch geschrieben oder?

Ist in ganz Bayern so.
Ansage vom Bay. Ministerium.

wenn du das anders meintest ist’s ja auch ok, war eine ernst gemeinte Frage denn wie gesagt wäre das für mich neu gewesen...
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Du kapierst es nicht oder?
Waffenrechtlich ist es auf Grund der Bay. Sichtweise Landesweit möglich. Und natürlich gibt es dazu ein Schreiben.
Jagdrechtliche Ausnahmeregelungen sind ja seperat immer noch nötig. Umd die sind Landkreissache.
 
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Du kapierst es nicht oder?
Waffenrechtlich ist es auf Grund der Bay. Sichtweise Landesweit möglich. Und natürlich gibt es dazu ein Schreiben.
Jagdrechtliche Ausnahmeregelungen sind ja seperat immer noch nötig. Umd die sind Landkreissache.

mit dem falschen Fuß aufgestanden oder warum so schlecht gelaunt 😄?

bitte am besten das Schreiben welches du meinst verlinken, denn ich verstehe nicht was du mit „Sichtweisen“ usw. meinst.

das Waffengesetz wurde geändert, seit dem ist Jägern der Umgang mit Vorsatzgeräten gestattet aber ohne Aufheller.

Nun gab es schon davor (auf Antrag) Ausnahmegenehmigungen die das waffenrecht durch behördliche Beauftragung ausgehebelt haben (ob rechtens oder nicht sei dahin gestellt). Mittlerweile gehen viele Landkreise dazu über diese Ausnahmen auf den ganzen Landkreis auszuweiten was zum einen wegen dem jagdrecht als auch waffenrecht (mit Aufheller!) nötig ist um es legal einzusetzen. Aber das ganze eben nicht Bayern weit...

so mein Verständnis von der momentanen Situation solltest du andere Quellen haben teile sie doch bitte mit mir😊
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Google ist dein Freund.
Schau nach, lies nach, lass sie nicht alles vorkauen.
Wurde alles schon hier diskutiert und festgestellt. Ich verschwende nicht meine Zeit weil zu faul zum Suchen bist.
 
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In Unterfranken haben jetzt wohl fast alle Landkreise die Allgemeinverfügung erlassen. Insofern ist da jetzt wohl annähernd flächendeckend Klarheit.
 

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