Das ist richtig aber wie viele Geräte hast du mit entfernten IR schon verkauft?Hallo Dergerl , Mandelträger hat Recht man Darf Adapter besitzen und an ZF Montieren ohne mit WaffG ins Konflikt zu kommen, weil Adapter könnte auch ein Gerät mit Ausgebauten IR-Strahler oder z.B Diycon der IR-Strahler nicht besitzt adaptieren, sonst wäre jeder 25,4mm ZF Montage-Ring auch verboten, weil dort könnte eine Lampe Platz finden. Adapter allein (auch Montiert) stellt kein Merkmale von Verbotenen Gegenstand.
Na dann kannst dir doch gleich ein Pard NV 008 kaufenDer Besitz eines Adapters , es soll auch Universal Adapter geben, ist wohl nicht verboten. Außerdem soll es auch noch Auslandsjagd geben.
Dass ist die Waffenrechtliche Seite.
Die Jagdrechtliche haben die einzelnen Landkreise zu regeln.
Keine Sorge. Da bin ich ganz auf der Linie des BKA.Mein Lieber Mantelträger das sieht das BKA leider ganz anders leider
Nein. Wesewegen willst du denn dran sein?Das ist richtig aber wie viele Geräte hast du mit entfernten IR schon verkauft?
Problem ist doch will mir einer was böses bin ich dran wenn ich ein Normales Pard von dir habe und den Passenden Waffenadapter.
Das beides etwas Grundverschiedenes ist, könnte dir aber noch einfallenNa dann kannst dir doch gleich ein Pard NV 008 kaufen
machst einfach einen Aufkleber drauf für Auslandsjagd
Das ist richtig aber wie viele Geräte hast du mit entfernten IR schon verkauft?
Problem ist doch will mir einer was böses bin ich dran wenn ich ein Normales Pard von dir habe und den Passenden Waffenadapter.
Wenn dir jemand was böses will, wird das Gerät auch ohne Adapter mitgenommen (weil Beamten vor Ort oft keine Ahnung haben und gehen auf Nr sicher) aber hinter her gibt es Entschuldigung und alles gut.
BKA/Gerichte bewerten: entweder Verboten oder Erlaubt dazwischen gibt es nicht. Beamten vor Ort können natürlich dir den Abend/Nacht verderben, egal ob Adapter auf ZF-Montiert ist oder nicht.
Darfst eins auch nicht vergessen, nach neuen Recht ist jetzt Verboten ist Waffe mit Lichtquellen zu verbinden oder wenn ZF mit Waffe verbunden ist, dann ist das Pard auf ZF mit IR Strahler ohne Sonderg. oder dort wo noch nicht erlaubt ist verboten zu montieren.
ABER das ZF mit Pard zu verbinden ist völlig legitim nach neuen Recht jetzt egal ob mit oder ohne IR (zum beobachten), so weit ist weiß. Daher kann Adapter an ZF bleiben, für den Fall wenn du später das ZF getrennt von Waffe beobachten kannst.
Keine rechtliche Beratung, nur meine Meinung, Angaben ohne Gewehr
ja eben, die Waffenrechtliche ist Bundes und nicht Bayernweit gleich, der Beitrag von maximtac bezieht sich aber auf das jagdrecht im Landkreis Hof, also nicht überall in Bayern so
Tja, trotzdem gibts Unterschiedliche Auslegungen dessen, wurde aber alles schon durchgekaut, lesen hilft
Ist in ganz Bayern so.
Ansage vom Bay. Ministerium.
Du kapierst es nicht oder?
Waffenrechtlich ist es auf Grund der Bay. Sichtweise Landesweit möglich. Und natürlich gibt es dazu ein Schreiben.
Jagdrechtliche Ausnahmeregelungen sind ja seperat immer noch nötig. Umd die sind Landkreissache.
Ist das so? Gibts da ein Schreiben oder ähnliches? Mir sind nur einzelne Landkreise bekannt die das machen bisher...