PARD NV007 German-Edition Fragen und Antworten über Rechtslage, Leistung, Ausführungen

Registriert
1 Aug 2007
Beiträge
1.680
habe das vorhin wo anders gebracht und wiederhole mich gerne ,weil es zum Thema passt


Gesetzestexte und Ihre § sind doch fast nie eindeutig.
Da wäre ja eine ganze Branche die vor Gericht ihr Urteil finden möchte überflüssig.
Die Rumpelstilzchentänze von einigen hier erinnen mich ein bisschen an die Bundesliga.Gibt ja genügend FCB Hasser,nur weil diese anders sind als die anderen(hä,hä).

Als gebürtiger Bayer in Bayern lebend, halte ich mich hier an die Bayerischen Gesetze und Verordnungen.
Die anderen ,die uns eh nicht mögen, sind mir wurscht.
Gott zum Gruße
KF
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Hast du denn ein bayrisches Waffengesetz?
Oder gibts wenigstens eine bayrische Verordnung?
Richtige Antwort: Nein.
Es gibt Vollzugshinweise, die auch noch auf die Sachlage zur Einschätzung des BKA hinweisen. ;)

Nochmal Klartext, es gibt lediglich Hinweise eines Ministeriums. Wenns blöd läuft hat auch dieser handelnde Herr hier lediglich seine Privatmeinung auf offiziellen Briefbogen gebracht. ;)
Kein Einzelfall unter CSU Herrrschaft (siehe Seehofer, Coronapapiere BMI).
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Nun wohne ich nicht in Bayern und daher interessierts mich nur am Rande. Dennoch habe ich einen RA gefragt, was eigentlich passieren kann. Der hat mir sinngemäß folgendes gesagt:
Wer im Vertrauen auf ein behördliches Schreiben einen sachlichen Fehler macht iSdG, kann sich zunächst auf den Vertrauensschutz berufen, d.h., er kann darauf vertrauen, daß die Behörde sich im rechtlichen Rahmen bewegt. ABER: (Schrei! ;)) Gerade in Hinsicht auf das Thema "Waffen" wäre große Vorsicht geboten! Es hat schon bei anderen Themen Urteile gegeben, die das Gegenteil ausdrückten. Demnach ist es Bürgerpflicht, sich von der Rechtmäßigkeit des eigenen Handelns zu überzeugen (- Anm: so richtig rechtlich-akademisch eben, Grrr.) Gerade von LWBs wird erwartet, daß sie sich stets auf dem Stand halten. Das Nichtbeachten dieses Punktes ist schon einigen zum Verhängnis geworden. Untadeliges Verhalten über Jahrzehnte wird vorausgesetzt und bedeutet keinen Bonus bei Fehlverhalten.
Wenn man nun weiß, daß Landesrecht nicht Bundesrecht aushebeln, sondern nur ergänzen darf, dann ist dementsprechend zu handeln!

Was also bedeutet das? Wer z.B. den IR-Aufheller am Pard an der Waffe montiert einsetzt und aus irgendwelchen Gründen dabei erwischt wird, ist seinen Lappen los, da waffenrechtlich nach wie vor verboten. Ebenso der Einsatz von NZT in Ländern, wo das noch verboten ist. End of Game.
NUR: Getan haben es schon viele, erwischt wurde mKn noch keiner. Das wiegt viele in Sicherheit.
Faktisch ist das auch so, aber wirklich rechtssicher ist das nicht.
Mir persönlich zu gefährlich.
Genau. Das ist das was am Ende der Tenor ist.
 
Registriert
1 Aug 2007
Beiträge
1.680
Hast du denn ein bayrisches Waffengesetz?
Oder gibts wenigstens eine bayrische Verordnung?
Richtige Antwort: Nein.
Es gibt Vollzugshinweise, die auch noch auf die Sachlage zur Einschätzung des BKA hinweisen. ;)

Nochmal Klartext, es gibt lediglich Hinweise eines Ministeriums. Wenns blöd läuft hat auch dieser handelnde Herr hier lediglich seine Privatmeinung auf offiziellen Briefbogen gebracht. ;)
Kein Einzelfall unter CSU Herrrschaft (siehe Seehofer, Coronapapiere BMI).

Es ist kein Hinweis sondern ein Vollzugsschreiben
Schade um die Zeit die hier mit Dir verplempert wird.
Geil Dich weiter auf.
Alles Gute Dir.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Ich finde dich auch nett :love:
Aufgelen tust dich mich vorerst aber noch nicht. Vielleicht kommt das ja noch ;)
Was bitte ist denn ein Vollzugsschreiben?
Ordnet man das jetzt unter von dir beschriebenen bayrische Gesetze oder bayrische Verordnungen ein?:D
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Leute weder doch bitte nicht persönlich!

Ich war / bin bei einigen Aussagen auch nicht immer der Meinung von @Mantelträger, aber von solchen Diskussionen lebt doch auch ein Forum.

Wir werden sehen, was die Zukunft bringt. Beim BKA Bescheid zum maximtac Pard war’s auch schon so.

Wenn man die Zukunft beeinflussen will, muss man sich engagieren, und da finde ich die bayerischen Sticheleien schon sinnvoll- oder würden wir heute über Nachtjagd reden, wenn - ich glaube es war 2015 oder 2016 - Bayern nicht mit der Beauftragung vorgeprescht wäre.

Den Seehofer muss man uns nachsehen - Nobody is perfect - Deswegen da kann man nicht ein ganzes Bundesland verunglimpfen.
Komm es schlicht lächerlich wie unser Hobby-Jurist ein seinen Vorstellungen hängt wenn hier richtige Volljuristen gegenteiliges feststellen.
Wärs nicht so nervig, könnte man drüber lachen...
 
G

Gelöschtes Mitglied 6300

Guest
Möglicherweise hat Mantelträger ja recht mit seiner Einschätzung der Unrechtmäßigkeit des Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums. Auch lese ich die Ausführungen von Mantelträger immer mit großem Respekt vor der Schilderung des juristischen Hintergrunds seiner Meinungen.

Andererseits verstehe ich von Rechtsauslegungen nur wenig, ich konnte gerade mal die Erklärungen der Kollegen von "Legal" verstehen, wenn sie im Rahmen meiner Normungstätigkeit Stellung bezogen. Meistens hatte das Ganze nichts mit dem von mir angenommenen "Gesunden Meschenverstand" zu tun. Aber es ist wie es ist, anders ist es nur bei Pippi Langstrumpf.

Anderer Ansicht als Mantelträger bin ich aber in der Einschätzung, welche juristische Kompetenz vom gemeinen Waidmann (m/w/d) abverlangt wird. Ich denke, dass er auf ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums vertrauen darf. Sollte Mantelträger recht haben und der Gemeine Waidmann geschnappt und angeklagt werden, dürfte er sich auf "Verbotsirrtum" berufen können. Falls es sich aber um einen Dr. jur. Waidmann handelt, sieht es wahrscheinlich anders aus.

Ich weis, mal wieder mein Gesunder Menschenverstand.
 
Registriert
29 Mai 2015
Beiträge
1.548
Die Gefahr das ein Einzelner hier große juristische Probleme bekommt mag noch überschaubar sein aber die Gefahr dass das Schreiben von einem Verwaltungsgericht gekippt wird und man dann einen unbenutzbaren Ausrüstungsgegenstand hat scheint mir schon erheblich.
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.651
Anderer Ansicht als Mantelträger bin ich aber in der Einschätzung, welche juristische Kompetenz vom gemeinen Waidmann (m/w/d) abverlangt wird.

Naja, auch der "normale" Waidmann sollte etwas von der "Normenhierarchie" gehört haben. Das gehört auch zur Ausbildung im Jagdrecht. - Und vor diesem Hintergrund könnte verlangt werden, daß er als LWB ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums in diese Hierarchie richtig einordnen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
5 Jul 2012
Beiträge
2.395
Naja, auch der "normale" Waidmann sollte etwas von der "Normenhierarchie" gehört haben. Das gehört auch zur Ausbildung im Jagdrecht. - Und vor diesem Hintergrund könnte verlangt werden, daß er als LWB ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums in diese Hierarchie richtig einordnen kann.

Man sagt ja, in der Ausbildung zum JS sei jeweils ein halber Bauer, Förster, Hundeführer, Physiker, Ingenieur etc. mit drin. Also, vielleicht ist man danach quasi sowas wie ein Universalgelehrter.

Trotzdem hat mir dort keiner etwas über juristische Konzepte wie „Normenhierarchie“ gelehrt.
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.651
Trotzdem hat mir dort keiner etwas über juristische Konzepte wie „Normenhierarchie“ gelehrt.

Sicher? Vielleicht wurde der Begriff nicht genannt, aber das Grundsätzliche wurde bestimmt erklärt (bspw.: Wie verhält sich das Bundesjagdgesetz zum Landesjagdgesetz und was sind Verordnungen und Erlasse.). Falls tatsächlich nicht, wäre das zunächst erschreckend, aber würde dann auch erklären, warum hier so manch eine Diskussion so ausufert. ;)
 
Registriert
5 Jul 2012
Beiträge
2.395
Sicher? Vielleicht wurde der Begriff nicht genannt, aber das Grundsätzliche wurde bestimmt erklärt (bspw.: Wie verhält sich das Bundesjagdgesetz zum Landesjagdgesetz und was sind Verordnungen und Erlasse.). Falls tatsächlich nicht, wäre das zunächst erschreckend, aber würde dann auch erklären, warum hier so manch eine Diskussion so ausufert. ;)

;-)

Also, vorweg, mir ist aus anderen Gründen durchaus bewusst, „watt dett is“, :-D, aber der halbe Jurist gehörte ehrlich gesagt nicht zu den Kursen, die ich auf der einen oder anderen Seite des Tisches kennenlernen durfte.
 
G

Gelöschtes Mitglied 6300

Guest
Naja, auch der "normale" Waidmann sollte etwas von der "Normenhierarchie" gehört haben. Das gehört auch zur Ausbildung im Jagdrecht. - Und vor diesem Hintergrund könnte verlangt werden, daß er als LWB ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums in diese Hierarchie richtig einordnen kann.
Da haben wir voneinander abweichende Meinungen. Ich kann Dir aber auch nicht sagen wer recht hat.
 
G

Gelöschtes Mitglied 6300

Guest
Sicher? Vielleicht wurde der Begriff nicht genannt, aber das Grundsätzliche wurde bestimmt erklärt (bspw.: Wie verhält sich das Bundesjagdgesetz zum Landesjagdgesetz ...). Falls tatsächlich nicht, wäre das zunächst erschreckend, aber würde dann auch erklären, warum hier so manch eine Diskussion so ausufert. ;)
Ja

Sicher? Vielleicht wurde der Begriff nicht genannt, aber das Grundsätzliche wurde bestimmt erklärt (bspw.: ... und was sind Verordnungen und Erlasse.). Falls tatsächlich nicht, wäre das zunächst erschreckend, aber würde dann auch erklären, warum hier so manch eine Diskussion so ausufert. ;)
Nein


"Normenhierarchie" kenne ich im Kontext zu Rechtsnormen nicht. Ich kann mir denken, dass zwischen informativem Recht und verbindlichem Recht unterschieden wird (mitlesende Juristen bitte ich jetzt um Milde in der Kommentierung) aber unser sehr fähiger Lehrer und RA während der Jägerausbildung in der Kreisgruppe hatte mehr auf praktisch anwendbare Bestimmungen als auf Ordnungsstrukturen und Gesetzgebungsverfahren Wert gelegt. Gott sei Dank.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
139
Zurzeit aktive Gäste
326
Besucher gesamt
465
Oben