PARD NV007 German-Edition Fragen und Antworten über Rechtslage, Leistung, Ausführungen

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Das ist auch der Schwerpunkt. Keine Frage.
Es ist doch auch gar kein erbitterter Streit notwendig.
Hier im Forum wird niemand verurteilt oder gerichtlich belangt.
Man diskutiert Themen.
Einige haben mehr beizutragen, andere weniger. Es wird richtiges und fehlerhaftes geschrieben.
Alles ok.
Was ermöglicht dies allen? Sich mit der Sache auseinanderzusetzen.
Seinen Horizont zu erweitern und am Ende selbstbestimmt eine Entscheidung treffen zu können.

Das ist auch schon alles.
 
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Allgemeinverfügung unseres LRA (ebenfalls Bayern):
"I. In Einschränkung des Verbots des § 19 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a BJagdG ist es im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorschriften Inhabern eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Abs. 2 BJagdG gestattet,
• künstliche Lichtquellen,
• Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels und
• Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, wobei ausschließlich die waffenrechtlich gem. § 40 Abs. 3 Satz 4 WaffG zulässigen Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze erfasst sind,
sowohl in Verbindung mit einer Jagdlangwaffe als auch ohne Verbindung zu einer Jagdlangwaffe im Landkreis Forchheim für die Bejagung von ausschließlich Schwarzwild einschließlich des Ein- und Anschießens im Jagdrevier zu verwenden"

Darf mir also hochoffiziell ne Taschenlampe an den Knallstock pappen und sogar den IR-Strahler verwenden.
Gibts jetzt bald eine "Bavarian Edition" von Pard? :D
 
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Er hat dir doch aber nur jagrechtliche Erlaubnisse erteilt und dir keine abweichende waffenrechtliche Erlaubnis nach §40(2) WaffG gegeben.
;)
Du darfst übersetzt mit der Waffenlampe jagen gehen, du darfst sie aber weiterhin nicht besitzen.
Bleibt leider nur eine theoretische Möglichkeit damit zu jagen.
 
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Er hat dir doch aber nur jagrechtliche Erlaubnisse erteilt und dir keine abweichende waffenrechtliche Erlaubnis nach §40(2) WaffG gegeben.
;)
Du darfst übersetzt mit etwas (Waffenlampe) Jagen gehen, was du aber nicht besitzen darfst.
Hmm stimmt, ganz übersehen.
Zumindest in den bisherigen im Einzelfall erteilten Ausnahmegenehmigungen wurden zumindest die IR-Strahler EXPLIZIT als erlaubt aufgeführt.
Also doch nix Taschenlampe, nur IR-Strahler IM Aufsatzgerät.
 
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Eigentlich auch das nicht. Auch wenn es jagdrechtlich erlaubt ist, bleibt das waffenrechtlich verboten.
Bayern möchte im Vollzug des Verbots das WaffG nicht beachten. Wer sich darauf verlassen mag....
Das Verbot gg. das WaffG besteht trotzdem und der wiederholte Verstoß kostet die Zuverlässigkeit ;)

Man sieht, Bayern verzapft einfach nur gehörigen Mist, indem es die Jäger verunsichert und es leicht kitzlig wird. Dann soll es doch den Leute eine amtliche Beauftragung zur rechtssicherheit geben. Das tut man aber wieder nicht. halb vorgetrippelt und den Schritt zurückgemacht.
 
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Sieht hier jemand Probleme bzw. hat von solchen schon mal gehört wenn an dem Zielfernrohr der Schnelladapter montiert ist und zufällig ein Pard, welches auf den Adapter passt, im Rucksack/Tasche ist?
Der Adapter auf dem Zielfernrohr und das Pard nicht am Zielfernrohr sind getrennt voneinander ja erlaubt.
Rechtliche Probleme dürften doch nur bestehen wenn man mit Pard am ZF erwischt wird, korrekt?
Ich frag das natürlich nur für einen Freund, der kein Internet hat... :LOL::cool:
 

Maximtac

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Durch Aktuelle WaffG Änderung wäre das kein Problem mehr, vorher war das Grauzone.

Weil es kann sein das dein Freund hin und wieder mal das ZF von der Waffe trennt und das ZF und Pard ohne Waffe nutzt oder dein freund nutzt ab und zu Diycon Gerät von sein Freund oder Pard mit ausgebauten IR Strahler, daher ist Adapter immer am ZF dran.


Keine rechtliche Beratung und nur meine Meinung natürlich ;)
 
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Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!
Da hab ich direkt noch eine... Wenn man den IR Strahler ganz raus zieht, also voll fokussiert, bekommt man ein Wabenmuster im Pard zu sehen. Drückt man den IR Strahler auch nur ein ganz kleines bisschen rein ist das Muster weg.
Man kann so nicht den IR Strahler voll fokussiert verwenden, da dies extrem unangenehm ist.
Woran kann das liegen? Wie kann man das beheben?
 
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Hallo
Der eingebaute IR-Strahler im Pard ist ein Laser, kein LED! Genau müsste es sich um einen VCSEL-Laser handen. Diese haben bei maximaler Fokussierung das genannte Muster.
Nur mal so am Rande und der Vollständigkeit halber: Das Pard funktioniert mit schlechter beschichteten Optiken besser. Die besten Optiken sind immer mit Beschichtungen versehen, die Infrarotlicht teilweise blockieren. Die englischen Foren sind voll mit Berichten darüber. Zusätzlich sollte man bei Zielfernrohren (sofern Nutzung erlaubt) immer einen Paralaxeausgleich haben, am besten an der Seite. Dann klappts auch mit dem Scharfstellen.
 
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Wobei ich das Wabenmuster weder beim alten noch neuen Pard jemals gesehen habe. Bei externen IRs aber durchaus schon. Viel nerviger am Pard IR ist, das er oftmals nicht richtig zentriert ist. Die haben alle einen leichten Rechtsdrall. Das lässt sich aber mit etwas eigen Initiative leicht beheben.
 
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Da das Pard nur in einem von 4 Revieren Verwendung findet wird bei der Wahl des zf darauf keine Rücksicht genommen. Da muss das 50er Polar für herhalten.
Komisch, dass dieses Phänomen niemand kennt bei dem originalen IR Strahler/Laser.
 
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Um dem aktuellen WaffG genüge zu tun habe ich mir bei maximtac die 940nm Taschenlampe bestellt, bisher hatte ich meine alte mit 850nm im Einsatz.

Die 940er ist wirklich einen tick schwächer und das Bild wirkt leicht, wirklich minimal verwaschen. Aber es ist absolut wildsicher! Bei dem 850er Strahler hat das Wild zumindest immer in meine Richtung gesichert, manchmal auch direkt abgesprungen. Gerade Schwarzwild auf kurze Distanzen waren manchmal mit dem 850er direkt weg.

Mit dem 940er konnte ich gestern ohne Beunruhigung etliche Rehe perfekt beobachten. Wirklich klasse und absolut zu empfehlen (y)
 

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