FN455 funktioniert aber auch mit ein wenig Restlicht ohne IR, das Pard nichtGenerell hast du bei NSG Lösungen das Thema mit dem IR Aufheller.
Beim FN455 ist er z.B. abnehmbar, beim Pard müsste man ihn ausbauen lassen wenn man rechtlich auf der sicheren Seite sein will. Aber ohne IR Aufheller geht eben nicht viel...
Nicht geht ohne. Gar nichts.Generell hast du bei NSG Lösungen das Thema mit dem IR Aufheller.
Beim FN455 ist er z.B. abnehmbar, beim Pard müsste man ihn ausbauen lassen wenn man rechtlich auf der sicheren Seite sein will. Aber ohne IR Aufheller geht eben nicht viel...
Damit entspricht, das gerät aber nicht mehr der BKA-Zulassung vom Maximtac und ist Wirkung`s und funktionslos da reicht dann auch ein 56er ZF
FN455 funktioniert aber auch mit ein wenig Restlicht ohne IR, das Pard nicht
Allerdings!Es wird einem schnell schwindelig, wenn man kurz durchliest.
Das Pard ist und bleibt für Waffen Verboten außer in Bayern oder man hat eine Behördliche Beauftragung.
Das Pard ist ein 10.000 fach verkauftes Provisorium.
In denen du mit einem 56er Glas ein deutlich brauchbareres Bild gehabt hättest als in dem MäusekinoIch habe/hatte beide Geräte, wie du richtig sagst beim PARD geht ohne gar nichts, beim FN455 bedingt, das waren dann aber auch ordentlich mondhelle Nächte
Wieder Fehler, der BKA- Festellungsbescheid bestätigt die Dual- Use- Eigenschaft, und dass die eingebauten Fadenkreuze deaktivert sind. Und damit ist der Besitz legal.
Damit entspricht, das gerät aber nicht mehr der BKA-Zulassung vom Maximtac und ist Wirkung`s und funktionslos da reicht dann auch ein 56er ZF
Eine nette Pauschalisierung. Nur eben auch nur das.
Es gibt zahlreiche über eine lange Praxis bewährte Vorsatzgeräte aller Art.
Dann gibt es eben auch schon verschiedene Problem mit Nachtzieltechnik aus einem Gerät.
Gerade was dort die Digitaltechnik betrifft.
Es ist jagdlich sehr unschiclich, wenn die elektronik einfach eine TPL verändert