PARD NV007 German-Edition Fragen und Antworten über Rechtslage, Leistung, Ausführungen

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Von Aufheller ist beim Hersteller keine Rede, in der deutschen Version immer nur vom nicht vorhandenen Ziellaser.
Es ist etwas verwirrend.... was hat das Ding nun, infrarotlampe, Laser, was denn nun?
 
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10 Jan 2012
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Wurde hier alles schon 500x durchgekaut, scheint wohl nur nicht jeder zu verstehen...

Der Pard IR ist ein VCSEL (vertical-cavity surface-emitting laser). Nix LED, Laser. Es gibt trotz alledem immer mal Leute die auch noch den Richtlaser der bei der non BRD Version verbaut ist, mit einwerfen.
 
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18 Mai 2006
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Ein paar Fragen an die erfahrenen Experten:
1, Wie weit kann man mit einem Zeiss Victory Varipoint 3-12x56 und einem Zeiss HT 2,5-10x50 (haben beide keinen manuellen Paralaxenausgleich) mit dem 16mm-Pard bei klarer Luft auf einen frei stehenden 30kg-Frischling sauber schießen, nur auf die Bildqualität bezogen? Ansprechen würde mit der Wärmebildkamera erfolgen.
1a, nur mit Restlichtverstärkung in mondloser Nacht?
1b, nur mit Restlichtverstärkung in bewölkterer oder Halb-Mondnacht?
1c, mit Verwendung des internen IR-Aufhellers?
1d, mit 840nm-Lampe aus dem Maximtac-Onlinestore? Wann ist die wieder verfügbar?

2, Das Okular des Varipoint hat 40mm Durchmesser, das des HT 42mm. Also kauft man den 42mm-Pard-Adapter (mit Schnellspannschraube) + das Gummieinlagenset, damit es auch auf das 40mm-Okular passt. Ist der 42mm-Adapter innen irgendwie beschichtet, damit er auf dem 42mm-Okular (keine zusätzliche Gummieinlage möglich/nötig) keine Kratzer hinterlässt?
3, Wie lange hält das Gerät mit vollem Samsung-Akku bei Infrarotbetrieb mit IR-Aufheller auf Volleistung durch?

Danke für eine Kurze Rückmeldung!
 
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Nein, ein infrarot Strahler. Der Laser ist bei den nichtdeutschen Versionen als Zielmarkierung zusätzlich drin.

Das brauchst Du mir nicht zu erklären, ich war wohl der erste, der in diesem Forum erwähnt hat, dass das Pard ein VCSEL-Aufheller (Laser-Aufheller) hat. Der wird aber wohl manchmal mit dem Ziel-Laser verwechselt. Das meinte ich oben.
 
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26 Apr 2016
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Ein paar Fragen an die erfahrenen Experten:
1, Wie weit kann man mit einem Zeiss Victory Varipoint 3-12x56 und einem Zeiss HT 2,5-10x50 (haben beide keinen manuellen Paralaxenausgleich) mit dem 16mm-Pard bei klarer Luft auf einen frei stehenden 30kg-Frischling sauber schießen, nur auf die Bildqualität bezogen? Ansprechen würde mit der Wärmebildkamera erfolgen.
1a, nur mit Restlichtverstärkung in mondloser Nacht?
1b, nur mit Restlichtverstärkung in bewölkterer oder Halb-Mondnacht?
1c, mit Verwendung des internen IR-Aufhellers?
1d, mit 840nm-Lampe aus dem Maximtac-Onlinestore? Wann ist die wieder verfügbar?

2, Das Okular des Varipoint hat 40mm Durchmesser, das des HT 42mm. Also kauft man den 42mm-Pard-Adapter (mit Schnellspannschraube) + das Gummieinlagenset, damit es auch auf das 40mm-Okular passt. Ist der 42mm-Adapter innen irgendwie beschichtet, damit er auf dem 42mm-Okular (keine zusätzliche Gummieinlage möglich/nötig) keine Kratzer hinterlässt?
3, Wie lange hält das Gerät mit vollem Samsung-Akku bei Infrarotbetrieb mit IR-Aufheller auf Volleistung durch?

Danke für eine Kurze Rückmeldung!
1a und 1b macht keinen Sinn zu beantworten, dafür ist das PARD nicht gemacht.
1c bis 100m kannst Du locker schiessen. wenn Du sagst, Du kannst das mit dem WBK ansprechen.
Mit anderen Gläser geht noch mehr, aber die brauchen eine IR freundlichere Beschichtung und einen Parallaxeausgleich der mind. ab 30m beginnt.
1d keine Ahnung, sehe aber auch keinen Bedarf an 840nm.

2. Am Besten machst Dir Isolationsband um die Optik, dann gibts allgemein keine Kratzer.
3. Vllt ne Stunde. Die meiste Leistung zieht der IR. Das PARD hat aber eine Standy By Funktion. Diese ist logischerweise zu benutzen, wenn Du gerade nicht durch schaust. Dann kannst Du normal auch 3-5 Stunden in der Nacht unterwegs sein. So ist es jedenfalls bei mir.
 
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Nochmal eine Frage für einen Freund, leider konnte ich auch nach längerer Recherche diese nicht beantworten...
Wenn das Pard einen eigebauten Richtlaser hat und dieser auch funktioniert, ist es noch kein verbotener Gegenstand, wenn nicht an der Waffe montiert? Kann man die Kabel des Richtlasers einfach durchzwicken, isolieren und den Laser ausbauen?
Wie findet man heraus, ob das Gerät auch ein zuschaltbares Absehen hat?
 
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Den Laserpointer kann man ausbauen und das eingeblendete Absehen durch das Aufspielen anderer Software ausschalten.
 
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Der Ziellaser ist in der deutschen Variante demontiert und da das ein dual use Gerät ist, ist der Aufheller drin geblieben, aber so darf er aktuell wohl nur in einigen Bundesländern mit Sondergenehmigung auf eine Waffe drauf.
Ansonsten kannst du das teil zum beobachten vor irgend einer Optik benutzen, DAS ist nicht verboten.
 
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Die beiden Antworten helfen mir leider zu meinen Fragen nicht.

Die Fragen sind:
Wenn das Pard einen eigebauten Richtlaser hat und dieser auch funktioniert, ist es noch kein verbotener Gegenstand, wenn nicht an der Waffe montiert?
Kann man die Kabel des Richtlasers einfach durchzwicken, isolieren und den Laser ausbauen?
Wie findet man heraus, ob das Gerät auch ein zuschaltbares Absehen hat?
 
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Der Laser ist laut den Bildern auf der Platine mit einem Stecker befestigt. Es gab hier mal Bilder zu dem Umbau, ist wohl recht einfach.

Das Pard ist ein Dual-Use-Gerät, also auch für Waffen vorgesehen. Somit ist ein Pard mit Laser und/oder Absehen (das lässt sich wohl übers Menü einstellen) wohl ein verbotener Gegenstand.

Es gibt einen Freistellungsbescheid bei dem die deutsche Version (ohne Laser/Absehen) klar als nicht verbotener Gegenstand eingeordnet wurde.
 

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