Patronen .38 special in .357-Magnum-Revolver verwenden

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Gelöschtes Mitglied 25156

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Neue Materalien hin oder her, der K- Rahmen ist nicht für .357Mag im Dauerbetrieb ausgelegt bei den Schusszahlen die ein Wettkampfschütze im Jahr abgibt. Nicht nur die 200Schuss/Jahr in .38SPL eines Jägers, plus vielleicht 50 in 357Mag . . .
Ich habe trotzdem noch keinen K- Frame gesehen, der ernsthafte Schäden durch .357 gehabt hätte. Allerdings habe ich auch kein Mod. 19 oder 13 oder die Stainless- Varianten in Sportschützenhand gesehen mit langem Lauf. Dürfte eine äusserst selte Konstellation sein.
 
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Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
6- stellige Schusszahlen. Das ist selbst für die die meisten Sportschützen verdammt viel.
Man kann dem fragenden Waidmann die K-Frame Frage also ruhig als gegenstandslos beantworten. Selbst wenn 1000 Schuss im Jahr durchgehen, spielt das keine Rolle.
 
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Teilweise geht man da sogar auf den K-Rahmen, da dort die Laufseele niedriger über dem Handgelenk ist wie bei L- oder N-Frame. Damit wird der Hochschlag mehr nach Hinter wie nach Oben abgelenkt, was bei Zeitserien hilft. Und der K-Rahmen ist ursprünglich für .38SPL entwickelt worden . . . Neue Materalien hin oder her, der K- Rahmen ist nicht für .357Mag im Dauerbetrieb ausgelegt bei den Schusszahlen die ein Wettkampfschütze im Jahr abgibt. Nicht nur die 200Schuss/Jahr in .38SPL eines Jägers, plus vielleicht 50 in 357Mag . . .
So viele traust Du einem Durchschnittsjäger zu?
 
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Eine kurze Frage zum Munitionseintrag WBK.

Kann ich mit dem .357 Mag Eintrag auch .38 special Munition kaufen.
Oder brauche ich Zwei Munitionseinträge.
 
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Seit wann auch NUR mit Jagdschein?
Also wurde der Munitionseintrag abgeschaft?

Habe lange keine Kurzwaffe mehr erworben.
 
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Auch nur mit Jagdschein.

Wozu den bitte?

Die Erwerbsberechtigung für Kurzwaffenmunition ergibt sich aus dem Dienstsiegelabdruck in Spalte 7 der WBK - sie gilt auch für Alternativmunition (z.B. .38 Special bei Waffe in .357 Magnum oder .44 Special bei einer .44 Magnum etc.).

Die Sache mit der Alternativmunition wurde schon vor Jahren in der WaffVwV klargestellt und wurde auf den neuen WBK-Mustern nochmals vermerkt (Früher: "Berechtigt zum Munitionserwerb" neues Muster nach der WaffVordruckVwV von 2012: "Berechtig zum Erwerb und Besitz von für die Waffe bestimmter oder zugelassener Munition").

Der Jagdschein ist hierbei komplett überflüssig...
 
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Ich meinte nur, man könnte .38 auch gänzlich ohne Munitionseintrag käuflich und legal erwerben, sofern man im Besitz eines gültigen Jagdscheins ist.

War vielleicht missverständlich: hat man den Munitionseintrag, brauchts natürlich keinen Jagdschein.
 
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Darüber streiten sich allerdings auch die (Rechts-) Gelehrten!

Manche sagen unter "Munition für Langwaffen" würden nur Patronen zählen, die in den Beschusstabellen unter "Langwaffe" aufgeführt sind; andere meinen es reicht, wenn es eine Langwaffe in dem Kaliber gibt, wieder andere meien es geht nur, wenn man selber eine Langwaffe in dem Kurzwaffenkaliber hat (z.B. Unterhebelrepetierer)...

Kann einem je nach dem schnell mal (unnötig) Ärger bringen:

 
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Darüber streiten sich allerdings auch die (Rechts-) Gelerten!
nein, darüber gibt es keinen Streit. Wenn man einen Händler findet, der es nicht so genau nimmt, kann man sie erwerben. Der Besitz ist ohne Eintrag einer Waffe (kurz oder lang) aber illegal!
 
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nein, darüber gibt es keinen Streit. Wenn man einen Händler findet, der es nicht so genau nimmt, kann man sie erwerben. Der Besitz ist ohne Eintrag einer Waffe (kurz oder lang) aber illegal!

Komisch, die WaffVwV sagt:

13.5 Für Langwaffen geeignete Munition kann ein Jäger allein auf Grund eines gültigen Jahres- oder Tagesjagdscheines erwerben, sofern diese zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht nach dem BJagdG verboten ist.

Soooo eindeutig ist das eben nicht. Ist z.B. eine .38 Special für Langwaffen geeignet? Irgendwie schon, denn es gibt einige Langwaffen in diesem Kaliber...

In Bayern wäre es z.B. gar kein Problem (da soll es sogar vom Innenministerium eine Liste geben, welche Kurzwaffenkaliber auf JS gehen), hier in Niedersachsen - Nur wenn eine passende Langwaffe eingetragen ist.

Ist schon toll, wie "einheitlich" ein Bundesgesetz in den einzelnen Bundesländern ausgelegt wird....

Ich persönlich würde es nicht ausprobieren wollen und mir ggf. sogar die MEB abstempeln lassen, wenn ich eine Langwaffe in einem typischen KW-Kaliber hätte.
 
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ich musste beim Munitionskauf noch nie was Vorweisen, egal ob früher 9mm Para/357 Mag. 38 Sp oder jetzt 45 ACP :oops:
 
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