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Vernünftige Antwort!Ich würde es über größere Entfernungen (mehr als ein paar km) nicht tun, aber aus Gründen der Verkehrssicherheit. Man muss immer mit einem Sturz rechnen, und dann ist so ein Schießprügel diagonal über den Rücken gehängt außerordentlich hinderlich beim "kontrollierten Absteigen/Abrollen" (soweit man noch dazu kommt).
Ansonsten steht im Gesetz nichts über das Transportmittel geschrieben!