Perückenbock in der Schonzeit schießen?

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Hi Leute,

mal wieder eine Jehova-Frage: Darf man einen Perückenbock ausserhalb der Jagdzeit schießen? Antworten bitte mit Begründung und, wenn möglich Quellenangabe zu Gesetzestexten.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Castor_Fiber:
Hi Leute,

mal wieder eine Jehova-Frage: Darf man einen Perückenbock ausserhalb der Jagdzeit schießen? Antworten bitte mit Begründung und, wenn möglich Quellenangabe zu Gesetzestexten.
<HR></BLOCKQUOTE>


Wenn der Kamerad schwerkrank ist, also wirlich leidet, dann ja.
Wenn er aber als einzige Krankheit Hormonstörungen hat und ansonsten fit wie ein Turnschuh ist, dann nein. Gehörnanomalie ist kein Abschussgrund. Da brauchst du auch keinen Gesetzestext, das ist so.
 
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also wäre das vorhandensein einer Perücke kein abschußgrund, sondern erst, wenn der bock z.b. nix mehr sieht.... seh ich auch so
 
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Meine Güte, der Kerl wird erschossen und fertig. Da braucht man doch nun wirklich kein Aufheben drum machen.
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Schieß ihn jetzt als später (vielleicht siehst ihn ja auch gar nicht mehr) und gut ist.

Wieviele gesunde Böcke werden auf der Drückjagd aus Versehen erlegt, da brauchts keine Frage zum Perückenbock: Bumm. Fertig. Apropos: Wie siehts denn in Sachsen zwischenzeitlich aus?
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Grüße
Q.T.

[ 14. Dezember 2004: Beitrag editiert von: Quousque tandem...? ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jagdhelfer:


Hast Du ein "lieber" vergessen, oder meinst Du man sollte solch einen Bock jetzt heimlich schießen, und Ihn dann im offiziell Mai erlegen?

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<HR></BLOCKQUOTE>

Immer wieder gerne genommen.
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So gehts auch.

Q.T.
 

dia

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@ Quousque tandem...?
@ OlafD
Das kann ja wohl alles nicht Euer Ernst sein!
Gleich, ob es hier um Perückenböcke (Rehwild) oder Perückenböcke (Schwule) geht, Eure Kommentare sind unter aller Sau.
Also, irgendwo hört der Spaß auf.
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[ 14. Dezember 2004: Beitrag editiert von: dia ]
 
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Das mit dem Abwarten bis er nichts mehr sieht ist doch vorsätzliche Tierquälerei !
Früher oder später sieht er eh´ nichts mehr und muss ggf. qualvoll verenden, also sofort schießen !
Bei einem Bock mit Laufschuss wartet doch auch keiner von euch ob der vieleicht wieder ausheilt...
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von dia:
@ Quousque tandem...?
@ OlafD
Das kann ja wohl alles nicht Euer Ernst sein!
Gleich, ob es hier um Perückenböcke (Rehwild) oder Perückenböcke (Schwule) geht, Eure Kommentare sind unter aller Sau.
Also, irgendwo hört der Spaß auf.
icon_mad.gif


[ 14. Dezember 2004: Beitrag editiert von: dia ]
<HR></BLOCKQUOTE>

calm down.. das nennt sich Ironie:
mal sehen was das Lexikon dazu sagt

Ironie [griech.-lat.], Denkweise, Haltung, die sich durch den (polemischen) Stil der bewussten Verkehrung des Gesagten und des Gemeinten auszeichnet, in diesem Sinne Figur der Rhetorik.

(c) Meyers Lexikonverlag.

ah ja..

Olaf
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von K 95:
Das mit dem Abwarten bis er nichts mehr sieht ist doch vorsätzliche Tierquälerei !
Früher oder später sieht er eh´ nichts mehr und muss ggf. qualvoll verenden, also sofort schießen !
Bei einem Bock mit Laufschuss wartet doch auch keiner von euch ob der vieleicht wieder ausheilt...
<HR></BLOCKQUOTE>

Das sehe ich genauso. Wobei das Stück mit Laufschuß ja tatsächtlich noch eine gewisse Chance hat, was man von einem Perückenbock wohl kaum behaupten kann.

Ich würde ihn sofort schießen.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von K 95:
Das mit dem Abwarten bis er nichts mehr sieht ist doch vorsätzliche Tierquälerei !
Früher oder später sieht er eh´ nichts mehr und muss ggf. qualvoll verenden, also sofort schießen !
Bei einem Bock mit Laufschuss wartet doch auch keiner von euch ob der vieleicht wieder ausheilt...
<HR></BLOCKQUOTE>

klar .. und hat er ´(erstmal) nichts.. dann ist es eine Owi, mit dem makel weil es ein perükenbock war wurde usw.. vielleicht dämmert nun dem einen oder anderen in was für einem dilemma man sich da befindet.. und alle klugen ratschläge eigenlich für die füsse sind, denn man muß ja nur klug reden und nicht entscheiden.

Olaf
 
A

anonym

Guest
Jeder der mit Erfolg die Jägerprüfung abgelegt hat, weiß was dem Bock bevorsteht.Das Stück ist unheilbar krank und wird erblinden. Da jedem Jäger das Schicksal des Tieres bekannt ist, ist er aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Hege und des im Grundgesetz verankerten Tierschutzes zum Handeln verpflichtet. Das heißt, mit einem sauberen Schu das Tier schnellstmöglich erlösen.

Wie man in solch eine Fall zu reagieren hat, ist in Nordrhein Westfalen gesetzlich geregelt.

LJG NRW § 24 Abs.4

Die untere Jagdbehörde kann im Einzelfall den Abschuß von kümmernden und krankem Wild über den Abschußplan hinaus oder während der Schonzeit genehmigen. Der Genehmigung bedarf es nicht, wenn im Einzelfall das sofortige Erlegen unerlässlich erscheint, um dem Wild vermeidbare Schmerzen oder Leiden zu ersparen, oder die Ausbreitung von Seuchen zu verhindern. Der Jagdausübungsberechtigte hat den Abschuß der unteren Jagdbehörde unverzüglich mitzuteilen und ihr auf Verlangen das erlegte Wild vorzuweisen.

Damit liegt in NRW die Marschroute für solch eine Situation ganz klar fest. Ich hoffe in anderen Bundesländern ist es auch so eindeutig geregelt.

Jürgen
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von OlafD:


klar .. und hat er ´(erstmal) nichts.. dann ist es eine Owi, mit dem makel weil es ein perükenbock war wurde usw.. vielleicht dämmert nun dem einen oder anderen in was für einem dilemma man sich da befindet.. und alle klugen ratschläge eigenlich für die füsse sind, denn man muß ja nur klug reden und nicht entscheiden.

Olaf
<HR></BLOCKQUOTE>

Also da gibt doch nun wirklich nichts drumrum zu reden und argumentieren.
Es ist doch sogar wissenschaftlich nachgewiesen das nach der Perückenbildung spätestens im nächsten Frühjahr die Fliegen eier in den Bast setzten und die Maden ihn schließlich bei lebendigem Leibe auffressen.
Es ist also ein eindeutiger Hegeabschuss der auch zur Schonzeit gerechtfertigt ist!

WH Heiko
 
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Grüß Euch! Schießen, was sonst? Oder sind eure Hegemeister solche Trottel, daß sie nicht wissen, was solchem Bock blüht? Grenadiere
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Grenadiere:
Oder sind eure Hegemeister solche Trottel, daß sie nicht wissen, was solchem Bock blüht? <HR></BLOCKQUOTE>

Sieht wohl so aus ........
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von DernichtohneHundgeht:


Also da gibt doch nun wirklich nichts drumrum zu reden und argumentieren.
Es ist doch sogar wissenschaftlich nachgewiesen das nach der Perückenbildung spätestens im nächsten Frühjahr die Fliegen eier in den Bast setzten und die Maden ihn schließlich bei lebendigem Leibe auffressen.
Es ist also ein eindeutiger Hegeabschuss der auch zur Schonzeit gerechtfertigt ist!

WH Heiko
<HR></BLOCKQUOTE>


Im Buch "Rehwild" von Wagenknecht ist nach zu lesen, dass Böcke mit PErücken spätestens drei Jahre nach der Perückenbildung verenden, meist jedoch, aus o.g. Gründen, eher.

Dazu mal noch ein Auszug aus einem Internet-Lexikon:

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR> Ein Perückenbock ist ein männliches Reh (Rehbock), das wegen Ausfall der Ausschüttung des Sexualhormons Testosteron (durch Krankheiten, Verlust oder Verletzung der Testikel) nicht mehr in der Lage ist, ein einwandfreies Geweih zu bilden.

Die Knochensubstanz des Geweihs und insbesondere der Bast (die während der Geweihbildung das Geweih versorgende Haut) wuchern und das Wachstum kommt nicht zum Stillstand.

Die Wucherungen können sich über das gesamte Haupt erstrecken und die Augen des Tieres (Lichter) bedecken. Das Tier ist in seiner Lebensweise, auch in der Nahrungsaufnahme stark behindert und in der Regel nicht fortpflanzungsfähig.

Der Abschuss eines Perückenbockes ist eine tierschutzmäßige und hegerische (Hege) Maßnahme. <HR></BLOCKQUOTE>

Schon das Wort Wucherung deutet auf eine Erkrankung hin. Die gestzliche Grundlage für das erlegen von krankem Wild müsste sich eigentlich in jedem LJG befinden.

@ alle die hier auf geschrien haben,

natürlich ist ein solcher Bock zu erlösen, auch in der Schonzeit! Der gesetzestreue Weg ist der. Erst UJB befragen und Genehmigung holen, dann Bock strecken.
Die beste Lösung für das Stück ist die. Stück strecken und Genehmigung im Nachhinein holen.
Da das Stück hier allem Anschein nach noch lebt, kann man hier auch erstmal bei der UJB anfragen um sich eventuellen Stess zu ersparen.

Mal ne Frage, was würden denn die Meisten bei einem laufkranken Hirsch machen, so er denn noch Hörner auf dem Schädel hätte?

houndman
 

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