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wenn bei uns jemand auf Bitten der Polizei tätig wird ist der in solchen Fällen absolut raus,
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Dieser Satz ist meiner Meinung nach ein ganz wichtiger und kann einen vor allen weiteren Konsequenzen schützen.
Wenn die Polizei "einen bittet etwas zu tun" ist das aber ein bisschen zu schwammig formuliert! Falls die Beamten später in ihrem Bericht schreiben, dass ein zufällig anwesender Jäger den Fangschuss angetragen hat und man daher selbst nicht schießen brauchte, dann ist von der "Bitte der Polzisten" nichts mehr da und der Jäger hat den schwarzen Peter.
Bei uns hat es sich bewährt dieses Handeln auf "Bitten der Polizei" eindeutiger zu formulieren und das wird einem dann bitte auch schriftlich gegeben. Darauf sollte man bestehen!
Wir lassen uns nicht bitten! Wir werden von der Polizei zu einer Maßnahme herangezogen, weil eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht und die zuständige Verwaltungsbehörde nicht über eigene, geeignete Kräfte oder Mittel verfügt.
Die Formulierungen variieren je nach Polizeigesetz der Länder. In etwa "Heranziehung von Nichtstörern", "Maßnahmen gegen Dritte" oder "Ausführung durch Erfüllungsgehilfen".
Der springende Punkt ist der, dass ihr nun im Auftrag und damit auch in der Rechtsverantwortung der Polzei handelt. Dann kann euch wirklich kein neidischer Pächter mehr ans Bein pinkeln und auch kein Richter. Dann müssen die den Beamten ans Bein pinkeln, und dafür müssen die das Bein etwas weiter heben.
Zu guter Letzt ist die Behörde dann auch Entschädigungspflichtig. Ihr könnt euch also das Geld für die Munition erstatten lassen. :lol::lol: