Pest oder Cholera

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12 Okt 2013
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...
wenn bei uns jemand auf Bitten der Polizei tätig wird ist der in solchen Fällen absolut raus,
....

Dieser Satz ist meiner Meinung nach ein ganz wichtiger und kann einen vor allen weiteren Konsequenzen schützen.

Wenn die Polizei "einen bittet etwas zu tun" ist das aber ein bisschen zu schwammig formuliert! Falls die Beamten später in ihrem Bericht schreiben, dass ein zufällig anwesender Jäger den Fangschuss angetragen hat und man daher selbst nicht schießen brauchte, dann ist von der "Bitte der Polzisten" nichts mehr da und der Jäger hat den schwarzen Peter.

Bei uns hat es sich bewährt dieses Handeln auf "Bitten der Polizei" eindeutiger zu formulieren und das wird einem dann bitte auch schriftlich gegeben. Darauf sollte man bestehen!

Wir lassen uns nicht bitten! Wir werden von der Polizei zu einer Maßnahme herangezogen, weil eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht und die zuständige Verwaltungsbehörde nicht über eigene, geeignete Kräfte oder Mittel verfügt.

Die Formulierungen variieren je nach Polizeigesetz der Länder. In etwa "Heranziehung von Nichtstörern", "Maßnahmen gegen Dritte" oder "Ausführung durch Erfüllungsgehilfen".

Der springende Punkt ist der, dass ihr nun im Auftrag und damit auch in der Rechtsverantwortung der Polzei handelt. Dann kann euch wirklich kein neidischer Pächter mehr ans Bein pinkeln und auch kein Richter. Dann müssen die den Beamten ans Bein pinkeln, und dafür müssen die das Bein etwas weiter heben.

Zu guter Letzt ist die Behörde dann auch Entschädigungspflichtig. Ihr könnt euch also das Geld für die Munition erstatten lassen. :lol::lol:
 
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4 Aug 2009
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Aber, auch wenn die Polizei selbst tätig wird ist mitunter Ärger nicht auszuschließen.
Tatsachenbericht:
In einer Ortschaft wurde einer Katze über das Heck gefahren. Sie klagte fürchterlich und quälte sich am Fahrbahnrand. Eine Passantin rief beim örtlichen Tierarzt an und dieser erklärte er habe Feierabend. Die Passantin rief beim Ordnungsamt an und wurde von dort an die Polizei verwiesen. Die kamen vor Ort und betrachteten das Dilemma. Der Schutzmann wollte sich rückversichern und nahm Rücksprache mit seinem Chef. Nach Beschreibung der Umstände wies dieser unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt an dem Ding unverzüglich ein Ende zu bereiten. Der anwesende Praktikant gab einen erlösenden Schuß ab.
Die o.g. Passantin führte sich ganz fürchterlich auf weil dem Tier nicht geholfen wurde. Eine Beschwerde und ein unfairer Presseartikel folgten, so nach dem Motto schießgeile Polizeibeamte gefährden Passanten und haben keinerlei Achtung vor der Kreatur. Auf Grund des Presseartikel erstattete ein "bekannter Tierschützer" eine Anzeige. Ergebnis: Der Praktikant eine Anzeige wegen Verstoß gegen, der Schutzmann eine Anzeige wegen Beihilfe und der Schichtleiter eine Anzeige wegen Anstiftung zum Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Alle drei als Beschuldigte vom zuständigen Kollegen der Kripo vernommen und für ein 3/4 Jahr mit einem schwebenden Verfahren behaftet. Erst mit einer Einstellung 1. Klasse war die Geschichte dann ausgestanden. Auf ausdrücklichen Wunsch kann ich auch das Aktenzeichen nachreichen! Es findet sich also immer wieder ein **** der eine Anzeige macht - kostet ja nichts.
 
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9 Jan 2012
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Es wurde also höchstrichterlich festgestellt, dass alle Beteiligten Beamten sich völlig richtig verhalten haben. :thumbup:

Dann ist doch alles gut.

Hallo,

sehe ich auch so.

Zum einen ist es natürlich schwer ärgerlich (um es diplomatisch auszudrücken), wenn man sich im Dienst ungerechfertigt eine Anzeige einfängt.

Zum anderen kann ich mein Handeln nicht immer daran ausrichten, dass ich bloß keinerlei "Angriffsfläche" biete. Dann dürfte als Polizeibeamter keinerlei Maßnahmen mehr treffen.

Von daher handele ich im Rahmen meiner rechtlichen Ermächtigungen. Dann kann man mich anzeigen wie man will.


Gruß
 
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Ne,
Wirklich ?????

Ok, bitte die passende/wirksame Mun auch nenne

Klaus

Wenn keine Schweine vorkommen, empfehle ich eine .22 lfB HV mit einer E0 von 204 Joule. Laut DEVA zwar nicht für Fangschüsse geeignet, aber laut DEVA sollte das auch die .38 Special nicht sein. Vorteil .22 lfB: leise, geringe Hinterlandgefärdung durch Abpraller.

Wo Schweine vorkommen, sieht es natürlich anders aus, da wäre mir die 9x19 zu schwach...meine Wahl wäre dort .357 Magnum aufwärts.
 
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Im Straßengraben auf 2-3 m ist dir die 9Para auf den Schädel einer Sau zu schwach?

In Hessen sind zum Glück die Joule beim Fangschuss egal und richtig, eine .22 lang aus der Pistole auf den Schädel reicht dicke für Rehwild.
 
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Beim notwendigen Fangschuß gegen den Straßenasphalt wird mit abprallenden Geschossen und -resten gerechnet. Gleichzeitig wird empfohlen von hinten aufs Haupt zu schießen. Wäre es nicht sinnvoller von vorn durchs Haupt unter den Wildkörper zu schießen, so daß abprallen wollende Geschosse die Straße genau unter dem Körper erreichen und in ihrem Abprallen behindert werden? Bedecktes Abprallen sozusagen.

Ich habe bislang aus tiefster Hocke durch die Schädel der Verkehrsopfer geschossen, wenn diese den noch heben konnten und in den dahinter liegenden Straßengraben oder die Böschung gezielt. Lag das Rehwild schlegelnd tat es das Taschenmesser während ich der Träger auf die Straße hielt bis alles vorbei war.

Würde ich mich aber an eine Sau nicht ran trauen, schösse ich dann nicht doch lieber von vorn und würde selbst wenn das Geschoß das Gebrech durchschlüge (weil Nahschüsse immer zu tief kommen) doch genügend Schaden in Halsgefäßen und Kammer anrichten? Wo Geschosse quer durch einen Schädel anschließend hinfliegen, mußte ich neulich sehen. 20 Grad sind da schnell erreicht. Ich schoß von einer Leiter auf nur 10m perfekt durchs Hirn einer Sau und fand in 4m Höhe dahinter einen Einschlag in einer morschen Birke.


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Im Straßengraben auf 2-3 m ist dir die 9Para auf den Schädel einer Sau zu schwach?

In Hessen sind zum Glück die Joule beim Fangschuss egal und richtig, eine .22 lang aus der Pistole auf den Schädel reicht dicke für Rehwild.

Bei einer Sau, die nur noch schnappatmend im Graben liegt, wäre eine 9x19 mehr aus ausreichend. Bei einer Sau, die, wenn sie mich sieht, wütend aufsteht, wäre mir die Stoppwirkung ein wenig knapp.
 
A

anonym

Guest
Ich habe im Laufe der Jahre viele Unfallrehe erlöst. Anfangs mit der Glock 17 in 9x19. Egal, welches Geschoss ich nahm, es war für meine Ansprüche nie optimal. Ich kann`s mir nicht erklären, selbst bei sauberen Kopfschüssen schlegelten die Stücke ewig. Waren die Autofahrer noch vor Ort, dann war das ein schreckliches Bild, das nicht pro Jäger spricht.

Nach R mit einem Freund und Anwalt meinte dieser, es wäre auch ok, wenn ich Schrot verwenden würde. Tierschutz geht vor. Gesagt getan. Wirkung top, sofortiges Verenden, kein Schlegeln. Ausgezeichnet ist auch wie von Oberjäger VS geschrieben die .22lfb. Ist mir noch lieber als Schrot.

Die kalte Waffe benutze ich nur, wenn das Stück vom Hund niedergezogen wird oder ein Schuss nicht vertretbar ist. Im vorliegenden Falle wären m. M. nach Büchse, Flinte und kalte Waffe, zulässig gewesen. Persönlich hätte ich das Messer genommen.
 
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Oh, jetzt hat mich Bora schon zum Oberjäger gemacht...Ironie, Absicht oder Freud'scher Verschreiber?:biggrin:

Optimal bei halbwegs fittem Wild ist in meinen Augen die Imitation der Vorgehensweise im Schlachthof: Schuss 1 ins Gehirn, Schuss 2 in die Herzgegend. Nach wenigen Sekunden ist ein Reh auf diese Weise erlöst.
 
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Für ein Reh zwei Schuss.

Wenn du dem Stück von hinten auf den Atlas schießt macht das gar nix mehr, mit einem Schuss.

und lieber Obermeier, wenn die Sau aufsteht und böse wird ist es egal ob 357 oder 9 Para, der Unterschied ist marginal.

Wenn schon für alle Fälle, dann ein richtiges Kaliber.
 
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Ehre, wem Ehre gebührt ...

keine Absicht, kein Hintergedanke, schlichtweg falsch geschrieben. :cheers:

Klingt auch netter als Obermeier, wie der Kast zu schreiben beliebte;-)

Schuss in den Atlas ist auch gut, wenn das Wild so liegt, dass man das ohne das Tier zu bewegen schafft. Wenn man das Tier erst anfassen muss, um es passend hinzulegen, dann sind mir zwei Schüsse lieber.
 

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