Hallo,
folgende Antwort habe ich von der Abgeordneten der SPD erhalten:
Sehr geehrter Herr ...
vielen Dank für Ihre Email! Der von Ihnen beschriebene Antrag im Bundestag richtet sich nicht explizit gegen die Tierrechtsorganisation PETA, sondern fordert allgemein, dass Körperschaften, die gegen geltendes Strafrecht verstoßen oder zu einem Rechtsbruch aufrufen, die Allgemeinnützigkeit entzogen werden soll. Allerdings wird PETA aus Sicht der Antragssteller als Negativbeispiel genannt.
Ich verstehe, dass Sie als Angler ihr Hobby durch PETA bedroht sehen, muss als Bundestagsabgeordnete aber versuchen, das große Ganze im Blick zu behalten. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: wer gegen geltende Strafgesetze verstößt oder zu einem Rechtsbruch aufruft, der muss strafrechtlich verfolgt werden. Das ist durch die derzeitige Rechtslage garantiert.
Allerdings lehne ich ab, in solchen Fällen automatisch die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Wir müssen Gerichtsbarkeiten hier einen rechtlichen Spielraum lassen, damit nicht schon kleinere Rechtsverstöße zu harten Sanktionen führen. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit leben zu einem gewissen Grad auch von zivilem Ungehorsam. Dieser kann zwar sehr lästig sein kann, aber solange er im Rahmen bleibt, finde ich, dass wir ihn ertragen müssen. Sollten PETA und andere Körperschaften diese Schwelle jedoch übertreten, dann müssen sie schon heute damit rechnen, dass ihnen der Status der Allgemeinnützigkeit entzogen wird. Darüber entscheiden aber Gerichte.
Mit freundlichen Grüßen
Wiebke Esdar
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Dr. Wiebke Esdar, MdB
Deutscher Bundestag
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