Petition gegen Verschärfung des Waffenrechts beim Bundestag

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Für alle Interessierten, laut Tagesordnung beginnt die Aussprache zur Gesetzänderung in knapp 10 Minuten, Livestream über den Youtubekanal von Phoenix oder auch die Homepage des Bundestages...
 

tar

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In Nummer
34 Buchstabe b erhält Abs. 17 folgende Fassung:
„(17) Hat jemand am [Datum Inkrafttreten des Gesetzes] ein bislang nicht nach Anlage 2 Abschnitt 2Unterabschnitt 1 erlaubnispflichtiges Magazin oder Magazingehäuse nach Anlage 1Unterabschnitt 1 Nr. 4.4 besessen, so gilt ihm gegenüber die Erlaubnis zum weiteren Besitz als erteilt, wenn er den bisherigen Besitz bis zum [Datum einsetzen: Inkrafttreten der Novelle + 1 Jahr]bei der zuständigen Behörde anzeigt. §
46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet entsprechend Anwendung.“

Link?
Im pdf steht bisher was von 2017.
 

tar

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Das ist der abgelehnte Antrag der AFD, also irrelevant.
Seite 15/16 ist einschlägig.
 
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Aber das steht "wird noch durch die korrigierte Fassung ersetzt"... was wurde denn nun korrigiert?
 
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Das ist der abgelehnte AfD Antrag, also irrelevant.

Das Relevante steht auf Seite 15:

(17)Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach An-lage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbo-tenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbote-nes Magazingehäuse besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Be-zug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am ... [Datum des ersten Tages des 19. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] bei der zuständigen Behörde anzeigt oder das Magazin oder Magazingehäuse einem Berech-tigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizei-dienststelle überlässt. Hat jemand am oder nach dem 13. Juni 2017, aber vor dem ... [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung] ein nach Anlage 2 Ab-schnitt 1 Nummer 1.2.6 oder 1.2.7 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazinge-häuse besessen, das er am oder nach dem 13. Juni 2017 erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Be-zug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er bis zum ... [einsetzen: Datum ersten Tages des 19. auf die Verkündung folgenden Ka-lendermonats] das Magazin oder Magazingehäuse ei-nem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet in den Fällen der Sätze 1 und 2 entsprechend An-wendung.

(18)Hat jemand am 13. Juni 2017 aufgrund einer Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer gleich-gestellten anderen Erlaubnis zum Besitz eine nach An-lage 2 Abschnitt 1 Nummern 1.2.6 oder 1.2.7 verbotene Schusswaffe besessen, die er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf diese Schusswaffe nicht wirksam. Hat jemand nach dem 13. Juni 2017, aber vor dem ... [einsetzen: Datum des ersten Tages des 19. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] eine nach Anlage 2 Abschnitt 1 Num-mer 1.2.6 oder 1.2.7 verbotene Schusswaffe besessen, die er am oder nach dem 13. Juni 2017 erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf diese Schusswaffe nicht wirksam, wenn er bis zum ... [ein-setzen: Datum des ersten Tages des 19. auf die Verkün-dung folgenden Kalendermonats] die Schusswaffe ei-nem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. Im Fall des Satzes 2 findet § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 entsprechend Anwen-dung.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
So es wurde Abgestimmt und der Bundestag hat zugestimmt (y)(y)(y)(y)(y)(y) Unser Land ist endlich wieder sicher und die Terroristen wurden endlich entwaffnet Ein guter Tag für Deutschland:poop:
 

tar

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Ich weiß immer noch nicht, ob ich mein etwas größeres Altmagazin jetzt mit Blockade benutzen darf oder nicht. :-\
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Sein wir Stolz auch unsere Petition sie hat die Abgeordneten aber mal richtig beeindruckt auch die tausenden Briefe der betroffenen wurden von den Politikern wirklich ernst genommen (y)(y)(y)(y)(y)(y)
Wir standen vor einem tiefen Abgrund heute haben wir wider einen großen schritt nach vorne getan Freundschaft Genossen wir schaffen das eure IM Erika
 
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Es gibt auch noch eine mögliche Ausnahme, Seite 24:

Zudem hat der Ausschuss für Inneres und Heimat einen Antrag der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 19(4)415mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. angenommen und damit be-schlossen:
1. Der Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages stellt fest, dass Sportschützen, die an be-stimmten Schießwettbewerben im Ausland teilnehmen, ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz der künftig ver-botenen Magazine mit hoher Ladekapazität haben können. Er bittet daher das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, im Rahmen der Fachaufsicht über das Bundeskriminalamt darauf hinzuwirken, dass in Fällen, in denen ein Sportschütze nachweist, die betroffenen Magazine für die Vorbereitung auf oder die Teilnahme an entsprechenden Wettbewerben zu benötigen, eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Absatz 4 des Waffengeset-zes erteilt werden kann.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Ich weiß immer noch nicht, ob ich mein etwas größeres Altmagazin jetzt mit Blockade benutzen darf oder nicht. :-\
Das ist auch gut so (y) Rechtssicherheit bekommst du bei der Nächsten Aufbewahrung`s Kontrolle
 
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