Auch ein weltfremder Vorschlag. Damit würde die Waffe zu KatA umgewandelt werden müssen.Es gibt auch noch eine mögliche Ausnahme, Seite 24:
Zudem hat der Ausschuss für Inneres und Heimat einen Antrag der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 19(4)415mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. angenommen und damit be-schlossen:
1. Der Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages stellt fest, dass Sportschützen, die an be-stimmten Schießwettbewerben im Ausland teilnehmen, ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz der künftig ver-botenen Magazine mit hoher Ladekapazität haben können. Er bittet daher das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, im Rahmen der Fachaufsicht über das Bundeskriminalamt darauf hinzuwirken, dass in Fällen, in denen ein Sportschütze nachweist, die betroffenen Magazine für die Vorbereitung auf oder die Teilnahme an entsprechenden Wettbewerben zu benötigen, eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Absatz 4 des Waffengeset-zes erteilt werden kann.
Klar lacht man da. Nutzt aber nichts.Dann muss ich meine größeren Magazine wohl meiner Frau schenken
Kostet dann 500,- für den BKA BescheidEs gibt auch noch eine mögliche Ausnahme, Seite 24:
Zudem hat der Ausschuss für Inneres und Heimat einen Antrag der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 19(4)415mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. angenommen und damit be-schlossen:
1. Der Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages stellt fest, dass Sportschützen, die an be-stimmten Schießwettbewerben im Ausland teilnehmen, ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz der künftig ver-botenen Magazine mit hoher Ladekapazität haben können. Er bittet daher das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, im Rahmen der Fachaufsicht über das Bundeskriminalamt darauf hinzuwirken, dass in Fällen, in denen ein Sportschütze nachweist, die betroffenen Magazine für die Vorbereitung auf oder die Teilnahme an entsprechenden Wettbewerben zu benötigen, eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Absatz 4 des Waffengeset-zes erteilt werden kann.
Klar lacht man da. Nutzt aber nichts.
Man ist trotzdem dran.
die Petition ist aktuell in Prüfung, was ca 3 Wochen in Anspruch nehmen kann. Im Anschluss daran kann eine öffentliche Anhörung stattfinden mit angeknüpften Entscheidungen über die Berücksichtigung des Inhalts.Sein wir Stolz auch unsere Petition sie hat die Abgeordneten aber mal richtig beeindruckt auch die tausenden Briefe der betroffenen wurden von den Politikern wirklich ernst genommen
Wir standen vor einem tiefen Abgrund heute haben wir wider einen großen schritt nach vorne getan Freundschaft Genossen wir schaffen das eure IM Erika
Hoffentlich merken sich Alle hier, welche Fraktion wie gestimmt hat und wissen das auch noch wenn sie das nächste mal zur Urne schreiten
Genau, alle brav FDP wählen Pro Waffen täuscht halt nicht über das Missverhalten über andere Dinge hinweg´, das vergessen wir bei der Parteiwahl auch nicht.Hoffentlich merken sich Alle hier, welche Fraktion wie gestimmt hat und wissen das auch noch wenn sie das nächste mal zur Urne schreiten
Ja Dir, aber dann bist halt raus beim "Schießsport". Märklin macht übrigens tolle Eisenbahnen.... Kann man ja dann anstelle der Wiederladebank in den Keller stellen...Reicht sie definitiv nicht, und ein Rohr nehm ich auch nicht in den Mund...
Schießsport kann eben nicht aus sich heraus Feuerwaffen begründen.Ja Dir, aber dann bist halt raus beim "Schießsport". Märklin macht übrigens tolle Eisenbahnen.... Kann man ja dann anstelle der Wiederladebank in den Keller stellen...