Petition gegen Verschärfung des Waffenrechts beim Bundestag

G

Gelöschtes Mitglied 4026

Guest
Auch wenn mir sein Ton nicht zusagt, dort steht was Cast sagt und wie es auch Praxis ist. Fraktionsintern wird vorher diskutiert und abgestimmt.

Das ändert aber nix am Artikel 38 Absatz 1!
Gängige Praxis und Recht schließen sich hier indirekt aus....

„Der Fraktionszwang ist in Deutschland, Österreich, der Schweiz und vielen anderen Ländern verfassungswidrig,[1] da er gegen das Prinzip des freien Mandats verstößt. In Deutschland besagt das Grundgesetz in Artikel 38 Absatz 1 Satz 2, dass Abgeordnete an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind.“

Und ein Praxis hat es oft gezeigt das einzelne Abgeordnete sich darauf berufen und sogar Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht haben gegen den Beschluss ihrer Fraktion!
 
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Und ein Praxis hat es oft gezeigt das einzelne Abgeordnete sich darauf berufen und sogar Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht haben gegen den Beschluss ihrer Fraktion!

Jetzt mal unabhängig davon was das für die parteiinterne oder generelle politische Karriere bedeutete kann ja auch jeder Abgeordnet abstimmen wie er will. Was sollen die anderen denn machen? Abweichlern mit Gewalt den Arm unten halten oder hochdrücken (oder die ganze Person) bzw. jemanden durch die parteikonforme Tür stoßen oder dessen Stimme abgeben?

Das Problem ist nicht die Verfassung sondern, das kenne ich aus eigener Erfahrung, es gibt einfach zu viele die nur darauf aus sind denjenigen in der Partei/Fraktion von denen sie sich was erwarten nach dem Mund zu reden. Da werden manche die bei der Wählerschaft noch ganz anders redeten plötzlich intern zu Bücklingen erster Güte.
 
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Fakt ist, dass in den Parteien die dafür gestimmt haben die Mehrheit der Abgeordneten für die Änderungen war und der Rest, sofern vorhanden, das Thema nicht als wichtig genug erachtete sich deutlich anders zu positionieren. Was man daraus für sich schlussfolgert muss jeder selbst wissen.
 
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Frage: Welche Möglichkeiten gibt es die Gesetzesänderungen, die noch kommen werden (wir haben den Boden noch lange nicht erreicht) ergebnissicherer zu gestalten? Offensichtlich sind wir mit den klassischen Mitteln (Petition, Diskutieren) ja komplette wirkungslos geblieben?
 
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Ein CDU MdB hat dich ja enthalten um ein Zeichen gegen die Freigabe von Nachtzieltechnik zu setzen
 
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Gelöschtes Mitglied 9162

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Alles andere wäre auch politischer Selbstmord.
Erstaunlich das hier die Leute Ihre eigenen Links nicht lesen.
Mut zur Blamage.....
Falsch. Es gibt dazu, leider nicht verlinkt, ein richtungsweisendes Urteil des BVerfG in welcher die Grenzen des Fraktionszwanges bzw der Fraktionsdisziplin klar dargelegt werden.

Das Thema der Differenzierung ist bis. Heute heiß. Denn insbesondere die " Sanktionen" wenn man nicht spurt sind problematisch.

Immer daran denken: die Partei hat immer Recht.:ROFLMAO::ROFLMAO:
 
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Ach. Du kannst die weiter auf Grün kaufen. Lss dich nicht unterkriegen. Kauf solange du kannst.

Ja, aber dann muss ich wieder um ein Einzelbedürftnis katzbuckeln. Und da mich die alle nicht mögen, weil ich ihnen neben ihren ewigen versagen bei Gesetzesänderungen, auch meine 100+ Stempel in Jahr unter die Nase rein, hatte ich eigentlich beschlossen, nie wieder auch nur irgendwas zu beantragen bei einem der Verbände. Und nur noch die Gelbe zu füttern.
Aber egal. Dann gibts halt nix mehr....
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Falsch. Es gibt dazu, leider nicht verlinkt, ein richtungsweisendes Urteil des BVerfG in welcher die Grenzen des Fraktionszwanges bzw der Fraktionsdisziplin klar dargelegt werden.

Bitte jetzt nicht rumeiern.

BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 08. Dezember 2004
- 2 BvE 3/02 -, Rn. (1-129),

"Wenn der einzelne Abgeordnete im Parlament politischen Einfluss von Gewicht ausüben, wenn er gestalten will, bedarf er der abgestimmten Unterstützung anderer Abgeordneter. Das freie Mandat und die Gleichheit der Abgeordneten werden deshalb durch die Anforderungen der in Fraktionen organisierten parlamentarischen Arbeit mit geprägt, ohne jedoch den Grundsatz der Gleichheit und Freiheit des Mandats zu verdrängen.
Im organisatorischen Zusammenschluss hier zu Fraktionen geht die Freiheit und Gleichheit des Abgeordneten nicht verloren. "


Wenn man sich das gesamte Urteil durchliest wird die Fraktionsdiziplin als notwendiges parlamentarisches Mittel gesehen.

Das was @cast geschrieben hat ist also gängige Praxis und durch das BVerfG auch gedeckt.

Gängige Praxis und Recht schließen sich hier indirekt aus....

Das ist falsch.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Bitte jetzt nicht rumeiern.

BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 08. Dezember 2004
- 2 BvE 3/02 -, Rn. (1-129),

"Wenn der einzelne Abgeordnete im Parlament politischen Einfluss von Gewicht ausüben, wenn er gestalten will, bedarf er der abgestimmten Unterstützung anderer Abgeordneter. Das freie Mandat und die Gleichheit der Abgeordneten werden deshalb durch die Anforderungen der in Fraktionen organisierten parlamentarischen Arbeit mit geprägt, ohne jedoch den Grundsatz der Gleichheit und Freiheit des Mandats zu verdrängen.
Im organisatorischen Zusammenschluss hier zu Fraktionen geht die Freiheit und Gleichheit des Abgeordneten nicht verloren. "


Wenn man sich das gesamte Urteil durchliest wird die Fraktionsdiziplin als notwendiges parlamentarisches Mittel gesehen.

Das was @cast geschrieben hat ist also gängige Praxis und durch das BVerfG auch gedeckt.



Das ist falsch.

Fraktionsdisziplin guter Mann.

Das Problem ist jedoch, dass viele Mandatare aus Angst vor Konsequenzen in Praxi zu Bücklingen werden, weil der Entzug des vollen Fleischnapfes droht, wie von carpethunter richtig erkannt.

Und hier hat das BVerfG Grenzen eingezogen, dh insbesondere bei Gewissensfragen wäre eine Abweichung erlaubt, nur chronische Abweichler dürfen ausgeschlossen werden. Theorie und Praxis eben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Fraktionsdisziplin guter Mann.

Ja, umgangssprachlich Fraktionszwang,guter Mann.

Und hier hat das BVerfG Grenzen eingezogen, dh insbesondere bei Gewissensfragen wäre eine Abweichung erlaubt, nur chronische Abweichler dürfen ausgeschlossen werden. Theorie und Praxis eben.

Eine Abweichung ist generell nicht verboten weil es sich um Vereinbarungen innerhalb einer Partei/Fraktion handelt. Ein Abgeordneter muss nichtmal Mitglied einer Fraktion sein.
Nicht mal Mitglied derselben Partei bei Fraktionzugehörigkeit.

Darum ging es auch garnicht.

Es ging hierum:

In der Fraktion wird abgestimmt und die unterlegenen fügen sich in die Mehrheit, daß nennt man Demokratie.

und darauf das hier:

Sorry Cast, ich habe hier im Forum keinen Zweiten bis jetzt gefunden, der so oft einfach nur gequirlte Sche....e von sich zu Themen abgibt von denen er kein Ahnung hat!
Das bester ist aber, Du bist von der gequirlten Sche...e auch noch überzeugt!

Und da hast Du Dein "Gefällt mir" drunter gesetzt.
Fakt ist aber, dass es genau so gehandhabt wird wie @cast es geschrieben hat und das ist auch rechtskonform.
Wer hier keine Ahnung hat kann nun jeder selbst entscheiden.
 
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Ja, aber dann muss ich wieder um ein Einzelbedürftnis katzbuckeln. Und da mich die alle nicht mögen, weil ich ihnen neben ihren ewigen versagen bei Gesetzesänderungen, auch meine 100+ Stempel in Jahr unter die Nase rein, hatte ich eigentlich beschlossen, nie wieder auch nur irgendwas zu beantragen bei einem der Verbände. Und nur noch die Gelbe zu füttern.
Aber egal. Dann gibts halt nix mehr....
Ich glaube es wird für die Beantragung bei dir als langjährigen Schützen nichts groß fällig. Auch die Stempel sind ja gegenstandslos geworden.
Also Antrag VErien/Verband, Gebühr, Verwaltung, Gebühr.
 
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Auch die Stempel sind ja gegenstandslos geworden.
Die Stempel brauchst du trotzdem.
Für einen Neueintrag gilt weiter 12/18. Die 4/6 Regelung nur zum Erhalt.
Schnell mal kaufen ist damit nicht mehr.
Die Erwerbsstreckung bleibt und man hat immer den Vorlauf des Antrags.
Ob da jeder Händler/Verkäufer mit macht und das Teil so lange liegen lässt?
Wenn es ein "Muss Verkauf" ist und ihm das Amt im Nacken sitzt, eher nicht.
 

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