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Gelöschtes Mitglied 4026
Guest
Auch wenn mir sein Ton nicht zusagt, dort steht was Cast sagt und wie es auch Praxis ist. Fraktionsintern wird vorher diskutiert und abgestimmt.
Das ändert aber nix am Artikel 38 Absatz 1!
Gängige Praxis und Recht schließen sich hier indirekt aus....
„Der Fraktionszwang ist in Deutschland, Österreich, der Schweiz und vielen anderen Ländern verfassungswidrig,[1] da er gegen das Prinzip des freien Mandats verstößt. In Deutschland besagt das Grundgesetz in Artikel 38 Absatz 1 Satz 2, dass Abgeordnete an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind.“
Und ein Praxis hat es oft gezeigt das einzelne Abgeordnete sich darauf berufen und sogar Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht haben gegen den Beschluss ihrer Fraktion!