Pickup versichern ohne arm zu werden

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Kein Sonntagsfahrverbot, da keine 7,5to.
Kein Anhängerfahrverbot, solange nicht gewerblich in diesem Moment unterwegs.
 
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LKW Steuer hat wohl was mit der Kabine im Verhältnis zur Ladefläche zu tun.
Doppelkabinen bei den üblichen kurzen Ladeflächen haben da Probleme.
Normal oder KingCab weniger, je nach Ladefläche.

Das wurde entweder geändert, oder es kommt auf die Bauart an. Bei PickUps, wo die Ladefläche von der Kabine getrennt ist, bekommt man bei passender Eintragung in den Papieren (Bauart BE) bei der Kfz. - Steuer den LKW.

Mein Hilux wurde auch zuerst als Kastenwagen versicherungsmäßig gewertet. Da die Laderaumabdeckung aber nur eine Ladungssicherung darstellt, war diese Einstufung falsch.
 
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Wie ich schon schrieb; hängt es von der Zulassung ab. Bei BE ist das alles bedeutungslos. SOnst gilt das, welches cast schrieb.
Der Hinweis ist also die Umschlüsselung des Fahrzeugs auf BE.
 
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Gibt es nicht eine spezielle PickUp Versicherung/Steuer? Hatte mal so was gehört. Bin mir aber nicht mehr sicher was es im Detail war.
 
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Also mein Navara (Doppelkabiner) ist von Werk ab ein LKW und kann nicht (auch nicht abgelastet) als PKW zugelassen werden. (Aussage TÜV -Hersteller und Zulassungsstelle)

Sonntagsfahrverbot gilt nur für LKW über 7,5t
im Zusammenhang mit einem Anhänger gilt das Fahrverbot für den gewerblichen Güterverkehr
und nicht für Privatfahrten.
 

Rotmilan

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Bei einem Erstfahrzeug hat man in der Regel schon einen Schadenfreiheitsrabatt (SFR).
Bei einem neu hinzukommenden Fahrzeug ist man auf eine eventuell vorhandene verbesserte Einstufung des Versicherers angewiesen. Oder man kann den SFR von einem anderen Fahrzeug (z.b. einem Motorrad) übertragen.

Der SFR ist nicht der einzige Faktor bei der Berechnung, hat aber sehr großen Einfluss auf den Endpreis
 
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Also mein Navara (Doppelkabiner) ist von Werk ab ein LKW und kann nicht (auch nicht abgelastet) als PKW zugelassen werden. (Aussage TÜV -Hersteller und Zulassungsstelle)

Sonntagsfahrverbot gilt nur für LKW über 7,5t
im Zusammenhang mit einem Anhänger gilt das Fahrverbot für den gewerblichen Güterverkehr
und nicht für Privatfahrten.
Dies Regelung ist in Bundesland abhängig, wer sich einen Pickup zulegen will und !!! regelmässig Sonntag's mit Anhänger fahren will oder muss (z.B. Pferdebesitzer) sollte sich diesbezüglich für die in seinem Bundesland geltende Regelung erkundigen. Wird der Pickup als Pkw zugelassen sind die Regelungen wieder anders, aber es muss z.B. eine feste Ladeflächenabdeckung montiert sein usw.
MfG.
 

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