---------------------Dies Regelung ist in Bundesland abhängig, wer sich einen Pickup zulegen will und !!! regelmässig Sonntag's mit Anhänger fahren will oder muss (z.B. Pferdebesitzer) sollte sich diesbezüglich für die in seinem Bundesland geltende Regelung erkundigen. Wird der Pickup als Pkw zugelassen sind die Regelungen wieder anders, aber es muss z.B. eine feste Ladeflächenabdeckung montiert sein usw.
MfG.
Mein L200 den ich gebraucht erworben hatte, war als Pkw zugelassen und !!! abgelastet sowie mit einer festen Ladeflächenabdeckung versehen, um Sonntags als Privatperson! mit Hänger fahren zu dürfen....hat das der Vorbesitzer aus Langerweile gemacht? (Über 3,5 To.)---------------------
§30 STVO
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. Das Verbot gilt nicht für 1.
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Siehe unterstrichenes. Privatfahrten sind zulässig.
Eben: Trau niemals nem Versichetungsheini.
Ob der dir die Wahrheit sagt, siehste erst wenn du die Leistung in Anspruch nehmen musst. Mich wollte mal n „Kollege“ über den Tisch ziehen: „kriegste nicht günstiger, Leistungen überall schlechter“ die üblichen Sprüche.
Als ich ihm dann 2 bessere Offerten, mit gleichen Leistungen vorgelegt habe, wurde es ruhig. Plötzlich ging was am Preis, da hat er dann aber schon verloren gehabt.
Knallhart vergleichen und JA: Kleingedrucktes lesen (Ersatzfahrzeug im Schadenfall inklu? Selbstbehalt, Grobfahrlässigkeit usw.).
Ist Aufwand, lohnt sich aber.
Sorry aber wenn ich diese Vorurteile lese wird mir schlecht. Die "Versicherungsheinis" verdienen an einer KFZ-Versicherung so gut wie garnicht, wenn dann noch jeden Tag 10 Leute kommen "ich wollte nur mal wissen was der kostet" haste dann überhaupt nichts mehr dran verdient.
Vergleichen ist ja gut und schön aber 10 Leute ein Angebot rechnen lassen finde ich schon etwas dreist und übertrieben. Dann sollte man sich doch lieber selber vor den Computer setzten. Nicht ohne Grund kosten Kostenvoranschläge in Werkstätten mittlerweile Geld.
Dann sollte man sich vielleicht als so ein Heini überlegen, was man falsch macht?
Warum soll ich die Arbeit anderer Leute machen? Dafür sind sie doch Versicherungsvertreter geworden. Und wenn ihnen arbeiten nicht liegt, sollten sie sich was anderes suchen.
Wenn ich aber am PC anfang mit Versicherungen rechnen, kann ich sie gleich da abschließen und die Vertreter ist überflüssig.
Die Werkstätten, die Geld verlangen, werden es sich auch leisten können (zu viele Kunden/zu wenig Mechaniker, etc.).
Hab den Ärger mit den Versicherungen auch erst hinter mir und ich kann nur empfehlen, vergleichen, vergleichen und nochmals vergleichen. Angebote gingen von 340 Euro bis 820 Euro - gleiches Auto, gleiche Schadensfreiheitsklasse, etc. Ich hab kein Geld zum Verschenken, vor allem nicht an Versicherungen.
Ich arbeite selbst in dem Bereich & kenne die Praxis daher nur zu gut. Solltest du vielleicht wissen.
Wer Mühe damit hat dass die Kunden Preise/Leistungen vergleichen hat den Job nicht verstanden, macht schlechte Preise oder kommt schlicht mit Konkurrenz nicht klar.
Zieh nie nen Kunden über den Tisch, das rächt sich, mal früher oder später aber rächen wird es sich immer.
Mein L200 den ich gebraucht erworben hatte, war als Pkw zugelassen und !!! abgelastet sowie mit einer festen Ladeflächenabdeckung versehen, um Sonntags als Privatperson! mit Hänger fahren zu dürfen....hat das der Vorbesitzer aus Langerweile gemacht? (Über 3,5 To.)
MfG.
PS. Ein Bekannter hat sich genau wg. diverser Regelung einen Pajero zugelegt um So-und Feiertags an Reiturnieren teilnehmen zu können.
Danke für die Belehrung...Das ist der AKTUELLE GESETZESTEXT
Vor 2018 gab es eine andere Regelung die wurde Ende 2017 geändert!
Du kannst es auch hier nachlesen:
http://www.kfznet.com/recht/sonntagsfahrverbot-pickups-mit-anhaenger
Das war unnötig, da es keine Beschränkungen gibtMein L200 den ich gebraucht erworben hatte, war als Pkw zugelassen und !!! abgelastet sowie mit einer festen Ladeflächenabdeckung versehen, um Sonntags als Privatperson! mit Hänger fahren zu dürfen....hat das der Vorbesitzer aus Langerweile gemacht? (Über 3,5 To.)
MfG.
PS. Ein Bekannter hat sich genau wg. diverser Regelung einen Pajero zugelegt um So-und Feiertags an Reiturnieren teilnehmen zu können.
Nein, muss man nicht. Es hat garnichts damit zu tun.Wenn ich den als LKW zulasse und hier die Steuervergünstigung mitnehmen muss ich im Gegenzug auch als LKW versichern. Ist doch logisch. Kann nunmal nicht an allen Stellen sparen.
Zudem finde ich einen fast 4-Stelligen Betrag jetzt je nach Versicherungsschutz nichtmals so teuer.