Wo steht die Verpflichtung, dass ein Polizist ein Straßenverkehrsunfallwild töten vulgo "erlösen" muss?
Darauf, alleine auf diese Behauptung! eines Foristen, habe ich Bezug genommen!
Aber das mit dem Lesen ist so eine Sache... siehe auch die Behauptung eines anderen Foristen, dass der Autofahrer den Fuchs mitgenommen hat.. und dann gleich über eine Anzeige wegen Wilderei (Eingfriff in fremdes Jagdrecht) fabuliert.
Völlig aus der Luft gegriffen, weil nirgendwo steht, dass sich der Typ den Fuchs abgeeignet hat.
Dem Artikel ist zu entnehmen, dass die Polizei den Fuchs "in ihre Obhut genommen hat"
Wie auch immer man das für sich verstehen will....
Wenn der Stadtjäger als JAB kommt, brauchts keinen Tierarzt mehr... Der JAB ist Jagd Ausübungs Berechtigter (falls dir das Kürzel nichts sagt) und als solcher hat er einen vernänftigen Grund, ein Wirbeltier zu töten.
Er alleine hat die Sachkenntnis.... Wenn man davon ausgeht, dass ein / der Polizist vor Ort keinen JS [Jagdschein] besitzt.
Nur zum Überdenken: Am Land wird der JAB zum Unfallort gebeten, an dem ein noch lebendes Wildtier liegt.
Das hat schon seinen Grund.
Richtig.... ein Polizist ist aber ein Polizist und noch lange kein Tierarzt.
Noch einmal, weil du dich so echauffierst: Wo genau steht die Verpflichtung, dass ein Polizist nach Tierschutzgesetz ein verletztes Wildtier mit seiner Dienstwaffe zu erlösen hat?
Ohne Gefahr in Verzug kann ich keinen Grund dafür finden.
Du lebst in einer leicht anderen Realität als ich. Die Polizei, die bei uns schon Tiere erlöst hat, ist aufgrund der Lebenserfahrung durchaus in der Lage die Sachlage einzuschätzen.