Wo steht das denn geschrieben?
Ein Polizist ist kein Tierarzt und kann daher gar nicht bewerten, ob der Fuchs überlebensfähig wäre oder nicht.
Also tötet er auf den ersten Blick zuerst einmal ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund.
Halten wir fest: auch Hamburg ist ein Jagdrevier!
Das Töten von jagdbaren Wildtieren unterliegt alleine dem JAB. Ob das Aneignungsrecht auch nicht betroffen ist, lasse ich einmal aussen vor.
Stadtjäger, ist das Zauberwort! Vernünftig wäre es gewesen, diesen hinzu zu ziehen.
Ein Polizist kann allerdings auch sofort handeln, wenn Gefahr in Verzug ist!
Diese wird natürlich von einem in eine Decke eingewickelten Fuchs am Straßenrand wohl ausgehen. ... *
* ........ ! Kann sie behalten
Also die Polizei ruft den Stadtjäger an, der dann zusammen mit dem Tierarzt kommt.
Und alle am Unfallort singen derweil Hosianna und schenken warme Getränke an Zuschauer aus
Kleiner Tipp: ein angefahrener Fuchs, der wohl nicht mehr mobil ist, hat was.