Polizei warnt die Bevölkerung vor angefahrenen Wolf

Westwood

Moderator
Registriert
4 Apr 2016
Beiträge
3.283
Vor einem Landwirt haben Jäger vermutlich mehr Angst als vor einem Waldbesitzer, die neigen auch nicht dazu, den Jäger am Hals oder tiefer zu packen, wenn er die Kulturen nicht vor Verbiss und Schäle schützt.

Hmmm... Da wäre ich mir bei Privatwaldbesitzern jetzt nicht so sicher.
Ist halt immer die Frage wem es an die Kohle geht.

Davon ab würde es mich schon interessieren wie verfahren wird wenn ein grauer eine Breitseite vom Auto bekommt und krank abgeht.
Auch wenn ich Robust unterwegs bin, einen eigenen Hund würde ich nicht einmal am Riemen dahinter hängen.
Wie wird das denn in Gebieten mit größerer Wolfsdichte gehandhabt?
 
Registriert
5 Aug 2002
Beiträge
20.711
§ 29 Abs. 1 Bundesjagdgesetz gibt die Antwort.
Zur Zeit wird nur Schaden an Grundstücken ersetzt. Sollte das BJG oder ein LJG dahingehend geändert werden - was ich nicht glaube - dass Schäden durch Wölfe an Nutztieren ersetzt werden müssen, wäre die Jagdgenossenschaft ersatzpflichtig. Der Jagdübungsberechtigte kommt erst dann ins Boot, wenn er die Schadensersatzpflicht vertraglich übernimmt.
Es gibt aber zur Zeit keine Schadensersatzpflicht für Wild, dass nicht bejagt werden darf, das war meine Intention.
 
Registriert
5 Aug 2002
Beiträge
20.711
Davon ab würde es mich schon interessieren wie verfahren wird wenn ein grauer eine Breitseite vom Auto bekommt und krank abgeht.
Auch wenn ich Robust unterwegs bin, einen eigenen Hund würde ich nicht einmal am Riemen dahinter hängen.

Uli Umbach hat vor etlichen Jahren mal einen kranken Timberwolf erfolgreich nachgesucht
 
Registriert
1 Mrz 2007
Beiträge
68
Jupp, dein Name ist Programm ‚
Habe ich IRGENDWO geschrieben, dass ich nicht tätig werden würde!
Dann zeig mir mal die Stelle!
Jetzt bin ich gespannt, bitte die Textstelle zitieren!

Ich brauche den Wolf nicht im Jagdrecht um ihn von Leid zu erlösen, wenn es dann sein müsste.
Das anschließend Verfahren wäre mir egal, dafür gibt es Rechtsanwälte und eine gute Versicherung.
Ein bescheidener Hinweis. In Sachsen ist der Wolf im Jagdrecht. Der Abschuss wlldernder Hunde ist zum Ausgleich nur noch mit Genehmigung der Jagdbehörde erlaubt. Manche haben den Salat schon. Wobei, um die wlldernden Hunde kümmert sich jetzt ja der Wolf.
 
Registriert
13 Mrz 2018
Beiträge
1.169
Hmmm... Da wäre ich mir bei Privatwaldbesitzern jetzt nicht so sicher.
Ist halt immer die Frage wem es an die Kohle geht.

Davon ab würde es mich schon interessieren wie verfahren wird wenn ein grauer eine Breitseite vom Auto bekommt und krank abgeht.
Auch wenn ich Robust unterwegs bin, einen eigenen Hund würde ich nicht einmal am Riemen dahinter hängen.
Wie wird das denn in Gebieten mit größerer Wolfsdichte gehandhabt?
Warum sollte man den nicht Nachsuchen. So viel wehrhafter, wie eine angeflicke stärkere Sau schätze ich den Wolf nicht ein. Ich würde mit kurzem Riemen nachgehen, eventuell noch einen 2ten Schützen als Backup dabei.

Zum Thema Probleme wenn er im Jagdrecht ist. Da ich in Sachsen wohne und jage, kann ich sagen das ich bis jetzt noch keine Nachteile erlebt habe. Auch Schadenersatz Fehlanzeige und das bei ca. einem dutzend Nutztierrissen seit 2016 in unserem Revier.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Es gibt aber zur Zeit keine Schadensersatzpflicht für Wild, dass nicht bejagt werden darf, das war meine Intention.

Das ist ja auch korrekt. Für welches Wild Schadensersatzpflicht besteht ist ja auch geregelt.
Raubwild gehört nicht dazu.
Ebenso spricht das BJG von Schäden an Grundstücken wie Du richtig erläutert hast.

Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ändert daran gar nichts. Es ist aber ein wichtiger Baustein für entsprechende Rechtssicherheit bei evtl. Fangschüssen, Entnahmen und bei späterer Regulierung.
 
Registriert
2 Dez 2008
Beiträge
11.147
Können sich ja den Anhänger aus Hannover ausleihen...

Gibt's den auch als Leichenwagen?

Gruß

HWL
 
Registriert
7 Jul 2020
Beiträge
3.370
@Knalltrauma Warum sollte der Wolf ins Jagdrecht. Ich sehe da keinen praktischen Nutzen.
In NRW ist bei der letzten großen Jagdrechtsnovelle eher umgekehrt verfahren worden. Alle Arten, die nicht genutzt werden oder die wegen des Seuchenschutzes bejagt werden müssen, bzw. da wo der Naturschutz ein Management von Prädatoren für nötig erachtet sind von der Liste bejagbarer Tiere gestrichen worden.
Ich persönlich halte ein intensives Management der Wolfsbestände zwar für notwendig. Aber eine Aufnahme ins Jagdrecht ohne Jagdzeiten machen für mich keinen Sinn.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Alle Arten, die nicht genutzt werden oder die wegen des Seuchenschutzes bejagt werden müssen, bzw. da wo der Naturschutz ein Management von Prädatoren für nötig erachtet sind von der Liste bejagbarer Tiere gestrichen worden.

Zum Großteil wieder rückgängig gemacht nach meinen Informationen. Wildkatze und Baummarder z.B. wieder drin im Jagdrecht.

Ich persönlich halte ein intensives Management der Wolfsbestände zwar für notwendig. Aber eine Aufnahme ins Jagdrecht ohne Jagdzeiten machen für mich keinen Sinn.

Ich sprach auch von "Baustein" zur späteren Regulierung.
Rechtssicherheit ist ein anderes Argument.

Warum soll der Luchs und die Wildkatze im Jagdrecht beiben und der Wolf soll nicht rein ?
Wer gegen die Aufnahme ins Jagdrecht ist, soll sich nicht beklagen wenn dann andere den Job im Revier übernehmen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
1 Apr 2015
Beiträge
307
Sollte der Wolf unters Jagdrecht fallen, heißt das nicht automatisch, das er eine Jagdzeit hat und auch nicht, dass die von ihm verursachten Schäden durch den Jagdübungsbrechtigten beglichen werden müssen.. Schadenersatz könnte auch nur verlangt werden, wenn der Jagdübungsberechtigte gegen den Schaden jagdlich vorgehen kann. Ich zweifle aber nicht daran, dass es hier an Motivation und Erfolg mangeln würde, sollte er zur Bejagung freigegeben werden..
Vor einem Landwirt haben Jäger vermutlich mehr Angst als vor einem Waldbesitzer, die neigen auch nicht dazu, den Jäger am Hals oder tiefer zu packen, wenn er die Kulturen nicht vor Verbiss und Schäle schützt.
So ist es.
 
Registriert
7 Jul 2020
Beiträge
3.370
Zum Großteil wieder rückgängig gemacht nach meinen Informationen. Wildkatze und Baummarder z.B. wieder drin im Jagdrecht.



Ich sprach auch von "Baustein" zur späteren Regulierung.
Rechtssicherheit ist ein anderes Argument.

Warum soll der Luchs und die Wildkatze im Jagdrecht beiben und der Wolf soll nicht rein ?
Wer gegen die Aufnahme ins Jagdrecht ist, soll sich nicht beklagen wenn dann andere den Job im Revier übernehmen.
Jagdlich und auch aus Sicht des Artenschutzes hätte die Wiederaufnahme der Hauskatze deutlich mehr Sinn gemacht, als der Wildkatze.
 

Westwood

Moderator
Registriert
4 Apr 2016
Beiträge
3.283
Warum sollte man den nicht Nachsuchen. So viel wehrhafter, wie eine angeflicke stärkere Sau schätze ich den Wolf nicht ein. Ich würde mit kurzem Riemen nachgehen, eventuell noch einen 2ten Schützen als Backup dabei.

Schätz ich ein wenig anders ein.

Aber es geht mir ja weniger ums schätzen als darum das vielleicht jemand mal die Praxis aus einem anderen Land heraus beschreiben kann?!
Beziehungsweise weiß wie in den Bundesländern die starke Populationen haben verfahren wird wenn ein grauer krank abgeht.
Weil bei einem solch mobilen und vor allem Wehrhaften Tier wird man ja unter Umständen zwangsläufig in die Hetze geraten, da sehe ich jetzt bei einem Großteil der Hunde aus verschiedenen Gründen schwarz.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
42
Zurzeit aktive Gäste
597
Besucher gesamt
639
Oben