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Wie das Ganze tatsächlich abgelaufen ist, welche „Feinheiten“ nicht erwähnt oder dazugedichtet wurden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Tja, was soll man dazu sagen?
Gerade auf die "Feinheiten" kommt es ja an.
Fakt ist, daß der Polizeibeamte (erstmal) kein Recht hat sich die Waffe zeigen zu lassen (hatte ich auch schon weiter vorher geschrieben).
Wenn der Kerl jedoch zB was getrunken hatte oder keinen Jagdschein/Wbk dabei hatte oder das Teil noch geladen war, hat er schon gegen das Waffengesetz verstossen.
Dann sieht das schon anders aus.
Aber er hat def. nicht den Jagdschein verloren, weil er die Waffe in der Öffentlichkeit vorgezeigt hat.
Theoretisch kann ich die Waffe bei mir zuhause über die Schulter hängen und damit in dem Wald zur Jagd gehen oder mit dem Rad hinfahren(NICHT geladen!).
Werde ich dann von der Polizei angehalten, könne die mir erstmal gar nichts, da kein Verstoß vorliegt.
Beim Weg zum BüMa oder Schießstand sind die Regeln anders.
Also die "Feinheiten" sind schon wichtig.