Polizeikontrolle ... Jagdschein weg

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Nach dem Alko-Konsum etc. war das Urteil zu erwarten. Ich frage mich, was passiert, wenn ich abends nach der Jagd/Schüsseltreiben, den Alkohol in Maßen genieße, aber dennoch Fahruntüchtig bin, mich von meiner Frau abholen lasse und dann in eine Kontrolle gerate? Waffe selbsverständlich verpackt und verschlossen, aber ich als Berechtigter angetrunken. Ist das schon mal jemanden passiert, und was waren die Folgen? MfG
Mir nicht, allerdings einem Bekannten.....JS WEG !!! War Grund zum ,,Umdenken" unserer ,,älteren Jaagergeneration", besagter Bekannter hätte es auch nicht gedacht das es so schnell gehen kann. Allerdings wurde er ,,angeschissen von einem Kollegen", die Kontrolle wurde gezielt durchgeführt. Er ist noch nicht mal selbst gefahren !!! So, mal schauen wer das jetzt wieder ,,zerpflückt" ....hätte ich nicht....habe auch Recht....trallala...
MfG.
 
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Kontrolle in Brandenburg mit einem Autokennzeichen aus NRW verlief schon anders als Kontrolle in NRW selbst.
Andere Mentalität?:unsure:
Anhängerkupplung abnehmbar war am Fahrzeug und es wurde kein Anhänger gezogen.
Wird in Brandenburg geahndet im Rest von Deutschland / Österreich / CZ bisher nicht.
 
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Anhängerkupplung abnehmbar war am Fahrzeug und es wurde kein Anhänger gezogen.
Wird in Brandenburg geahndet im Rest von Deutschland / Österreich / CZ bisher nicht.

Haben die Ordnungshüter bei euch nichts anderes zu tun? Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage, außer die AK verdeckt das Nummernschild.
 
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Interessehalber: Wer macht es dann? Bärbel und Schäffer?
Schonmal ins geänderte Gesetz (StPO) geschaut ;)
Oh, da bemerke ich meinen Fehler. Es gung um die Anordnung.
....................................................................................
Man kann auch mal überlegen, welchen Grund ein PVB haben sollte, überhaupt die Waffennummer sehen zu wollen.
 
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Mir nicht, allerdings einem Bekannten.....JS WEG !!!
MfG.
ISt das auch vor Gericht gegangen?
Ein Sachverhalt, den man durchaus prüfen lassen sollte.

Wenn man den Faden nämlich weiterspinnen würde, ist auch zu Hause die Zuverlässigkeit bei verschlossenen Waffen und alkoholiisertem Zustand gefährdet.
 
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Um zu vergleichen, ob die Waffe auch in der WBK eingetragen ist !

Remy
Welchen Sinn hat das?
Ist das Aufgabe der Polizei?
Auf welcher Befugnis?
Was, wenn sie nicht eingetragen ist?
Ist eine Waffe im Jagdschein (falls nur dieser vorhanden) verzeichnet?

ICh weiss ja nicht, wie oft bei euch Polizeikontrollen so eskalieren.
ICh wurde vielleicht eine Handvoll mal im Leben angehalten.
Es wurde relativ wenig geschaut und das wars.
Bei einem Jäger hat der Polizist auch eher selten den Verdacht einer Straftat.
Da begrenzen sie sich gern auf eine allgemeine Kontrolle und achten mehr auf die Atemluft. Blick ums Auto und EH, Weste, Warndreieck.
Weiter gehts i.d.R. garnicht.
Sie haben eben auch gar kein Interesse irgendwelche Nummern abzugleichen, welche nicht in ihrem Aufgabenbereich liegen.
Wie das WaffG schon in 38 nennt, "berechtigte PErson" durch Vorlage der Dokumente und weiter gehts.
Ich habe die Rechtsgrundlagen und Grenzen jedenfalls aus Sicht des Kontrollierenden noch vermittelt bekommen.

Was hat man denn zu befürchten?
Die Zuverlässigkeit jedenfalls nicht.
Auch sonst begeht man keinen Verstoß, indem man sich auf die Dokumente beschränkt. Das sieht das WaffG schließlich so vor.
Wenn er daraus dann Sicherstellen/Beschlagnahmen möchte, wird er dazu einen Grund benennen und Papierarbeit machen müssen.
Mich stört das eher weniger.

Das dort benannte Vergehen würde mich aber schon interessieren.
 
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20 Okt 2016
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Hoch verehrter Mäuserich,
ausschließlich Du mit Deinem irrwitzigen Eingangspost bis für die 7 Seiten mit m.o.w. 100 schwachsinnigen Posts verantwortlich; nun sieh mal zu wie Du mit Deiner sonst an den Tag gelegten Pfiffigkeit aus der Nummer wieder rauskommst!
Kannst ja sagen, dass Du abends ab 2,9 pro Mille zu Unsinnigkeiten neigst - angefangen von hocherotischen Angeboten an eine Verehrte, die dann nicht mehr einzulösen sind, bis zu Post No. #1
 
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Ich habe mal hochgerechnet. Im Schnitt werde ich alle 10 Jahre einmal angehalten. Feuerwaffen hatte ich noch nie dabei.
 
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Hoch verehrter Mäuserich,
ausschließlich Du mit Deinem irrwitzigen Eingangspost bis für die 7 Seiten mit m.o.w. 100 schwachsinnigen Posts verantwortlich; nun sieh mal zu wie Du mit Deiner sonst an den Tag gelegten Pfiffigkeit aus der Nummer wieder rauskommst!
Kannst ja sagen, dass Du abends ab 2,9 pro Mille zu Unsinnigkeiten neigst - angefangen von hocherotischen Angeboten an eine Verehrte, die dann nicht mehr einzulösen sind, bis zu Post No. #1
Ich habe nur wiedergegeben, was sich an Debatte auf dem Stand zugetragen hat und gefragt, was das Forenschwarmwissen dazu meint. Mehr nicht. :p
 
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22 Jul 2016
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We von den hier Schreibenden outet sich denn mal als Polizist?

Vermutlich keiner denn Jagd und Beruf sollte man auseinanderhalten wenn man nicht gerade Förster ist.

Der Polizist nimmt niemandem den Jagdschein weg sondern macht lediglich eine OWI und/oder Meldung an die UJB/ Waffenbehörde/ Ortspolizei je nachdem wie das im Landkreis gehandhabt wird. Die Behörde entscheidet dann darüber ob oder welche nächsten Schritte getroffen werden und im Regelfall kann der Betroffene seine Sicht der Dinge darstellen.

Konfisziert wird nichts und falls es doch einen Grund geben sollte kommen die Kollegen mit den schwarzen Masken die im Regelfall nicht klingeln :sneaky:
 
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1 Mai 2016
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Interessehalber: Wer macht es dann? Bärbel und Schäffer?
Dir gehts jetzt um die blutentnahme oder?
In der Regel wird der Betroffene durch die Polizei ins Klinikum verbracht. Der diensthabende Arzt der Notaufnahme etc. nimmt dann Blut ab und der Betroffene kann weiter seines Weges gehen. Falls der Delinquent ein Fall für die Zelle ist, kommt der Herr Doctor auch direkt zur Dienststelle.
 

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