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Hmmmm .... Wie kann ich das jetzt wieder gutmachen?@ Mäuserich #113
"Und wofür habe ich mich hergegeben?"
Zum Start dieses bekloppten Fadens "vom Hörensagen und was man so dazu meint"
Hmmmm .... Wie kann ich das jetzt wieder gutmachen?@ Mäuserich #113
"Und wofür habe ich mich hergegeben?"
Zum Start dieses bekloppten Fadens "vom Hörensagen und was man so dazu meint"
Nein. Es kommt darauf an, wann und wobei der Kandidat einen hohen Promilleanteil im Blut hat. Liegt er mit 2 Promille sterbend im RTW, dann ist das ein Unterschied zu dem, der zufällig mit 2 Promille im Blut mit seinem Auto in eine Verkehrskontrolle gerät.Heißt das jetzt, das wer 1,6 Promille hat, das er dann automatisch als Alkoholabhängig gilt. An den Wert zu kommen stell ich mir nicht sonderlich schwer vor,mußte allerdings auch noch nie pusten.
SIe haben erst einmal aber nichts mit der Ausgangssituation zu tun.
Auch ist der ZWeck der Befugnisse eingangs in 1., 2. und 3. benannt. DIes sind alles andere Vorgänge als die Kontrolle eines Jägers.
Du lässt Dein Fahrzeug an Ort und Stelle stehen und machst einen kleinen Ausflug auf die Wache. Und wartest, ob und was passiert. Und, ganz wichtig, poste es dann bitte hier!Und ich sagte ja bereits mehrfach: Was soll mir denn passieren, wenn ich die Dokumente vorweise und eben das Behältnis nicht öffne
Aus welchem Grund sollte ich denn mit zur Wache?Du lässt Dein Fahrzeug an Ort und Stelle stehen und machst einen kleinen Ausflug auf die Wache. Und wartest, ob und was passiert. Und, ganz wichtig, poste es dann bitte hier!
Und du meinst also, daß es ausreichen muss, wenn du deine Dokumente vorgelegt hast? Und den Beamten eine Zustandskontrolle deiner mitgeführten Waffe verwehrst ????....Müssen W-Kontrollen begründet werden ?????....na dann mach mal....Du konstruierst etwas, was nicht vorhanden ist.
Deshalb habe ich stets wieder auf die Ausgangslage hingewiesen.
Den Jäger hatte ich nicht wegen Sonderbehandlung angeführt, sondern weil es eben keinen weiteren Verdacht auf sich zieht, wenn und ob dieser Waffen mitführt.
Wenn du den Wohnungseinbruch zitieren magst, muss dies eben wieder regional und konkret vorliegen. Dann ist man i.d.R. aber schon in der Fahndung.
Dazu kommen dann weitere Merkmale wie Fahrzeug und Personenbeschreibungen.
All diese Ermächtigungen sind nicht willkürlich und nicht auf alle anzuwenden.
DIe Fahndung nach einer Diebesbande beinhaltet denn auch nicht einen Nummernabgleich an Waffen. Der ist sogar vollkommen unnötig, wenn nicht gerade Waffen gestohlen wurden.
Du musst mir die Dinge nicht benennen. Ich kenne sicher genug Eingriffsmöglichkeiten.
Ich habe eben auch mehrfach auf eben diese hingewiesen. Bei vorliegender Rechtsgrundlage, soll getan werden, was rechtmäßig ist.
Nur muss eben auch eine vorliegen. Langeweile ist keine.
Und ich sagte ja bereits mehrfach: Was soll mir denn passieren, wenn ich die Dokumente vorweise und eben das Behältnis nicht öffne
Ich habe mich damit als berechtigte Person ausgewiesen. Für alles Weitere bedarf es dann schon weitere Verdachtsmomente. DIe können dann gern im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen zu Protokoll gebracht werden.
Da überlegt es sich doch noch jeder PVB, ob er sich da jetzt in einem sauberen rechtlichem Rahmen bewegt.
Mir tuts nicht weh.
Im Nachgang bearbeiten das andere Leute.
Meine Pflichten nach Waffengesetz sind mit dem Vorzeigen der Dokumente erfüllt.
Ich weise aber vorsorglich erneut darauf hin, dass ich keinen Grund sehe sinnlos mit Polizisten herumzustänkern. Die machen das ja auch nicht.
Das ist gut zu wissen! Wenn also jemand Alkohol getrunken hat, kann ihm, wenn er clever ist, überhaupt nichts passieren. Pusten muss er ja nicht, und die Anordnung einer Blutabnahme gibts ja auch nicht. Na dann Prost!Ist das wieder sowas an den Haaren herbeigezogenes, wie die angebliche Blutentnahme, wenn man nicht pustet? Die gibst genausowenig.
Hmmmm .... Wie kann ich das jetzt wieder gutmachen?
incl. großem Halali bitteDu verbläst den gestreckten 1er Hirsch von ÄF (siehe Nachbarthread) auf einem Kamm.
Leute, lasst den sachlichen Thread hier nicht OT werden.
Leute, lasst den sachlichen Thread hier nicht OT werden.
Wenn du den Wohnungseinbruch zitieren magst, muss dies eben wieder regional und konkret vorliegen. Dann ist man i.d.R. aber schon in der Fahndung.
Dazu kommen dann weitere Merkmale wie Fahrzeug und Personenbeschreibungen.
All diese Ermächtigungen sind nicht willkürlich und nicht auf alle anzuwenden. DIe Fahndung nach einer Diebesbande beinhaltet denn auch nicht einen Nummernabgleich an Waffen. Der ist sogar vollkommen unnötig, wenn nicht gerade Waffen gestohlen wurden.
Du musst mir die Dinge nicht benennen. Ich kenne sicher genug Eingriffsmöglichkeiten.
Ich habe eben auch mehrfach auf eben diese hingewiesen. Bei vorliegender Rechtsgrundlage, soll getan werden, was rechtmäßig ist. Nur muss eben auch eine vorliegen. Langeweile ist keine.
Und ich sagte ja bereits mehrfach: Was soll mir denn passieren, wenn ich die Dokumente vorweise und eben das Behältnis nicht öffne
Ich habe mich damit als berechtigte Person ausgewiesen. Für alles Weitere bedarf es dann schon weitere Verdachtsmomente. DIe können dann gern im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen zu Protokoll gebracht werden.
Da überlegt es sich doch noch jeder PVB, ob er sich da jetzt in einem sauberen rechtlichem Rahmen bewegt.
Mir tuts nicht weh.
Im Nachgang bearbeiten das andere Leute.
Meine Pflichten nach Waffengesetz sind mit dem Vorzeigen der Dokumente erfüllt.
Ich weise aber vorsorglich erneut darauf hin, dass ich keinen Grund sehe sinnlos mit Polizisten herumzustänkern. Die machen das ja auch nicht.