Polizeikontrolle ... Jagdschein weg

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Heißt das jetzt, das wer 1,6 Promille hat, das er dann automatisch als Alkoholabhängig gilt. An den Wert zu kommen stell ich mir nicht sonderlich schwer vor,mußte allerdings auch noch nie pusten.
Nein. Es kommt darauf an, wann und wobei der Kandidat einen hohen Promilleanteil im Blut hat. Liegt er mit 2 Promille sterbend im RTW, dann ist das ein Unterschied zu dem, der zufällig mit 2 Promille im Blut mit seinem Auto in eine Verkehrskontrolle gerät.
 
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SIe haben erst einmal aber nichts mit der Ausgangssituation zu tun.
Auch ist der ZWeck der Befugnisse eingangs in 1., 2. und 3. benannt. DIes sind alles andere Vorgänge als die Kontrolle eines Jägers.

Wenn Du von der Polizei angehalten wirst kennst Du zunächst mal keine Hintergründe. Es geht i.d.R. nicht um die Kontrolle eines Jägers, sondern im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung um eine Personenkontrolle, in diesem Fall halt eines Jägers. Der wird nicht anders behandelt wie ein Imker. Dadurch ist die Überprüfung der mitgeführten Gegenstände möglich.
Die Strategische Fahndung erstreckt sich mitnichten nur auf die Terrorbekämpfung, sondern z.B. auch auf den Wohnungseinbruch, sofern er unter bestimmten Bedingungen begangen wird (Bande usw.). Da kriegt man vorher eher wenig von mit und gerät halt in diese Kontrolle mit ihren möglichen Befugnissen.
Im PolG NRW werden explizit die Grundrechte bezeichnet, welche durch dieses Gesetz eingeschränkt werden.

wipi
 
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Du konstruierst etwas, was nicht vorhanden ist. ;)
Deshalb habe ich stets wieder auf die Ausgangslage hingewiesen.
Den Jäger hatte ich nicht wegen Sonderbehandlung angeführt, sondern weil es eben keinen weiteren Verdacht auf sich zieht, wenn und ob dieser Waffen mitführt.

Wenn du den Wohnungseinbruch zitieren magst, muss dies eben wieder regional und konkret vorliegen. Dann ist man i.d.R. aber schon in der Fahndung.
Dazu kommen dann weitere Merkmale wie Fahrzeug und Personenbeschreibungen.
All diese Ermächtigungen sind nicht willkürlich und nicht auf alle anzuwenden.
DIe Fahndung nach einer Diebesbande beinhaltet denn auch nicht einen Nummernabgleich an Waffen. Der ist sogar vollkommen unnötig, wenn nicht gerade Waffen gestohlen wurden.
Du musst mir die Dinge nicht benennen. Ich kenne sicher genug Eingriffsmöglichkeiten.
Ich habe eben auch mehrfach auf eben diese hingewiesen. Bei vorliegender Rechtsgrundlage, soll getan werden, was rechtmäßig ist.
Nur muss eben auch eine vorliegen. Langeweile ist keine.

Und ich sagte ja bereits mehrfach: Was soll mir denn passieren, wenn ich die Dokumente vorweise und eben das Behältnis nicht öffne ;)
Ich habe mich damit als berechtigte Person ausgewiesen. Für alles Weitere bedarf es dann schon weitere Verdachtsmomente. DIe können dann gern im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen zu Protokoll gebracht werden.
Da überlegt es sich doch noch jeder PVB, ob er sich da jetzt in einem sauberen rechtlichem Rahmen bewegt.
Mir tuts nicht weh.
Im Nachgang bearbeiten das andere Leute.
Meine Pflichten nach Waffengesetz sind mit dem Vorzeigen der Dokumente erfüllt.
Ich weise aber vorsorglich erneut darauf hin, dass ich keinen Grund sehe sinnlos mit Polizisten herumzustänkern. Die machen das ja auch nicht.
 
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Und ich sagte ja bereits mehrfach: Was soll mir denn passieren, wenn ich die Dokumente vorweise und eben das Behältnis nicht öffne ;)
Du lässt Dein Fahrzeug an Ort und Stelle stehen und machst einen kleinen Ausflug auf die Wache. Und wartest, ob und was passiert. Und, ganz wichtig, poste es dann bitte hier!
 
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Du lässt Dein Fahrzeug an Ort und Stelle stehen und machst einen kleinen Ausflug auf die Wache. Und wartest, ob und was passiert. Und, ganz wichtig, poste es dann bitte hier!
Aus welchem Grund sollte ich denn mit zur Wache?
Meine Personalien sind bekannt. Ich habe mich ausgewiesen.
Ist das wieder sowas an den Haaren herbeigezogenes, wie die angebliche Blutentnahme, wenn man nicht pustet? Die gibst genausowenig.
Aber auch die Wache tut mir wirklich nicht weh.
Was sollen die denn da mit mir?
Die Personalien- und Sachverhaltsfesstellung macht man vor Ort.
Eine weitere Grundlage für weiterführende Maßnahmen liegt nicht vor.
Kennst du eine?
Festnahme scheidet von vornherein aus.

Jemanden einfach so mit zur Wache zu schleppen, macht kein PVB. Das ist ihm auch zu heikel.
Die sind nicht dumm.
 
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Du konstruierst etwas, was nicht vorhanden ist. ;)
Deshalb habe ich stets wieder auf die Ausgangslage hingewiesen.
Den Jäger hatte ich nicht wegen Sonderbehandlung angeführt, sondern weil es eben keinen weiteren Verdacht auf sich zieht, wenn und ob dieser Waffen mitführt.

Wenn du den Wohnungseinbruch zitieren magst, muss dies eben wieder regional und konkret vorliegen. Dann ist man i.d.R. aber schon in der Fahndung.
Dazu kommen dann weitere Merkmale wie Fahrzeug und Personenbeschreibungen.
All diese Ermächtigungen sind nicht willkürlich und nicht auf alle anzuwenden.
DIe Fahndung nach einer Diebesbande beinhaltet denn auch nicht einen Nummernabgleich an Waffen. Der ist sogar vollkommen unnötig, wenn nicht gerade Waffen gestohlen wurden.
Du musst mir die Dinge nicht benennen. Ich kenne sicher genug Eingriffsmöglichkeiten.
Ich habe eben auch mehrfach auf eben diese hingewiesen. Bei vorliegender Rechtsgrundlage, soll getan werden, was rechtmäßig ist.
Nur muss eben auch eine vorliegen. Langeweile ist keine.

Und ich sagte ja bereits mehrfach: Was soll mir denn passieren, wenn ich die Dokumente vorweise und eben das Behältnis nicht öffne ;)
Ich habe mich damit als berechtigte Person ausgewiesen. Für alles Weitere bedarf es dann schon weitere Verdachtsmomente. DIe können dann gern im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen zu Protokoll gebracht werden.
Da überlegt es sich doch noch jeder PVB, ob er sich da jetzt in einem sauberen rechtlichem Rahmen bewegt.
Mir tuts nicht weh.
Im Nachgang bearbeiten das andere Leute.
Meine Pflichten nach Waffengesetz sind mit dem Vorzeigen der Dokumente erfüllt.
Ich weise aber vorsorglich erneut darauf hin, dass ich keinen Grund sehe sinnlos mit Polizisten herumzustänkern. Die machen das ja auch nicht.
Und du meinst also, daß es ausreichen muss, wenn du deine Dokumente vorgelegt hast? Und den Beamten eine Zustandskontrolle deiner mitgeführten Waffe verwehrst ????....Müssen W-Kontrollen begründet werden ?????....na dann mach mal....
MfG.
 
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Ist das wieder sowas an den Haaren herbeigezogenes, wie die angebliche Blutentnahme, wenn man nicht pustet? Die gibst genausowenig.
Das ist gut zu wissen! Wenn also jemand Alkohol getrunken hat, kann ihm, wenn er clever ist, überhaupt nichts passieren. Pusten muss er ja nicht, und die Anordnung einer Blutabnahme gibts ja auch nicht. Na dann Prost!
 
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Wenn du den Wohnungseinbruch zitieren magst, muss dies eben wieder regional und konkret vorliegen. Dann ist man i.d.R. aber schon in der Fahndung.
Dazu kommen dann weitere Merkmale wie Fahrzeug und Personenbeschreibungen.
All diese Ermächtigungen sind nicht willkürlich und nicht auf alle anzuwenden. DIe Fahndung nach einer Diebesbande beinhaltet denn auch nicht einen Nummernabgleich an Waffen. Der ist sogar vollkommen unnötig, wenn nicht gerade Waffen gestohlen wurden.

Das ist falsch. In Deinem Fall würde die StPO greifen. Das PolG greift "vorsorgend", quasi gefahrenabwehrend. Zurückliegende Taten geben die Ermächtigung, nicht eine aktuelle.

Du musst mir die Dinge nicht benennen. Ich kenne sicher genug Eingriffsmöglichkeiten.
Ich habe eben auch mehrfach auf eben diese hingewiesen. Bei vorliegender Rechtsgrundlage, soll getan werden, was rechtmäßig ist. Nur muss eben auch eine vorliegen. Langeweile ist keine.

Langeweile ist keine. Einer aktuellen Tat bedarf es aber eben nicht. Da solltest Du noch einmal ein wenig nachlesen.

Und ich sagte ja bereits mehrfach: Was soll mir denn passieren, wenn ich die Dokumente vorweise und eben das Behältnis nicht öffne ;)
Ich habe mich damit als berechtigte Person ausgewiesen. Für alles Weitere bedarf es dann schon weitere Verdachtsmomente. DIe können dann gern im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen zu Protokoll gebracht werden.
Da überlegt es sich doch noch jeder PVB, ob er sich da jetzt in einem sauberen rechtlichem Rahmen bewegt.
Mir tuts nicht weh.
Im Nachgang bearbeiten das andere Leute.
Meine Pflichten nach Waffengesetz sind mit dem Vorzeigen der Dokumente erfüllt.
Ich weise aber vorsorglich erneut darauf hin, dass ich keinen Grund sehe sinnlos mit Polizisten herumzustänkern. Die machen das ja auch nicht.

Du verstehst es nicht. Die Polizei kann im Rahmen der strategischen Fahndung (nicht eine gezielte Fahndung nach gerade begangener Tat!) die Behältnisse öffnen (lassen).
Das Waffenrecht spielt bei der Grundlage zur Überprüfung keine Rolle. Die Ermächtigung basiert auf einem anderen Gesesetz.

wipi
 
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