Polizeikontrolle ... Jagdschein weg

G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
ist der halbgroße Hase noch hier, oder hat Er inzwischen eine Selbstanzeige gemacht, weil Er ein Bier getrunken hat, während Er ein Jagdhemd trug?:cool:

Ist das etwa verboten?
Ich muss ja auch nicht zwingend Drogenabhängig sein, wenn ich Samstag um Mitternacht auf nem Bahnhofsklo angetroffen werde😉
 
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Das ist gut zu wissen! Wenn also jemand Alkohol getrunken hat, kann ihm, wenn er clever ist, überhaupt nichts passieren. Pusten muss er ja nicht, und die Anordnung einer Blutabnahme gibts ja auch nicht. Na dann Prost!
Warum bleibst du denn nicht dabei, was bereits vorhin geschrieben wurde?
Bin ich nicht explizit darauf eingegangen?
Was ist der Sinn deiner Rede?
LAngeweile?
 
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Und du meinst also, daß es ausreichen muss, wenn du deine Dokumente vorgelegt hast? Und den Beamten eine Zustandskontrolle deiner mitgeführten Waffe verwehrst ????....Müssen W-Kontrollen begründet werden ?????....na dann mach mal....
MfG.
Ja das reicht. Die Polizei hat auch keine weitere Zustädnigkeit.
Warum soll sie denn eine Zustandskontrolle machen?
Was geschieht, wenn ich nicht öffne?
Alles schon mehrfach beschrieben.

Und ja. jeder Eingriff bedarf einer Rechtsgrundlage.
Was meinst du in was für einem Staat wir leben?
Das ist hier nicht Nordkorea.
 
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Das ist falsch. In Deinem Fall würde die StPO greifen. Das PolG greift "vorsorgend", quasi gefahrenabwehrend. Zurückliegende Taten geben die Ermächtigung, nicht eine aktuelle.



Langeweile ist keine. Einer aktuellen Tat bedarf es aber eben nicht. Da solltest Du noch einmal ein wenig nachlesen.



Du verstehst es nicht. Die Polizei kann im Rahmen der strategischen Fahndung (nicht eine gezielte Fahndung nach gerade begangener Tat!) die Behältnisse öffnen (lassen).
Das Waffenrecht spielt bei der Grundlage zur Überprüfung keine Rolle. Die Ermächtigung basiert auf einem anderen Gesesetz.

wipi
Das ist mir alles nur zu gut bekannt. ;)
Daher sind auch alle einhergehenden Einschränkungen dieser Eingriffsrechte bekannt.
Ich verweise aber stets wieder zurück zur Ausgangslage.
Inwieweit jeder woran Mitwirkungspflichten hat, ist dir sicher bekannt.

Das im Kreise drehen und ausdenken (nicht deinerseits) polizeilicher BEfugnisse langweilt mich nun aber.
Eventuell gibts später ja noch interessantes.
Bis dahin.
 
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Wenn Du nicht öffnest öffnen die, Du klagst vor dem VG und wir bekommen zumindest mal erstinstanzliche Rechtsprechung, klassische Win-Win-Situation 😅
DU meinst also der PVB holt seine Brechstange und öffnet?
Glaub ich eher nicht.
Es ist zuerst Sicherstellung/Beschlagnahme dran.
Alles kein Beinbruch.

Vielleicht sollte man eher bei der Realität des Lebens bleiben.
Die Polizei macht jedenfalls nicht solchen Aufstand, wie hier der Mob mit Fackeln und Mistgabeln fordert.
Die kennen nämlich ihre Befugnisse ;)
 
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Ich habe mich damit als berechtigte Person ausgewiesen.
Du bist zwar mit deinem Jagdschein berechtigt, Waffen zu besitzen, aber Waffen eben nur zum vom Bedürfnis umfassten Zweck zu führen.

Und woran erkennt ein PVB vor Ort einen Jäger, der Waffen gerade nur zum vom Bedürfnis umfassten Zweck führt?

Also mal wieder ein Blick in die Neue Welt:

https://www.youtube.com/watch?v=dT-nePQuT-s

https://www.youtube.com/watch?v=MhojetkWXMg

https://www.youtube.com/watch?v=yAwswhqYX-A

basti
 

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