Polizistin schießt auf Hund

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Nun mal langsam, Signalhalsung = Jagdhund, dann laufen und wildern bei uns hunderte Jagdhunde herum, die Halsung bekomme ich in jedem "Fressnapf" um 3€50, die hängen dort zu Hunderten, und mit denen sehe ich meine Töle im Unterholz. Da hätten wir ja eine Menge an Chihuahua-Jagdhunden. Beim Westfalen-Terrier handelt es sich definitiv um keine vom JGHV anerkannte Jagdhunderasse. Von den Polizeibeamten muß ein Jagdhund als solcher erkannt werden, nicht aber einer der gerne einer wäre. Desweiteren hatte er nicht mal eine Jagdeignungsprüfung, also zur Jagd nicht geeignet. Wenn jeder Hund zur Jagd eingesetzt werden kann und hier nur ein rosarotes Bändchen notwendig ist, für was werden dann überhaupt Prüfungen absolviert. Und welcher Schaden muß beglichen werden wie weit oder wie hoch geht da die scheinbare Tierliebe. Muß hier nicht auch in Betracht gezogen werden, ob dieses ganze Martyrium für den Hund, und das war es für ihn, das Beste für ihn war. Er konnte nicht verstehen warum er die Schmerzen bzw. die Operationen über sich ergehen lassen musste. Gibt es hier nicht auch eine Verhältnissmäßigkeit. Das der Hund nach drei Schüssen in die Luft, und mit Sicherheit hat sich das Ganze auch nicht lautlos abgespielt, die Beamten haben sich sicher auch bemerkbar gemacht, nicht von dem Tier abgelassen hat spricht auch für sich. Die Verwechselung mit einem Pferd war eine Reaktion von Hilflosigkeit beim Erkennen des Fehlers, ein Versuch zur Selbstrettung, was vieleicht fast jeder im Affekt versucht hätte. Den Beamten jetzt einen Strick daraus drehen, kann nur einer der Alles richtig gemacht hätte. Und das hätten ja Diejenigen, die die Beamten jetzt an den Pranger stellen, deswegen gibt es ja auch so viele Selbstanzeigen und keine Beutelgeißen.
 
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Welches Zeug nimmst Du ? Das hätte ich auch gerne. So, jetzt nimm die Wolldecke erst mal aus dem Mund, geh unter die kalte Dusche, putz Dir die Zähne und fang dann wieder von vorne an......
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Highlander:
Nun mal langsam, Signalhalsung = Jagdhund, dann laufen und wildern bei uns hunderte Jagdhunde herum, die Halsung bekomme ich in jedem "Fressnapf" um 3€50, die hängen dort zu Hunderten, und mit denen sehe ich meine Töle im Unterholz. Da hätten wir ja eine Menge an Chihuahua-Jagdhunden. Beim Westfalen-Terrier handelt es sich definitiv um keine vom JGHV anerkannte Jagdhunderasse. Von den Polizeibeamten muß ein Jagdhund als solcher erkannt werden, nicht aber einer der gerne einer wäre. Desweiteren hatte er nicht mal eine Jagdeignungsprüfung, also zur Jagd nicht geeignet. Wenn jeder Hund zur Jagd eingesetzt werden kann und hier nur ein rosarotes Bändchen notwendig ist, für was werden dann überhaupt Prüfungen absolviert. Und welcher Schaden muß beglichen werden wie weit oder wie hoch geht da die scheinbare Tierliebe. Muß hier nicht auch in Betracht gezogen werden, ob dieses ganze Martyrium für den Hund, und das war es für ihn, das Beste für ihn war. Er konnte nicht verstehen warum er die Schmerzen bzw. die Operationen über sich ergehen lassen musste. Gibt es hier nicht auch eine Verhältnissmäßigkeit. Das der Hund nach drei Schüssen in die Luft, und mit Sicherheit hat sich das Ganze auch nicht lautlos abgespielt, die Beamten haben sich sicher auch bemerkbar gemacht, nicht von dem Tier abgelassen hat spricht auch für sich. Die Verwechselung mit einem Pferd war eine Reaktion von Hilflosigkeit beim Erkennen des Fehlers, ein Versuch zur Selbstrettung, was vieleicht fast jeder im Affekt versucht hätte. Den Beamten jetzt einen Strick daraus drehen, kann nur einer der Alles richtig gemacht hätte. Und das hätten ja Diejenigen, die die Beamten jetzt an den Pranger stellen, deswegen gibt es ja auch so viele Selbstanzeigen und keine Beutelgeißen.<HR></BLOCKQUOTE>Kleine Frage:Was ist eigentlich genau geschehen? Kannst Du ein Link posten?
Gruss, V-max.
 
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Und ich dachte das Thema hätten wir durch.
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O.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:
Welches Zeug nimmst Du ? Das hätte ich auch gerne. So, jetzt nimm die Wolldecke erst mal aus dem Mund, geh unter die kalte Dusche, putz Dir die Zähne und fang dann wieder von vorne an......<HR></BLOCKQUOTE>

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Herbert, wie er leibt und lebt...
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Ein GENUSS, dich wieder zu lesen!
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Beste Grüsse

Varmi
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von V-max:
Kleine Frage:Was ist eigentlich genau geschehen? Kannst Du ein Link posten?
Gruss, V-max.
<HR></BLOCKQUOTE>

Schau hier...
 
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Leider nicht Herbert, aber vielleicht eine ähnliche Meinung.
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@9x19 das Original:

-Welches Zeug nimmst Du ?
=Etwas was du eh nicht verstehst, man nennt es Fairness.
-Das hätte ich auch gerne.
=Wirst du wahrscheinlich nie besitzen.
-So, jetzt nimm die Wolldecke erst mal aus dem Mund, geh unter die kalte Dusche, putz Dir die Zähne und fang dann wieder von vorne an......
=Auch wenn Du am Hofe beschäftigt bist, eine Kappe trägst die links und rechts ein Glöckchen hat, sollte man von Dir verlangen können, die grundlegendsten Regeln des Anstandes zu beherrschen.

[ 02. M
 
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@Highlander
Du scheinst doch etwas zu nehmen.

1. Ist es schlechter Stil einen neuen Thread aufzumachen, wenn schon ein aktueller zu diesem Thema existiert.

2. Wirst Du dort ein Gerichtsurteil finden, welches alle Deine Überlegungen und Ansichten ad absurdum führt: Jagdschutz darf erst dann überhaupt durchgeführt werden, wenn die Sicherheit gegeben ist, daß es sich nicht um einen geschützten Hund handelt - Glauben zählt nicht. Gleiches gilt für Polizeihunde, Schäferhunde etc. Auch hier ist nicht die Kennzeichnung oder ihr konkreter Freilaufgrund wichtig, sondern nur ihre Haltungszweck. Von geprüft steht in den Gesetzen garnichts, auch wenn der JGHV das manchmal gerne hätte. Es dürfen faktisch nur bekannte Hunde geschossen werden.

3. Gilt der Schadensminimierungsgrundsatz nicht für im Haushalt gehaltene Tiere (frag mal meine Versicherung zu einem Mops, dem angeblich von meinem 6 Monate alten Hund das Rückgrad beim spielerischen Anspringen quasi gebrochen sein soll und der 2 Monate später während einer 2000€ Operation eingeschläftert wurde)

4. Sind Schüsse in die Luft nur im absoluten Notfall erlaubt wenn kein sicherer Kugelfang für einen Warnschuß gegeben ist, z.B. auf Teer/Asphalt.

5. Wenn es um Schadensminimierung und Gefahrenabwehr ging, warum wurde dann nicht dem Hirschen der Schuß angebracht? Der Schutz des Eigentums (Hund) geht ja auch nach jeweiligen Poliziegesetzen vor und der Hirsch ist und war herren- und rechtlos. Im Rahmen der Güterabwägung hätte immer der Schuß auf den Hirschen Vorrang haben müssen, wenn ein Hirsch sich von einem Hund stellen läßt.

6. Wenn Du das "Pferd" als Ausrede durchgehen läßt, bedeutet dies, daß Du unterstellst, daß den handelnden Personen ihr Fehlverhalten bewußt war und es sich um eine menschliche Reaktion handelt, nach Ausreden zu suchen. Was hindert da nach Überschlafen, die Verantwortung für das Fehlverhalten zu übernehmen?

[ 03. M
 
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Weiß hier jemand wie die Geschichte letzendlich ausgegangen ist? Sorry für die Frage, aber wenn über irgend etwas Gras gewachsen ist, kommt ein Kamel und frißt es ab:)
 
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Krummer schrieb:
Weiß hier jemand wie die Geschichte letzendlich ausgegangen ist? Sorry für die Frage, aber wenn über irgend etwas Gras gewachsen ist, kommt ein Kamel und frißt es ab:)

Ich glaub Du hast auch was geraucht :mrgreen:
Schön ausgegraben den Fred :roll:
 

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