Position des LJV RLP Betreff der ASP

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Bitte lesen, verstehen und dann wieder vertragen. Der letzte Satz reicht, wenn jemand in Eile ist.

Deutscher Bundestag Drucksache 19/1278
19. Wahlperiode 20.03.2018

Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Nicole Bauer,
Karlheinz Busen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/1049 –

Jagdliche Maßnahmen gegen die Schweinepest
.....
5. Welche jagd- und waffenrechtlich rechtssicheren Wege zur Erlangung von
Sondergenehmigungen zum Montieren legal zu erwerbender Nachtsichtvorsatzgeräte
auf die Zielfernrohre von Jagdwaffen bestehen bereits heute?
Nachtsicht- und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie
Nachtsichtvorsätze und -aufsätze für Zielfernrohre sind gemäß Anlage 2 Abschnitt
1 Nummer 1.2.4.2 des Waffengesetzes verbotene Gegenstände, sofern sie
einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen. Solche verbotenen
Gegenstände dürfen nach § 40 Absatz 1 des Waffengesetzes grundsätzlich
weder geführt noch besessen werden.
Von diesem Grundsatz sind zwei Ausnahmen möglich:
Nach § 40 Absatz 2 des Waffengesetzes ist das Verbot nicht anzuwenden, wenn
der verbotene Gegenstand im Rahmen eines gerichtlichen oder behördlichen Auftrags
(öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis) genutzt wird.
Außerdem kann das Bundeskriminalamt gemäß § 40 Absatz 4 des Waffengesetzes
allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Interessen
des Antragstellers auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an
der Durchsetzung des Verbots überwiegen. Dafür kommen insbesondere wissenschaftliche
oder Forschungszwecke oder die Erweiterung einer kulturhistorischen
Sammlung in Betracht, wenn dadurch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche
Sicherheit nicht zu befürchten ist. Eine größere Zahl von Ausnahmeregelungen
für den Umgang mit verbotenen Nachtsichtvorsatzgeräten bei der Jagd würde zu
einer substantiellen Aufweichung der Verbotsnorm führen.
6. Sind nach Auffassung der Bundesregierung in diesem Hinblick angesichts
der allgemein angestrebten Intensivierung der Jagd auf Schwarzwild Anpassungen
zu erwägen, und wenn ja, welche?
7. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Forderungen, im
Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest auch den jagdlichen
Einsatz von Nachtzieltechnik zu ermöglichen bzw. zu diesem Zweck das
sachliche Verbot nach § 19 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a des Bundesjagdgesetzes
und § 2 Absatz 3 des Waffengesetzes in Verbindung mit
Anlage 1 Unterabschnitt 1 Nummer 4.3 und Anlage 2 Nummer 1.2.4.2
zu lockern?
Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet.
Nach Auffassung der Bundesregierung bietet das geltende Recht zurzeit ausreichende
Möglichkeiten für eine effektive Jagd auf Schwarzwild. Über die kürzlich
in Kraft getretene Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild in der Bundesjagdzeitenverordnung
hinaus erscheinen weitere Änderungen der bundesrechtlichen
Regelungen derzeit nicht erforderlich.
Es besteht keine Veranlassung, das waffenrechtliche und jagdrechtliche Verbot
von Nachtzieltechnik zu lockern.

komplette Anfrage wir hier beantwortet:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/012/1901278.pdf
 
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Interessant. Da konnte man bis vor kurzem aus kundigen Quellen noch ganz anderes vernehmen. (Gesetzentwurf fertig in der Schublade. Es müsse nur noch die neue Regierung gebildet werden.) Es fragt sich, wer hier in letzter Sekunde das anders beeinflusst hat. Waren es unsere Verbände oder waren es die Genossen? Wir werden es wohl nicht erfahren. Nachdem jedoch nur die Schonzeitaufhebung erfolgt ist und in dem Zuge nichts weiter, konnte man schon Zweifel bekommen, dass da noch was kommt.

Wir werden damit leben müssen. Hier in RLP ist jetzt der Taschenlampenhype ausgebrochen, da dies ja hier inzwischen erlaubt ist. Ich denke, das wird sich, wenn es falsch angewandt wird, schon bald negativ auswirken. (Wenn man sich auf einzelne Sauen oder kleine Grüppchen Überläufer beschränkt, dürfte dies nichts ausmachen. Wenn man jedoch Rotten mit Bachen befunzelt, geht das schnell nach hinten los.)
 
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Moin!

Interessant. Da konnte man bis vor kurzem aus kundigen Quellen noch ganz anderes vernehmen. (Gesetzentwurf fertig in der Schublade. Es müsse nur noch die neue Regierung gebildet werden.) Es fragt sich, wer hier in letzter Sekunde das anders beeinflusst hat. Waren es unsere Verbände oder waren es die Genossen? Wir werden es wohl nicht erfahren. Nachdem jedoch nur die Schonzeitaufhebung erfolgt ist und in dem Zuge nichts weiter, konnte man schon Zweifel bekommen, dass da noch was kommt.

Vorsicht! Das hier ist eine Antwort auf eine kleine Anfrage an die Bundesregierung nur zum Thema Schwarzwildbejagung. Die Aussage "kein Änderungsbedarf" bezieht sich daher nur auf diesen Kontext. Ob und wenn ja wann und mit welchem Inhalt eine BJG-Novellierung angegangen wird dürfte sich erst demnächst entscheiden. Es gibt allerdings Fraktionen (nicht im Bundestag, bei den Verbänden und in den Ministerien), die zu bestimmten Sachen eine Änderung wünschen und die daran arbeiten, diese voranzubringen. Wegen des damit verbundenen Risikos wäre es mir ja Recht, wenn sich nichts änderte, aber: man wird sehen.

Viele Grüße

Joe
 
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Ich stelle fest, dass es völlig aussichtslos ist, Dir nahezubringen auch nur in Erwägung zu ziehen, dass auch andere als Deine Auffassungen richtig sein können und obendrein vieles gar keine Frage von richtig und falsch ist, sondern nur des persönlichen Geschmacks.

Ich gebe auf.
 
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Ich stelle fest, dass es völlig aussichtslos ist, Dir nahezubringen auch nur in Erwägung zu ziehen, dass auch andere als Deine Auffassungen richtig sein können und obendrein vieles gar keine Frage von richtig und falsch ist, sondern nur des persönlichen Geschmacks.

Ich gebe auf:thumbup::thumbup::thumbup:.

ich wünsche Dir Frohe Ostern.
 
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Ich kann leider nichts dafür, wenn Du auf eine Frage antwortest, die keiner gestellt hat!
Ich habe korrekt geantwortet, bin nur nicht auf Deinen plumpen Trick hereingefallen, urplötzlich auf das Waffengesetz einzuschränken. Als ob es von Belang wäre, durch welches Gesetz die Freiheit unnötig eingeschränkt wird.
 
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Moin!



Vorsicht! Das hier ist eine Antwort auf eine kleine Anfrage an die Bundesregierung nur zum Thema Schwarzwildbejagung. Die Aussage "kein Änderungsbedarf" bezieht sich daher nur auf diesen Kontext. Ob und wenn ja wann und mit welchem Inhalt eine BJG-Novellierung angegangen wird dürfte sich erst demnächst entscheiden. Es gibt allerdings Fraktionen (nicht im Bundestag, bei den Verbänden und in den Ministerien), die zu bestimmten Sachen eine Änderung wünschen und die daran arbeiten, diese voranzubringen. Wegen des damit verbundenen Risikos wäre es mir ja Recht, wenn sich nichts änderte, aber: man wird sehen.

Viele Grüße

Joe

Das Bundesjagdgesetz dürfen sie gerne so lassen, wie es ist - ohne Munitionszertifizierungs- und -kennzeichnungszirkus. (Ich weiß, ist jetzt auch ein bisschen Klugscheißerei.:biggrin:) Dass da aber noch eine Änderung des WaffG kommt, halte ich eher für unwahrscheinlich.
 
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Eine bundeseinheitliche Jägerprüfung wäre schon sinnvoll und gerechter...
 
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Ich habe korrekt geantwortet, bin nur nicht auf Deinen plumpen Trick hereingefallen, urplötzlich auf das Waffengesetz einzuschränken. Als ob es von Belang wäre, durch welches Gesetz die Freiheit unnötig eingeschränkt wird.

Nö, hast Du leider nicht, da ich explizit im Hinblick auf das Waffengesetz gefragt hatte.

Und SELBSTVERSTÄNDLICH ist es von Belang, "durch welches Gesetz die Freiheit unnötig eingeschränkt wird"! Du beschwerst Dich ja auch nicht bei BMW darüber, dass Du mit Deinem Diesel-Golf bald nicht mehr nach Stuttgart reinfahren darfst.

Nur unkonkret über die Schlechtigkeit der Welt, der Politiker, der Verbände oder sonst von wem zu jammern, mag zwar an Stammtischen beliebt sein, führt aber letztlich ganz automatisch dazu, dass der "Jammerlappen" von den entscheidenden Stellen erst gar nicht ernst genommen wird...
 
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Einige sollten entweder in die frische Luft oder auf des Psychiaters Sofa.

Ich für meinen Teil werde abwarten. Wenn die Bundesregierung der Meinung ist, das Lampen und temporär bewilligte Vorsatzgeräte ausreichend sind, dann wünsche ich allen, die damit hantieren, viel Erfolg und bleibe zuhause. Denn dann gibt es ja anscheinend kein Problem, um das ich mich persönlich kümmern müsste.
 
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Ist da der Bürgermeister bei Euch nicht anderer Ansicht, wie man der Presse entnehmen konnte? Aber ich nehme an, Dein Dienstherr ist das Land.
 

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