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Positionsleuchten für Hochsitze ab 2020 Vorschrift!
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 28.02.2019 beschlossen, dass jagdliche Einrichtungen, im Besonderen Hochsitze und Kanzeln, die dem Zwecke dienen, dem Wild durch sogenannte Ansitzjagd nachzustellen, in Zukunft mit einer hellroten Positionsleuchte in Form eines Rundstrahlers kenntlich gemacht werden müssen.
Der Strahler ist in mindestens 0,60m Höhe, aber nicht mehr als 0,85m über dem höchsten Punkt der Einrichtung anzubringen. In der Regel eignet sich dazu die Mitte des Kanzeldachs. Etwaiges Gefälle zwecks Regenablauf wird im Normalfall durch die Toleranz von 25cm in der möglichen Höhe ausreichend berücksichtigt.
Ansitzvorrichtungen ohne Dachkonstruktion sind durch Anbringen eines Holzmastes von mindestens 2,25m Höhe ab Brüstung gerechnet, zu vervollständigen. Ein Mindestdurchmesser von 0,07m ist einzuhalten. Metallmasten sind nur zulässig, wenn sie nach DIN EN 60728-11geerdet sind. Als vorschriftsmäßige Erdung gilt zum Beispiel ein senkrecht in den Boden geschlagener Staberder von mindestens 2,50m Länge; der Anschluss zum Mast muss mit einem massiven V4A-Draht von mindestens 10 Quadratmillimetern in 0,50m Tiefe im Erdboden erfolgen.
Die Stromversorgung kann wahlweise über Netzstrom und geeignetem Vorschaltgerät oder über einen handelsüblichen Akku, wie er auch an Weidezaungeräten gebräuchlich ist, erfolgen. Bei Betrieb über Netzstrom darf die Installation und Inbetriebnahme ausschließlich durch eine zugelassene Fachkraft des Elektrohandwerks erfolgen.
Die Nachrüstungspflicht beginnt am 01.04.2020, also zeitgleich zum neuen Jagdjahr 2020 und muss bis zum 31.03.2021 abgeschlossen sein. Sie bietet urbanen Waldnutzern, namentlich Familien mit Kindern, Geocachern und Weiteren, die Sicherheit, Gefahrenzonen, nicht zuletzt auch in der Nacht, frühzeitig zu erkennen.
Die Positionsbeleuchtung ist unmittelbar nach dem Besteigen des Hochsitzes einzuschalten und muss nach Verlassen desselben noch eine Mindestzeit von 495min. weiterleuchten. Dieses ist durch eine wasser- und frostgeschützte Zeitschaltuhr zu gewährleisten. LED Strahler gelten als besonders betriebssicher und sind vorrangig einzusetzen.
Eine Vergrämung des Wildes ist nicht zu befürchten. Forschungen europäischer Naturschutzverbände haben ergeben, dass das farbenblinde Wild sich schnell an die neuen Verhältnisse anpasst und lediglich in vernachlässigbarer Weise durch rote Positionslichter gestört wird, wenn überhaupt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 28.02.2019 beschlossen, dass jagdliche Einrichtungen, im Besonderen Hochsitze und Kanzeln, die dem Zwecke dienen, dem Wild durch sogenannte Ansitzjagd nachzustellen, in Zukunft mit einer hellroten Positionsleuchte in Form eines Rundstrahlers kenntlich gemacht werden müssen.
Der Strahler ist in mindestens 0,60m Höhe, aber nicht mehr als 0,85m über dem höchsten Punkt der Einrichtung anzubringen. In der Regel eignet sich dazu die Mitte des Kanzeldachs. Etwaiges Gefälle zwecks Regenablauf wird im Normalfall durch die Toleranz von 25cm in der möglichen Höhe ausreichend berücksichtigt.
Ansitzvorrichtungen ohne Dachkonstruktion sind durch Anbringen eines Holzmastes von mindestens 2,25m Höhe ab Brüstung gerechnet, zu vervollständigen. Ein Mindestdurchmesser von 0,07m ist einzuhalten. Metallmasten sind nur zulässig, wenn sie nach DIN EN 60728-11geerdet sind. Als vorschriftsmäßige Erdung gilt zum Beispiel ein senkrecht in den Boden geschlagener Staberder von mindestens 2,50m Länge; der Anschluss zum Mast muss mit einem massiven V4A-Draht von mindestens 10 Quadratmillimetern in 0,50m Tiefe im Erdboden erfolgen.
Die Stromversorgung kann wahlweise über Netzstrom und geeignetem Vorschaltgerät oder über einen handelsüblichen Akku, wie er auch an Weidezaungeräten gebräuchlich ist, erfolgen. Bei Betrieb über Netzstrom darf die Installation und Inbetriebnahme ausschließlich durch eine zugelassene Fachkraft des Elektrohandwerks erfolgen.
Die Nachrüstungspflicht beginnt am 01.04.2020, also zeitgleich zum neuen Jagdjahr 2020 und muss bis zum 31.03.2021 abgeschlossen sein. Sie bietet urbanen Waldnutzern, namentlich Familien mit Kindern, Geocachern und Weiteren, die Sicherheit, Gefahrenzonen, nicht zuletzt auch in der Nacht, frühzeitig zu erkennen.
Die Positionsbeleuchtung ist unmittelbar nach dem Besteigen des Hochsitzes einzuschalten und muss nach Verlassen desselben noch eine Mindestzeit von 495min. weiterleuchten. Dieses ist durch eine wasser- und frostgeschützte Zeitschaltuhr zu gewährleisten. LED Strahler gelten als besonders betriebssicher und sind vorrangig einzusetzen.
Eine Vergrämung des Wildes ist nicht zu befürchten. Forschungen europäischer Naturschutzverbände haben ergeben, dass das farbenblinde Wild sich schnell an die neuen Verhältnisse anpasst und lediglich in vernachlässigbarer Weise durch rote Positionslichter gestört wird, wenn überhaupt.