Positionsleuchten für Hochsitze ab 2020 Vorschrift!

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Positionsleuchten für Hochsitze ab 2020 Vorschrift!

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 28.02.2019 beschlossen, dass jagdliche Einrichtungen, im Besonderen Hochsitze und Kanzeln, die dem Zwecke dienen, dem Wild durch sogenannte Ansitzjagd nachzustellen, in Zukunft mit einer hellroten Positionsleuchte in Form eines Rundstrahlers kenntlich gemacht werden müssen.
Der Strahler ist in mindestens 0,60m Höhe, aber nicht mehr als 0,85m über dem höchsten Punkt der Einrichtung anzubringen. In der Regel eignet sich dazu die Mitte des Kanzeldachs. Etwaiges Gefälle zwecks Regenablauf wird im Normalfall durch die Toleranz von 25cm in der möglichen Höhe ausreichend berücksichtigt.
Ansitzvorrichtungen ohne Dachkonstruktion sind durch Anbringen eines Holzmastes von mindestens 2,25m Höhe ab Brüstung gerechnet, zu vervollständigen. Ein Mindestdurchmesser von 0,07m ist einzuhalten. Metallmasten sind nur zulässig, wenn sie nach DIN EN 60728-11geerdet sind. Als vorschriftsmäßige Erdung gilt zum Beispiel ein senkrecht in den Boden geschlagener Staberder von mindestens 2,50m Länge; der Anschluss zum Mast muss mit einem massiven V4A-Draht von mindestens 10 Quadratmillimetern in 0,50m Tiefe im Erdboden erfolgen.
Die Stromversorgung kann wahlweise über Netzstrom und geeignetem Vorschaltgerät oder über einen handelsüblichen Akku, wie er auch an Weidezaungeräten gebräuchlich ist, erfolgen. Bei Betrieb über Netzstrom darf die Installation und Inbetriebnahme ausschließlich durch eine zugelassene Fachkraft des Elektrohandwerks erfolgen.
Die Nachrüstungspflicht beginnt am 01.04.2020, also zeitgleich zum neuen Jagdjahr 2020 und muss bis zum 31.03.2021 abgeschlossen sein. Sie bietet urbanen Waldnutzern, namentlich Familien mit Kindern, Geocachern und Weiteren, die Sicherheit, Gefahrenzonen, nicht zuletzt auch in der Nacht, frühzeitig zu erkennen.
Die Positionsbeleuchtung ist unmittelbar nach dem Besteigen des Hochsitzes einzuschalten und muss nach Verlassen desselben noch eine Mindestzeit von 495min. weiterleuchten. Dieses ist durch eine wasser- und frostgeschützte Zeitschaltuhr zu gewährleisten. LED Strahler gelten als besonders betriebssicher und sind vorrangig einzusetzen.
Eine Vergrämung des Wildes ist nicht zu befürchten. Forschungen europäischer Naturschutzverbände haben ergeben, dass das farbenblinde Wild sich schnell an die neuen Verhältnisse anpasst und lediglich in vernachlässigbarer Weise durch rote Positionslichter gestört wird, wenn überhaupt.
 
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Immer diese Nachlässigkeiten.
vergiss mir Brandschutzmelder und Sicherheitsfallschirme als weitere Voraussetzungen zur Kanzelbetriebserlaubnis nicht in der Aufzählung.
 
G

Gelöschtes Mitglied 21941

Guest
Ganz ehrlich, euer Ministerium kannste auch in der Pfeiffe rauchen.
Absolut null Bezug zur Praxis.

Wir reden hier von einer Anwendung im Wald, draussen in der Natur, bei Sonne, Wind und Regen. Vom Allgäu bis rauf nach Usedom.
Ich lese hier von Drahtdicke, aber das Thema Wasserachutz wird nur minimalist angeschrieben.
IP54 reicht da im Leben nicht, wenn die Isar mal wieder etwas mehr Grundnahrungsmittel vom Oktoberfest abtransportieren muss.

IP68 wäre meiner Ansicht nach absolutes MINIMUM bezgl. der elektrischen Anlagen. Aber soweit denkt man da ja ned.


;)
 
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Optisches Warnsignal schön und gut, was aber wenn der urbane Waldgänger gerade ins Smartphone schaut um den WhatsApp Status zu checken, oder den richtigen hashtag bei Instagram zu setzen?!

Ich plädiere hiermit zusätzlich für akustische Warnsignale bei der Jagdausübung!

Geheimen Insiderinformationen zu folge, befindet sich Gardena bereits im Prototypenbau von Handspannern mit wlan Schnittstelle. Spannt der Jäger die Büchse ergeht ein Signal an einen geeigneten aussenlautsprecher, welcher wiederum einen warnton abgiebt. (Über die Dauer und Melodie des Tons muss noch entschieden werden, jedoch darf der Ton nicht lauter als 137 dB sein). Der urbane Micro Adventure Smartphone Nutzer wird somit ausreichend gewarnt und die Wildtiere haben wieder eine faire Chance.
 
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Stimmt....heut ist der 1. April:LOL:....allerdings im Zuge der UVV.....da geht noch was...
MfG.
 
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... im §4711, Abs 08.15 der DVO xyz, wird auf den Einsatz von Siemens Luftdübel in der Größe 1 3/4" mit Linksgewinde verwiesen.
Nur durch Verwendung dieser Ausführung kann und wird ggf. oder auch nicht die notwendige Stabilität der Positionsbeleuchtung Gewehrleistet....!
 
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Also ich habe mal beim TUV nachgefragt, zu den Kosten könnte man mir noch nichts sagen, aber Fakt ist das nach einer Übergangszeit eine 24 Monatige Überprüfung fällig sein wird, ob eine Plakette angebracht wird ist ebenfalls noch nicht geklärt....
 
G

Gelöschtes Mitglied 16162

Guest
Bei uns wird aktuell, angeschafft vom AELF, ein Versuch mit Sitzmeldern gemacht. Sitzt man auf der Ansitzeinrichtung, wird mittels GPS ein Signal an eine zentrale Leitstelle versendet.
An jedem Zugangsweg zum Revier wurde eine elektronische Wanderkarte aufgestellt. Auf dieser sind alle Reviereinrichtungen versehen. Sitzt nun ein Jäger auf einer dieser Einrichtungen, leuchtet diese auf den Karten rot auf und die Leute sehen sofort den gefährlichen Bereich.
Seither sind versehentliche Besuche der Bevölkerung an der Kanzel kein Thema mehr. Nurmehr absichtliche Besucher sind unterwegs.;)
 
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Wir wurden schon im Januar von der UJB angeschrieben und darauf hingewiesen. Ist eine neue EU-Richtlinie wie der Sachbearbeiter sagte. Wir müssen alle Ansitzeinrichtungen mit Koordinaten dem Forstamt melden, Höhe und Grundmasse angeben und vermerken ob sich dort 2 Personen gleichzeitig drauf aufhalten können. Bei 2 Personen muss ein statisches Gutachten vorgelegt werden.Dies wird beim Fortsamt in die Revierkarte eingetragen und kontrolliert. Ein schriftlicher Nachweis über die Art der Illuminierten Warnlampen muss erbracht werden.
Wir haben jetzt alle Kanzeln abgebaut und bauen Erdbunker. Die müssen nur mit Trassierband gekennzeichnet werden.
 
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....Erdbunker

Hurra! Endlich kann ich mal wieder das Schanzzeug zum Ansitz mitnehmen!
 

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