Powersätze für die Polizeikontrolle

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Was darf der Polizist denn?

Wie weit darf er kontrollieren?

Bei Langwaffen den Jagdschein?

Waidmannsheil,

Dirk
 
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anonym

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Was darf der Polizist denn?

Wie weit darf er kontrollieren?

Jagdschein?

Waidmannsheil,

Dirk

Wenn die Erlaubnis in Form eines gültigen Jagdscheines vorgezeigt wird, ist Gefahrenabwehrmaterie normal am Ende, bevor sie angefangen hat, die Polizei hat grds. erstmal nur die Rechte, die sich aus § 38 WaffG ergeben. Weitergehende Schritte wegen fehlender Rechtsgrundlage für eine grds. nur der zuständigen Waffenrechtsbehörde vorbehaltene Überprüfung (z.B. 39 WaffG) hätte sie nur bei nicht nur angenommenem Verdacht einer Straftat oder OWi. Aber ich habe noch kein Verfahren gegen solche Ordnungskräfte, Kollegen schreib ich da lieber nicht in dem Zusammenhang, erlebt, das wegen Verfolgung Unschuldiger Erfolg gezeitigt hätte, ja nichtmal jemanden, der sich offiziell über solches Gebaren aufgeregt und bei den zuständigen Stellen beschwert, angezeigt oder gar geklagt hätte. So kann man das halt weiter tun, weil einem ja nie was passiert und die Gefahr nicht sehr groß ist, mal an den Richtigen zu geraten. Z.B. an einen schlecht gelaunten Präsidenten eines OLG...........Und so geht der angeblich so freie Rechtsstaat immer weiter dahin, und kaum jemand merkt das noch von den Sklaven, während die Sklaven bei den Ordnungsbehörden vergessen haben, was Grundrechte sind, war ja auch nur Bestandteil der allerersten Unterrichtsstunde in den Rechtsfächern, lange vorbei, und eh nicht wichtig.........geht ja auch so.
 
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Da bin ich aber froh, dass ich in Österreich daheim bin ... da wäre so eine Kontrolle gar nicht möglich. Bei Langwaffen gibt es keine WBK wo eine Seriennummer eingetragen wäre - gemeldet sind sie dzt. nur beim Büchsenmacher und in Zukunft im ZWR, d.h. die Polizei könnte da schon mal ohne Computerabfrage nix überprüfen - führen ist mit Jagdkarte erlaubt.

Und grundsätzlich - angreifen von Waffen geht schon gar nicht! Schauen tut man immer noch mit den Augen, nicht mit den Händen!

Ich habe das selbst bei den bei uns leider üblichen Kurzwaffen-Kontrollen (Verwahrungskontrolle) erlebt - die Beamten waren total korrekt und wollten die Waffen gar nicht anfassen. Da hieß es nur, bitte halten sie die Waffen so, dass wir die Nummer erkennen können.

Wh vom Wolf
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

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Falls es unseren Paragraphenreitern noch nicht aufgefallen ist, aber wir sind hier in der Kategorie Witze. Ich denke mal keiner ist euch böse, wenn ihr euer Wissen an anderer Stelle teilt.
 
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Falls es unseren Paragraphenreitern noch nicht aufgefallen ist, aber wir sind hier in der Kategorie Witze. Ich denke mal keiner ist euch böse, wenn ihr euer Wissen an anderer Stelle teilt.

:thumbup:

Sie kennen mich zwar nicht, aber ich soll sie von Ihrer Frau grüßen!
Sind Sie nicht dieser Typ von Village People?
Respekt Sie müssen ja mindestens 200kmh gefahren sein um mich zu stoppen. Gute Arbeit!
Ich höre immer nur Geisterfahre und falsche Richtung! Sie wissen doch gar nicht wo ich hin will!
 
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Ganz so einfach ist es nicht... hab vor ein paar Monaten auf ner BaWü-Autobahn nen 5er BMW rechtzeitig an der großen Funkantenne erkannt und abgebremst bevor ich mit 180 in den 120er-Bereich brettern konnte :biggrin:


es war nie einfach ... so etwas zu erkennen ........ am besten noch der zweite Innenspiegel im "Feindfahrzeug",

aber wenn den siechst, is eh zu spät :29:
 
J

Jägerello

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Das beste, was ein besoffener Kumpel mal bei einer Fahrzeugkontrolle sagte, war: Na, noch 'n Wachtmeister Herr Jägermeister? :lol::biggrin:
 
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Haben sie noch Restalkohol?

Ja, aber davon kriegen sie nichts ab :31:
 
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Mein Brüderchen und ich haben uns nach längerer Heimfahrt noch was beim Restaurant "Zur Goldenen Möwe" geholt und stehen auf einem Parkplatz um unseren Raub zu verspeisen.

Dabei hörten wir gepflegt Metal, möglicherweise etwas zu laut.

Plötzlich klopft es an der Schiebe der Fahrertür und da steht ein Pozilist.

Mein bruder lässt das Fenster runter und sagt eiskalt: Ihr Türaufhalter seht aus wie bei uns zu Hause die Bullen.

Der Pozilist: Nicht nur bei dir zu Hause, ich bin ein Bulle. Und jetzt Führerschein und Fahrzeugpapiere BITTE.
 

WP

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Wenn die Erlaubnis in Form eines gültigen Jagdscheines vorgezeigt wird, ist Gefahrenabwehrmaterie normal am Ende, bevor sie angefangen hat, die Polizei hat grds. erstmal nur die Rechte, die sich aus § 38 WaffG ergeben. Weitergehende Schritte wegen fehlender Rechtsgrundlage für eine grds. nur der zuständigen Waffenrechtsbehörde vorbehaltene Überprüfung (z.B. 39 WaffG) hätte sie nur bei nicht nur angenommenem Verdacht einer Straftat oder OWi. Aber ich habe noch kein Verfahren gegen solche Ordnungskräfte, Kollegen schreib ich da lieber nicht in dem Zusammenhang, erlebt, das wegen Verfolgung Unschuldiger Erfolg gezeitigt hätte, ja nichtmal jemanden, der sich offiziell über solches Gebaren aufgeregt und bei den zuständigen Stellen beschwert, angezeigt oder gar geklagt hätte. So kann man das halt weiter tun, weil einem ja nie was passiert und die Gefahr nicht sehr groß ist, mal an den Richtigen zu geraten. Z.B. an einen schlecht gelaunten Präsidenten eines OLG...........Und so geht der angeblich so freie Rechtsstaat immer weiter dahin, und kaum jemand merkt das noch von den Sklaven, während die Sklaven bei den Ordnungsbehörden vergessen haben, was Grundrechte sind, war ja auch nur Bestandteil der allerersten Unterrichtsstunde in den Rechtsfächern, lange vorbei, und eh nicht wichtig.........geht ja auch so.

sorry,dwähem9x19, aaaaber, der 38 WaffG ergibt nur eine Verpflichtung für den Inhaber...Du meinst sicher den 13 PAG ( der nur eine Kontrolle der Erlaubnissse, nicht aber den Zustand der Waffen meinen tut....Spassmodus aus
 

WP

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Spassmodus wieder an: Abends aufm Parkplatz ( stehend ): " Guten Abend; kann ich mal Ihren Führerschein sehen ???..... NÖ!!!!!
DIE GESICHTER HÄTTET IHR SEHEN SOLLEN
 

WP

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Was auch gut kam:
S.G. ( bayerischer Volksschauspieler, bei mir im Kurs ): "Grias God, Herr G. wo kummas denn jez` her????"
...
"Ja Himmelherrgoddsagramentnuamal!!!!!!Des soogi niadamal meiner Oid`n, wo i jez` herkummmm....."

(Sorry Sepp, aber ich hab`mir damals `nen feuchten Zwickl gepullert, bei der Story......)
 
A

anonym

Guest
sorry,dwähem9x19, aaaaber, der 38 WaffG ergibt nur eine Verpflichtung für den Inhaber...Du meinst sicher den 13 PAG ( der nur eine Kontrolle der Erlaubnissse, nicht aber den Zustand der Waffen meinen tut....Spassmodus aus

Bitte nächstes Mal rechtswissenschaftlich korrekt zitieren! Du könntest die spiegelbildliche Vorschrift zum Beispiel des 13 III PAG (Bayern) -auf die Schnelle ergoogelt- meinen. Okay, sehr gut, danke für die Ergänzung, ich schreib ja hier keine Klausuren. Außerdem ändert sich nichts am Ergebnis, es bleibt beim Kontrollrecht der nach § 38 WaffG mitzuführenden "Berechtigungsscheine". Alles andere geht nur mit nicht nur konstruiertem Tatverdacht. Spaßmodus wieder an.
 
A

anonym

Guest
"Fahrzeugkontrolle - Zeigen Sie mal Ihren Führerschein!"

"Den haben Sie doch schon!"

(Hintergrund: einige Tage zuvor war ich in eine andere Kontrolle gekommen. Im mehrfach versehentlich gewaschenen rosanen Führerschein hatte ich das Foto, nachdem der Kleber nicht hielt mit einem Tacker final befestigt; das fanden die Grün Uniformierten nicht besonders lustig, behielten ihn ein und händigten mir dafür ein Formular aus mit der "freundlichen Bitte", ich solle mir einen neuen ausstellen lassen. Der war bis dato noch nicht da, Probleme gab es also keine. Aber das Gesicht der Polizisten als ich das sagte: unbezahlbar!)
 
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"Allgemeine Verkehrskontrolle, bitte stellen sie den Motor ab."

"Wohin?"

"MOTOR AUS!"

"Warum, hat er gebissen?"

"Sind sie betrunken?"

"Sie etwa nicht?"

"So, aussteigen!"
 

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