Wenn die Erlaubnis in Form eines gültigen Jagdscheines vorgezeigt wird, ist Gefahrenabwehrmaterie normal am Ende, bevor sie angefangen hat, die Polizei hat grds. erstmal nur die Rechte, die sich aus § 38 WaffG ergeben. Weitergehende Schritte wegen fehlender Rechtsgrundlage für eine grds. nur der zuständigen Waffenrechtsbehörde vorbehaltene Überprüfung (z.B. 39 WaffG) hätte sie nur bei nicht nur angenommenem Verdacht einer Straftat oder OWi. Aber ich habe noch kein Verfahren gegen solche Ordnungskräfte, Kollegen schreib ich da lieber nicht in dem Zusammenhang, erlebt, das wegen Verfolgung Unschuldiger Erfolg gezeitigt hätte, ja nichtmal jemanden, der sich offiziell über solches Gebaren aufgeregt und bei den zuständigen Stellen beschwert, angezeigt oder gar geklagt hätte. So kann man das halt weiter tun, weil einem ja nie was passiert und die Gefahr nicht sehr groß ist, mal an den Richtigen zu geraten. Z.B. an einen schlecht gelaunten Präsidenten eines OLG...........Und so geht der angeblich so freie Rechtsstaat immer weiter dahin, und kaum jemand merkt das noch von den Sklaven, während die Sklaven bei den Ordnungsbehörden vergessen haben, was Grundrechte sind, war ja auch nur Bestandteil der allerersten Unterrichtsstunde in den Rechtsfächern, lange vorbei, und eh nicht wichtig.........geht ja auch so.