Praxis: Eintragung von NS Vorsatzgeräten in Bayern

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Hallo,

mich würde mal eure dementsprechende Erfahrungen interessieren. Wie ich drauf komme...

Bei einer Hegeringsversammlung in einem benachbarten Bezirk, hat ein Bediensteter der Oberen Jagdbehörde eben die vereinfachte Eintragung der NS-Vorsatzgeräte angesprochen. Unsere SB haben auf Nachfrage, noch etwas verhalten reagiert. Sie wollen keine Präzedenzfälle schaffen - und mal etwas abwarten.
Die Rahmenbedingungen sollen sein ... auf 3 Jahre befristet, einfach nur auf Antrag ( ohne Nachweis durch die Jagdgenossen für übermässigen SW-Schaden).

Hab ihr schon entsprechende Erfahrungen gemacht ?

Gruß
 
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Würde mich auch brennend interessieren. Das einzige Problem das ich sehe sind die Jagdgenossen. Sitzen uns eh schon den Arsch platt bei gutem Mondlicht, aber wenn die wissen dass Nachtsicht im Spiel ist, wollen die noch mehr sehen. Denn ihrer Meinung nach müssten ja jede Nacht Sauen fallen.

Der Antrag ist wahrscheinlich das einfachste, aber macht man dann wirklich mehr Strecke? Das Schwarzwild wird sich daran gewöhnen, dass auch bei schlechtem Mondlicht Gefahr besteht.

Wir haben auch schon überlegt, sind uns aber nicht darüber einig.

Schön wäre es zu erfahren, ob es Reviere in Bayern gibt die damit schon Erfahrungen gemacht haben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

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Das mit der Eintragung ist mir neu obwohl a Bayern, wäre aber interessant...

WH

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kurze Wasserstandsmeldung

... die UJB sind immer - trotz mehr maligem Nachfragen - sehr verhalten zurückhaltend und abwartend ....


wir bleiben dran !
 
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Bayerisches Jagdgesetz: Die untere Jagdbehörde kann das Verbot des § 19 Abs. 1 Nr. 5. a) BJagdG durch Einzelanordnung aus besonderen Gründen (Satz 1, u. a. zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden) einschränken, Art. 29 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Art. 49 Abs. 1 und 2, 52 Abs. 3 BayJG

Ich denke da findet gerade ein umdenken statt.Allein wenn man sich die Präsentation anschaut,wo man ein Pilotprojekt gestartet hat,sieht man sehr deutlich das NSG sehr viele Vorzüge hat.

Einen Runderlass auf dem Wildportal habe ich noch nicht gesehen,wird wohl wenn es befürwortet wird dann auch raus kommen.

@Budi, dann schaust mal hier rein https://www.wildtierportal.bayern.de...oswald_nzg.pdf,
dann weißt du, warum die UJB's so verhalten reagieren.
Weils schlicht und einfach verboten ist und nur im Sinne öffentlichem Interesses eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden könnte.
Nix mit ...einfach nur auf Antrag ( ohne Nachweis durch die Jagdgenossen für übermässigen SW-Schaden).

ehrlich jetzt nur weils VERBOTEN ist? des liegt wohl eher daran dass die UJB noch keine Freigabe von der obersten Jagdbehörde hat und noch nicht wirklich sich mit dem Thema auseinander gesetzt hat.

Der Antragsablauf sollte wenn es grünes Licht gibt so ausschauen.

Freigabe von der obersten Jagdbehörde an UJB, dort kann der Jäger seine Erlaubnis zur Verwenung von NSG bei Jagd abholen.

Dann aber brauch er noch eine Erlaubnis für den Besitz und Umgang beim BKA,die kann er ja dann ebenso dort beantragen in Wiesbaden

Sollten dann beide Erlaubnisse vorhanden sein steht einem der Erwerb und Verwendung nichts mehr im Wege


Mich ärgerts wieder das der BJV schon wieder nur dagegen wettert:evil:

Die in CH Thurgau kriegen des auch hin ohne das jeder Jäger gleich des Wildern anfängt!
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Mich ärgerts wieder das der BJV schon wieder nur dagegen wettert:evil:

Die in CH Thurgau kriegen des auch hin ohne das jeder Jäger gleich des Wildern anfängt!

Manchmal frag ich mich wirklich ist der BJV jetzt für oder gegen uns?
 
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Der Antragsablauf sollte wenn es grünes Licht gibt so ausschauen.

Freigabe von der obersten Jagdbehörde an UJB, dort kann der Jäger seine Erlaubnis zur Verwenung von NSG bei Jagd abholen.
Die UJB könnt jetzt schon einen Jäger beauftragen, mit NZG zu jagen, machens aber ned, warum wohl? Weil sie dann als Auftraggeber die Verantwortung dafür übernehmen?
Dann aber brauch er noch eine Erlaubnis für den Besitz und Umgang beim BKA,die kann er ja dann ebenso dort beantragen in Wiesbaden
Beantragen kann man viel...;-)
Sollten dann beide Erlaubnisse vorhanden sein steht einem der Erwerb und Verwendung nichts mehr im Wege
Erwerben kannst die Vorsatzgeräte ja schon und ans Fernglas anbauen...;-)

Mich ärgerts wieder das der BJV schon wieder nur dagegen wettert:evil:
Der BJV bzw. Vocke will die Jäger davor bewahren, als reine Schädlingsbekämpfer gesehen zu werden. Und dass das Wild dann nachts keine Ruhe mehr hat, ist wohl zu erwarten.

Ich bin ja grundsätzlich auch dafür... in den Feldern...;-)
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Da hast du vollkommen recht, nur gibt es ja auch genug Befürworter. Da könnten man sich von Seiten des BJV wenigstens neutral verhalten, und nicht die eine Seite der Sichtweise "ankämpfen". Ich denke da spielt auch viel Idealismus und oder persönliche Meinung der BJV Führung dabei, was sich für einen Verein der ja schließlich beide Interessengruppen (hinsichtlich Nachsicht) vertritt nicht gehört. (Und auch fleißig Beiträge kassiert).

WH
 
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Da hast du vollkommen recht, nur gibt es ja auch genug Befürworter. Da könnten man sich von Seiten des BJV wenigstens neutral verhalten, und nicht die eine Seite der Sichtweise "ankämpfen".
Schwieriges Thema...
Aber ein Verband, der keine Meinung hat, würde recht schnell als rückgratlos beschimpft, wetten? ;-)
Vocke ist Anwalt, er sieht halt auch die Probleme, die dann auf die Jäger zukommen.

Schau, das ist dasselbe wie mit dem unsäglichen Wolfsthema. Gibt Befürworter, gibt Gegner....
Dem Bauernverband geht's ja mit dem Wolf nicht anders...

Die Landwirte wären sofort geschlossen fürs Nachtzielgerät, klar. Und der Unmut würd steigen, wenn dann trotz Freigabe immer noch Schäden in den Feldern. Weil der Jäger ja auch noch ein Leben neben der Jagd führen sollte und wollte...

Ist ja jetzt schon so, dass ich angesprochen werd, wenn draussen der Mond scheint und ich auf nem Fest mich blicken lasse:
"Die Sauen sind unterwegs und du hier?"
Ja Herrschafftszeiten! Hat man denn als Pächter kein Recht mehr auf ein Privatleben?
Der Weg vom Pächter über den Wildschadensbekämpfer zum Schädlingsvernichter ist ein schmaler Grat...
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Schwieriges Thema...
Aber ein Verband, der keine Meinung hat, würde recht schnell als rückgratlos beschimpft, wetten? ;-)
Vocke ist Anwalt, er sieht halt auch die Probleme, die dann auf die Jäger zukommen.

Schau, das ist dasselbe wie mit dem unsäglichen Wolfsthema. Gibt Befürworter, gibt Gegner....
Dem Bauernverband geht's ja mit dem Wolf nicht anders...

Die Landwirte wären sofort geschlossen fürs Nachtzielgerät, klar. Und der Unmut würd steigen, wenn dann trotz Freigabe immer noch Schäden in den Feldern. Weil der Jäger ja auch noch ein Leben neben der Jagd führen sollte und wollte...

Ist ja jetzt schon so, dass ich angesprochen werd, wenn draussen der Mond scheint und ich auf nem Fest mich blicken lasse:
"Die Sauen sind unterwegs und du hier?"
Ja Herrschafftszeiten! Hat man denn als Pächter kein Recht mehr auf ein Privatleben?
Der Weg vom Pächter über den Wildschadensbekämpfer zum Schädlingsvernichter ist ein schmaler Grat...
Stimmt....
 
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Ich bin sehr froh dass der BJV gegen Vorsatzgeräte ist. Und so geht es vielen. Und ich sage das auch überall wo es Sinn macht. Also bitte versucht nicht den Eindruck zu vermitteln die Befürworter wären die Mehrheit. Vermutlich hat der eine oder andere hier Landwirt DNA anders kann ich mir diese Eliminierungspolitik nicht erklären.
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Ich bin sehr froh dass der BJV gegen Vorsatzgeräte ist. Und so geht es vielen. Und ich sage das auch überall wo es Sinn macht. Also bitte versucht nicht den Eindruck zu vermitteln die Befürworter wären die Mehrheit. Vermutlich hat der eine oder andere hier Landwirt DNA anders kann ich mir diese Eliminierungspolitik nicht erklären.
Das hat für mich mit Waidgerechtem Jagen nach aktuellem Stand der Technik zu tun. Sicheres Ansprechen und selektives Schießen vs. Schuss auf grauen Klumpen der grunzt. Die Verwendung im eigenen Revier bleibt ja jedem selbst überlassen.

WH
 

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