Privat Verkauf von Waffen

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8 Feb 2002
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Hallo an alle,
ich wende mich zum ersten Mal mit einer Frage an das Forum.
Demnächst findet in einem benachbarten Schützenverein eine nichtgewerbliche Waffenbörse statt. Was muß ich beachten, wenn ich dort eine Waffe verkaufe (Voreintrag auf WBK, Perso. usw. ist mir klar).Ich brauche Vorschläge zum Kaufvertrag. Vielleicht fällt Euch noch was anderes ein auf was man achten muß. Ich will keinen Fehler machen!
Ich bin ganz gespannt auf Eure Ratschläge und bedanke mich schon im voraus!
Weidmannsheil
Cazador
 
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10 Mai 2001
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Hallo Cazador,

es gab mal in der W&H dazu einen recht guten Musterkaufvertrag - ich meine er wäre sogar mal auf der Homepage als Download gewesen - im Zweifelsfall frag doch unseren Moderator Sven!

Waidmannsheil!
 
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29 Mrz 2001
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Im dunkelen Forum gab es mal einen Mustervertrag zu herunterladen, schau mal nach. Les ihn aber genau durch, damals stand was über Gebrauchtwagen drin!!!
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31 Mai 2001
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Die Angaben zu den Fristen sind leider nicht ganz korrekt.

Die Fristen ergeben sich immer aus der Art der Erwerbsberechtigung des Erwerbers (Käufers). Unabhängig davon, welche Art von Waffe er erwirbt.

Wenn sich die Erwerbsberechtigung aus einem gültigen Jagdschein ergibt (möglich für Langwaffen über 60 cm Länge ausgenommen vollautomatische Waffen und Selbstlader die mehr als 2 Patronen ins Magazin aufnehmen können), so beträgt die Frist einen Monat ab Übergabe der Waffe.

Wenn sich die Erwerbsberechtigung aus einer Erlaubnis nach § 28 WaffG (WBK) ergibt beträgt die Frist 2 Wochen.

Innerhalb der Frist hat der Verkäufer das Überlassen der Waffe unter Angabe der Personalien des Erwerbers bei der für ihn zuständige Behörde anzuzeigen. Ist die Waffe in einer WBK eingetragen, so ist diese mit vorzulegen. Die Pflichten des Erwerbers sind analog.

Wie Fristen zu verstehen sind bestimmt sich nach den §§ 187 bis 193 BGB.
 
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15 Dez 2000
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Hallo Cazador,

hier der Mustervertrag aus der WuH als pdf File
Mustervertrag Privatwaffenverkauf WuH

Bevor Du eine Waffe an Pivat veräusserst, vergewissere Dich, ob die Erwerbsberechtigung auch efektiv besteht. Insbesondere achte auf:
<UL TYPE=SQUARE>Gültigkeit der Erwerbsberechtingung (Voreintarg) hinsichtlich Kaliber und Datum
Gültigkeit des Jagdscheines
Art der Erwerbsberechtigung (WBK-Art)
[/list]

Bei verkauf von Voreintargpflichtigen Waffen ( Kurzwaffen und Repetierer/ SL Waffen) nur mit gültigem Voreintrag !!
Hat der Erwerber keinen Voreintrag, kans Du das Geschäft dennoch tätigen, indem Du auf dem Kaufvertrag vermerkst:
" Waffe verbleibt beim Veräusserer bis Erwerbsberechtigung vorliegt "
Mit dem Kaufvertrag geht dann der Käufer zu seinem Ortnungsamt und läst die Waffe gleich komplett eintragen.
APPS Vertrag,
diesen bitte in 4-facher Ausfertigung, einne für Dich, einen für den Käufer, 2 für die Ortnungsbehörden anlässliche Ein-Austragung zum Verbleib bei den Akten. (Die Jungs reagieren imer "freundlicher" wenn man etwas für die Akte da läst
icon_biggrin.gif
)

Achte bei diesem Vorgang jedoch auf die Fristen:
KW binnen 14 Tagen, LW binnen 4 Wochen ummelden (Kalendertage wohlgemerkt, nicht Arbeitstage)
Sollte der Käufer nähmlich nicht rechzeitig ummelden, entbindet dich das nicht von deiner Mitteilungspflicht an die Behörde.

Bernhard
 

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