Privater Verkauf Gefahrenübergang

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8 Sep 2016
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ausreichend verpackt verschickt.

WAS ist AUSREICHEND?

Der Verkäufer wird behaupten:
Da die Ware defekt angekommen ist,war sie nicht ausreichend verpackt.
Wenn dein Freund jetzt vorher Bilder von der Verpackung gemacht hat kann er Beweise vorlegen,daß es (evtl.) doch ausreichend verpackt war.
Hat er keine Bilder oder aber Zeugen die es belegen können,.......
 
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27 Nov 2016
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Schau Dir mal die Bedingungen an. Bei gebrauchten Gegenständen geht es schon mit dem Wert los, hast Du Gegenstände mit ideellem Wert wird es noch schwieriger, dann Einschränkungen bei der Verpackung usw. Solch Cirkus wegen 300EURO. Selbstabholung gegen Barzahlung und sonst garnichts;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 25024

Guest
Beim Versendungskauf unter Privaten trägt der Käufer das Transportrisiko. Der Verkäufer muss vernünftig verpacken und ein geeignetes Transportunternehmen auswählen. Also entspannt bleiben. Falls Gerichtspost kommt (nur dann) Anwalt einschalten. Die Kosten trägt dann (mutmaßlich) die Gegenseite.
 
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22 Mrz 2016
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Brauchst bei DHL nichtmal, bis 500 Euro ist die Versicherung bei einem Paket eh schon inklusive.


Hatte so einen Fall auch mal, direkt den Brief an meine Rechtschutzversicherung geschickt, die haben sich eigentlich um alles gekümmert. Rechnung durfte dann der Kläger auch bezahlen, denke da hat meine Versicherung sogar noch zusätzlich Gewinn gemacht.
 
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3 Jan 2006
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Aha, die Rechtschutzversicherung hat sich gekümmert!?!
Eine Rechtschutzversicherung übernimmt im Zweifelsfall die anfallenden Kosten von Anwalt und Gericht, kümmert sich aber sicher nicht. Das einzige was sie zusätzlich noch machen, sie empfehlen entsprechende Fachanwälte.
 
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17 Feb 2015
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Aha, die Rechtschutzversicherung hat sich gekümmert!?!
Eine Rechtschutzversicherung übernimmt im Zweifelsfall die anfallenden Kosten von Anwalt und Gericht, kümmert sich aber sicher nicht. Das einzige was sie zusätzlich noch machen, sie empfehlen entsprechende Fachanwälte.
Nein. Eine Hauptaufgabe der RS ist die Abwehr unberechtigter Forderungen.
 
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24 Dez 2014
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Warum zahlt der Versanddienstleister nicht? War die Ware nicht richtig verpackt oder hat der Käufer etwas versäumt, was zur Ablehnung der Schadensregulierung führte?

Wenn die Ware nicht richtig verpackt war, müsste dein Freund m.E. für den Schaden aufkommen. Auch wenn grundsätzlich das Risiko mit dem Versand auf den Käufer übergeht hat der Verkäufer eine Sorgfaltspflicht zu erfüllen und die Ware entsprechend zu verpacken.
Porzellan ist nunmal sehr zerbrechlich.
War versicherter Versand vereinbart (z.B. DHL Paket), dann muss der Verkäufer die Ware auch so verpacken, wie es DHL für den Versicherungsfall vorschreibt.
Hat der Käufer Pflichten versäumt, z.B. einen beschädigten Karton kommentarlos angenommen, kann es anders aussehen.
 
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Aha, die Rechtschutzversicherung hat sich gekümmert!?!
Eine Rechtschutzversicherung übernimmt im Zweifelsfall die anfallenden Kosten von Anwalt und Gericht, kümmert sich aber sicher nicht. Das einzige was sie zusätzlich noch machen, sie empfehlen entsprechende Fachanwälte.

Dann bedauere ich dich für deine schlechte Versicherung.
 
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22 Mrz 2016
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Nein. Eine Hauptaufgabe der RS ist die Abwehr unberechtigter Forderungen.

In dem Fall denke ich war es auch nicht ohne Hintergedanken bei der Versicherung, bei solchen Dingen wird ein konzerneigener Rechtsanwalt wesentlich günstiger kommen, als mir einen Rechtsanwalt zu bezahlen.

Mein Vorteil: Keine Arbeit, keine unnütze Zeit für das Rechtsanwaltsgedöns - außer die Vollmacht zu unterschreiben. Und die Versicherung profitiert ja auch davon, wenn der Fall gewonnen wird.
 
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