Privater Verkauf Gefahrenübergang

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7 Jul 2015
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Hallo zusammen,

ein Freund hat über ein Online Verkaufsportal einen Porzellanartikel in einem Privatverkauf an einen privaten Käufer verkauft und mit einem Versanddienstleister ausreichend verpackt verschickt. Dies war so in der Anzeige angegeben.
Der Käufer behauptet nun, dass der Artikel beschädigt bei ihm angekommen ist. Der Versanddienstleister trägt leider den Schaden nicht und der Käufer verlangt die volle Kaufsumme zurück. Der Käufer lässt sich auf keine Einigung ein und ist von Anfang an sehr beleidigend.
Bei meiner Recherche hat sich ergeben, dass der Käufer bei Privatverkäufen das Transportrisiko trägt. Er muss den Kaufpreis zahlen, auch wenn er die Ware nicht oder mangelhaft erhält §446 BGB.
http://www.jura-basic.de/aufruf.php...dungskauf__K%E4ufer%20tr%E4gt%20Versandrisiko
Liege ich in der Annahme richtig, das der Verkäufer das Geld nicht erstatten muss? Es geht um ca. 300€ und dafür möchte dieser keinen Anwalt einschalten.
 
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28 Jan 2019
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habe so etwas ähnliches auch schon erlebt, ich als Käufer hatte keine Handhabe gegen den Verkäufer und deswegen einen Anwalt einschalten?
Als Verkäufer brauchst Du Dir eigentlich keine Sorgen machen!
D.T.
 
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20 Apr 2018
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Es gibt eine Betrügermasche, die genau so aussieht. Man bestellt etwas und behauptet dann es sei kaputt und schickt dann einen kaputten Fake zurück.
 
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19 Jan 2014
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Hi,
nächstes Mal vor dem Kauf klären, was in so einem Fall passiert und ggf eine entsprechende Transportversicherungen mit abschließen. Und wenn der Käufer das nicht bezahlen will trägt er auch das Risiko. So was spricht man vorher ab und schreibt es am besten in die Versandbedingungen rein. Jetzt ist das Kind im Brunnen...
Peter
 
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27 Nov 2016
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§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf



(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

ziemlich eindutig, oder und das konntest Du nicht selbst gockeln?:cool:
 
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27 Nov 2016
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Junge, Junge, das ist doch keine Anwaltshotline hier. Mein gut gemeinter Rat: Lass die Finger von Sachen von denen Du nichts verstehst, in diesem Fall auch von Internetverkäufen, mein ich nur gut;)
 
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8 Sep 2016
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Ich kenne die Einzelheiten nicht.
Wenn sich der Verkäufer an alles gehalten hat,was abgemacht war,kann der Käufer und sein Anwalt nichts machen.

EIN Punkt könnte aber die Art der Verpackung sein.
Wenn die Mangelhaft war und das nachgewiesen werden kann sieht das anders aus.
 
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27 Jul 2011
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Lass den Anwalt schreiben, bis er blau wird. Ich wuerde auf das Schreiben nicht reagieren. Er wird sich dreimal ueberlegen, ob er dafuer Klage erhebt.

Generell bei zerbrechlichen Artikeln wuerde ich immer eine Transportversicherung mit anbieten zusaetzlich zu den Portokosten. Ist dann dem Kaeufer ueberlassen, ob er das extra bezahlt oder nicht. Wenn man sieht, wie Pakete behandelt werden, braucht man sich nicht zu wundern.
 
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Wie sollte denn eine Transportversicherung für einen gebrauchten Artikel im wert von 300EURO aussehen?
 

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