Privater Verkauf Gefahrenübergang

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4 Dez 2013
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Liege ich in der Annahme richtig, das der Verkäufer das Geld nicht erstatten muss? Es geht um ca. 300€ und dafür möchte dieser keinen Anwalt einschalten.


Moin,

Der Teufel kann im Detail liegen: z.B. könnte vom Empfänger behauptet werden, die Sache wäre unzureichend verpackt gewesen. Die pure Behauptung reicht aber nicht, das muss schon noch weiter unterlegt werden (sofern es nicht offenkundig ist) und "ernst" wird es erst, wenn versucht wird, den Anspruch vor Gericht durchzusetzen.

Wenn alles ordnungsgemäß gemacht wurde, können Schreiben vom Rechtsanwalt des Käufers getrost gelocht und abgeheftet werden. Es ist weder nötig einen eigenen Anwalt zu beauftragen, noch überhaupt darauf zu reagieren. Man nimmt es lediglich zur Kenntnis.

Reagieren - auch im Sinne: eigenen Anwalt beauftragen - sollte und muss man erst, wenn gelbe Post mit Postzustellungsurkunde (PZU) kommt.

Also, entspannt und munter bleiben!

Schnepfenschreck.
 
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27 Feb 2016
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Ich schließe mich Schnepfenschreck an.

Solange keine PZU ins Haus flattert wäre ich tiefenentspannt. Mit Anwälten wird sehr häufig gedroht, dass ein Streit tatsächlich vor Gericht landet ist seltener der Fall.

Sollte jedoch Post vom Gericht eintreffen, auf keinen Fall ignorieren. Hier kann es schnell ein Versäumnisurteil geben.

Viele Grüße,

Advocatus
 
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24 Feb 2011
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Die Beweislast liegt (zunächst) bei dem, der da etwas ersetzt bekommen möchte: also hier dem Kläger.

Ok, bin kein Jurist, habe da wenig Ahnung von....

Ist halt für einen Käufer sehr einfach einen Teil der Verpackung zu entsorgen, Bilder zu machen und zu sagen so wars...:eek::eek:

War nur so ein Gedanke (y)

Gruß Weichei
 
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4 Dez 2013
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Ist halt für einen Käufer sehr einfach einen Teil der Verpackung zu entsorgen, Bilder zu machen und zu sagen so wars...


Oder der Verkäufer verpackt ein paar Scherben sehr ordentlich...

Der Phantasie sind natürlich keine Grenzen gesetzt. Aber wir reden hier ja hoffentlich noch über die Realität. Heute ist doch fast nichts so schnell gemacht wie ein Foto. Auch der Verkäufer könnte ein Foto vom Gegenstand in ordentlicher Verpackung gemacht haben und schon haben Juristen ein bischen mehr als nur pure Behauptungen zu verarbeiten.

Cheers,
Schnepfenschreck.
 

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