Privatverkauf einer Kurzwaffe an einen Waffenhändler

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1 Aug 2013
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Mahlzeit,

ich hab auf egun eine .22lfb Pistole versteigert. Käufer ist ein Waffenhändler. Er hat mehrere tausend Transaktion auf egun und hat mir per Email einen Scan seiner Waffenhandelslizenz zugeschickt.

Normalerweise kenne ich das so, dass ich mir Perso und WBK mit Voreintrag zeigen lasse. Ich nehme mal an, das wird bei einem Waffenhändler wohl anders sein. Was also sind die formalen Erfordernisse, welche Dokumente muss ich mir zeigen lassen? Wie läuft der Verkauf an einen Händler ab?

Danke für Eure Antworten!

Grüße
 
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2 Sep 2013
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Wenn du den Scan der Waffenhandelserlaubnis hast steht da ja auch die Behörde drauf die die Erlaubnis erteilt hat. Ich würde da einfach anrufen und nachfragen ob die Erlaubnis noch ihre Gültigkeit besitzt und wenn ja die Waffe, nach Eingang des Geldes, versenden. Ein Telefonat mit dem Händler schadet in der Regel auch nicht, dann kann man sich Zwecks Versand noch abstimmen und man hat eine grobe Ahnung mit dem man es zu tun hat. So habe ich das jedenfalls immer gemacht wenn ein Händler eine Waffe von mir ersteigert hat.

Eine Ankaufsrechnung für die Waffe, von dem Händler, ist auch nie verkehrt, dann hat man da auch was für die eigene Waffenbehörde in der Hand.
 
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Hallo,
Die Berechtigung ist in diesem Falle tatsächlich die Waffenhandelerlaubnis.
Da steht im Kopf auch gleich Bearbeiter und Nummer drauf (kann man im Netzt gegenprüfen).
Da kann man nach der aktuellen Gültigkeit nachfragen.
Zu prüfen ist, ob auf der WHE auch die besagte Berechtigung vorhanden ist.
Waffenhandelserlaubnisse können nur auf bestimmte Bereiche beschränkt sein.
Eine vollständige hat 7 Punkte und unter Punkt 2 sollten Pistolen und Revolver aufgeführt sein.
Den Personalausweis solltest du ebenfalls einholen.

Dann stimmst du einfach noch die Lieferung ab und musst bei versand an einen gewerblichen Anbietre nicht das teure Verfahren wählen. Ev. macht der Händler den Versand auch selbst klar (Abholung).
Einfach absprechen.

Anschließend die Meldefrist bei der Behörde einhalten und WBK zur Austragung vorlegen.
 
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4 Jun 2019
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Der Händler hat jetzt zwei NWR ID Nummern ( E und F-nummer).
Die lässt er Dir zukommen und somit kann jedes Amt in DE sofort abklären, ob seine Lizenz Gültigkeit hat und in welchen Bereichen er handeln darf etc.

Zur Verifizierung genügt ein Anruf bei Deinem (so sie so kooperativ sind wie meines) oder seinem zuständigen Amt.
Die WHG solltest archivieren mitsamt der Dokumentation des Verkaufs und Versandablaufes.
 
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Die Nummern sollte er schon haben,denn auch die Grossisten haben die schon längst alle eingefordert zur weiteren Belieferung.

Du hast aber recht,noch sind sie nicht bei allen angekommen,schon gar nicht bei denen, deren Kopf noch im Sand steckt.
Dennoch funzt das System der ID abfrage schon.

wer zu spät kommt..hört Gorbatschow
 
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28 Nov 2014
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Wann und wie erhalte ich meine finale Erlaubnis-NWR-ID als Erlaubnisinhaber nach § 21 WaffG?


Eine verlässliche Bekanntgabe der NWR-ID für jeden Erlaubnisinhaber nach § 21 WaffG erfolgt durch die zuständige Waffenbehörde im Zuge der Registrierung bei der NWR-Kopfstelle. Dieser Registrierungsprozess kann frühestens nach Verkündung des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes im Bundesgesetzblatt erfolgen, voraussichtlich im Laufe des Februar 2020. Hintergrund ist die noch laufende Bereinigung der Abbildung der Erlaubnisse der Händler und Hersteller im NWR, die ggf. zu sich ändernden Firmen-und Erlaubnis-IDs im NWR führt.

Quelle nwr-fl.de
 
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15 Nov 2015
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Habe vor einigen Monaten auch eine Pistole an einen Händler verkauft, dieser hat mir per Email seine Waffenhandelserlaubnis geschickt. Habe dann dort beim Landkreis angerufen und gefragt ob es noch gültig ist. War soweit alles okay und ich konnte die Pistole paar Tage später versenden.
 
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dito ich bin etwas pinzig und geh mit allem zu meiner Behörde zum umtragen.
Machen die das und alles ist OK informier ich den Käufer und schick die Waffe los.
klappt immer ....
(schreib diese Vorgehen auch in meine Auktion rein)
 
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1 Aug 2013
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Danke für Eure Antworten. Hab mich mit der ausstellenden Behörde in Verbindung gesetzt und die Lizenz validiert, Verkauf ging problemlos über die Bühne.

Grüße
 
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24 Dez 2014
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Ich schließe mich hier einmal an, denn auch ich habe gestern eine Kurzwaffe verkauft.
Käufer ist ein amerikanischer Händler. Liefern soll ich die Waffe an einen Munitionshersteller, in Deutschland, mit vorliegender Waffenhandelslizens für Pistolen und Revolver (u.a.).
Der Amerikaner möchte von mir eine Rechnung oder wenn ich Privatmann bin (was der Fall ist), eine Überlassungserklärung oder einen Kaufvertrag. Aus diesen Dokumenten soll auch meine Kontonummer und der Kaufpreis hervorgehen. (ich nehme mal an er benötigt das für die Steuer zur Dokumentation des Einkaufspreises)

Wenn ich die Transaktion richtig verstehe, überlasse ich an den Inhaber der Waffenhandelslizens und habe dann mit dem Export nichts mehr zu tun.

Ich tendiere dazu einen kurzen Kaufvertrag aufzusetzen, in dem ich festhalte, wie die Transaktion ablaufen soll. Gibt es darüber hinaus in dieser Konstellation noch etwas zu beachten?
 
A

anon

Guest
(y)(y)(y) für diesen Faden! Bin zwar nicht "befugt", da nur einfach user, aber - eine Frage und nur zielgerichtete Antworten, kein Verriß! Sehr wohltuend! Danke! (y)(y)(y)
 

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