[NRW] Probleme einer neuen Eigenjagd

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Die Angelegenheit wird gerade geklärt.
Nach Auffassung des Landesjagdverbandrs liegt eine Eigenjagd vor.

Der Rest deines Postings zeigt die Dummheit vieler Menschen (nicht deiner !).
Eine Eigenjagd entsteht bekanntlich kraft Gesetzes. Wenn der Eigentümer entsprechende Flächen gekauft hat, so ist diese Rechtsfolge zwingend (!).
Die Eigenjagd besteht dann. Niemand kann dies verhindern.
Wem kann man also böse sein?
Dem Eigentümer, der gekauft hat?
Dem Pächter, der einen angebotenen Jagdbezirk pachtet?
Ich habe aber in der Tat schon ähnliche Reaktionen wie von dir beschrieben festgestellt: so rief ich einen mir bekannten Anwalt an, der ebenfalls in der Gegend jagt und den Pächter kennt, um einen Kontakt zum Pächter aufzunehmen.
Antwort: das unschön, damit will ich nichts zu tun haben.

ich kann mich darüber nur wundern:
Die Situation ist nunmal so wie sie ist. Man muss sich damit arrangieren. Ich halte es für vernünftig, wenn der Pächter weiter wie bisher jagt, Reviereinrichtungen stehen läßt und ich umgekehrt einen Teil seiner Pacht bejage (neue Kanzeln aufstelle etc).

Aber die Einsicht vieler Menschen ist leider sehr beschränkt. Warten wir’s ab

Es gibt eben "Naive" und "Naivere" oder "Solche" und "Solche". :)
 
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Gibt es, leider!

In Herzlake damals war das so von vornherein durch die Jagdgenossenschaft geregelt worden, weil ......
............ Vertragsfreiheit im Jagdpachtvertrag besteht, solange nicht sittenwidrig. :D
Bei meinem Cousin war das mit der vertraglichen Regelung so, weil die Pächter damals keinen aus dem Dorf mit Begehungsscheinen ausgestattet haben, bei der nächsten Pacht war dann im Vertrag ein Wust an Sonderregelungen und Sonderkündigungsklauseln im Papier enthalten.
Vertragsfreiheit. :D
Zudem handelt es sich um Vertragsrecht, jeder Vertrag kann, auch in Fristen, außerordentlich gekündigt werden - vor Ablauf der Laufzeit.
Vertragsfreiheit. :D
 
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ob durch Urkunde und Lehrgang ausgewiesen oder einfach durch sorgfältige Einarbeitung selbst darauf spezialisiert ist mir dabei egal. Bitte also den von mir voreilig genannten Titel "Fachanwälte für Jagdrecht" durch "Sachkundige Anwälte" zu ersetzen.
Mit etwas wohlwollen hätte man es auch schon so verstehen könne. Aber danke das du die Erbsen gründlich gezählt hast.

(y)
 
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Was ich sagte - deswegen auch keine Pauschalierungen.

Und wie gesagt, es gibt durchaus einen Unterschied im Status zwischen abdingbar und unabdingbar.

Egal ob abdingbar oder unabdingbar, wenn`s im Vertrag schriftlich fixiert ist und nicht sittenwidrig ist.
Sittenwidrig wäre z. B. die Klausel: Der Pächter muss bis zum .... die "sehr schöne 🤣 " Tochter des Jagdvorstehers heiraten. :LOL:
 

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