[NRW] Probleme einer neuen Eigenjagd

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Die müssen als Personengemeinschaft auch so im Grundbuch stehen. Der Passus bezieht sich auf Erbengemeinschaften, Ehegattenhöfe, etc.

Der Passus bezieht sich auf noch viel mehr; er bezieht sich auch auf Bruchteilgemeinschaften, Firmenorgenaisationen der verschiedensten Arten (GmbH, GbR, OHG, AG, KG usw.) Kommunen, Kirchen, Stiftungen usw. usw.; die gesamte Fläche des EJB muss jedoch, wie Du richtigerweise schreibst, zu 100% in einem einheitlichen Eigentum stehen; das ist im geschilderten Ausgangsfall gerade NICHT gegeben.

Es ist natürlich ein interessantes Gedankenspiel, eine GbR gründen und mit dem Nachbarn 75 ha zusammenschustern, das würde zu interessanten Strukturen führen. Am besten jeder der GbR Partner bejagt auch noch nur die eigenen knapp 40 ha.

Wenn dann die GbR als Eigentümer der Gesamtfläche im Grundbuch steht, steht dem nichts im Wege.
 
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Wenn die GbR oder sonst. Gesellschaft im Grundbuch als Eigentümer steht, geht das selbstredend.
Beispiel:
Drei Grundbesitzer gründen einen landwirtschaftlichen Betrieb und bringen insgesamt 75 ha. ihrer Fläche zusammenhängend als Betriebsvermögen ein, dann kann das zweifelsfrei ein EJB werden.
Ich kenne Dutzende solcher Fälle. War gerade in den ehemaligen Treuhandflächen ziemlich üblich, weil einer das Kapital nicht zusammenbrachte und das Flächenvermögen als Sicherheit eingebracht wurde.

Treuhandflächen stellen insofern einen Sonderfall dar, als dass dort die Eigentümerinhaberschaft meist unklar war - und daher (sofern die Fläche ausgereicht hat) die Behörden durch Verwaltungsakt das Bestehen des EJB festgestellt hatten, was ansonsten nicht notwendig ist.
 
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Der Passus bezieht sich auf noch viel mehr; er bezieht sich auch auf Bruchteilgemeinschaften, Firmenorgenaisationen der verschiedensten Arten (GmbH, GbR, OHG, AG, KG usw.) Kommunen, Kirchen, Stiftungen usw. usw.; die gesamte Fläche des EJB muss jedoch, wie Du richtigerweise schreibst, zu 100% in einem einheitlichen Eigentum stehen; das ist im geschilderten Ausgangsfall gerade NICHT gegeben.



Wenn dann die GbR als Eigentümer der Gesamtfläche im Grundbuch steht, steht dem nichts im Wege.
Habe ich was anderes geschrieben?
 
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Die müssen als Personengemeinschaft auch so im Grundbuch stehen. Der Passus bezieht sich auf Erbengemeinschaften, Ehegattenhöfe, etc.
Es ist natürlich ein interessantes Gedankenspiel, eine GbR gründen und mit dem Nachbarn 75 ha zusammenschustern, das würde zu interessanten Strukturen führen. Am besten jeder der GbR Partner bejagt auch noch nur die eigenen knapp 40 ha.
Wegen einer EJ das Eigentum einer GbR übertragen??? Ziemlich weit hergeholt!
 
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Wegen einer EJ das Eigentum einer GbR übertragen??? Ziemlich weit hergeholt!
Gott schütze dich....
Bei >100 €/ha/p.a. Für Jagdpacht kann man darüber nachdenken.

Letztendlich ist das eine Frage der Flächennutzung. Was bei 90er Ackerböden hinterfragenswert ist, kann bei Kiefernforsten auf armen Böden interessant sein. Eine Frage des (Einheits)Wertes.
Ausserdem - GbR sind zumindest bei uns häufig Familienbetriebe, bei denen mehrere Generationen Inhaber der GbR sind. Der Altbauer vererbt an den Enkel und so gehts immer weiter.
 
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Gott schütze dich....
Bei >100 €/ha/p.a. Für Jagdpacht kann man darüber nachdenken.

Letztendlich ist das eine Frage der Flächennutzung. Was bei 90er Ackerböden hinterfragenswert ist, kann bei Kiefernforsten auf armen Böden interessant sein. Eine Frage des (Einheits)Wertes.
Ausserdem - GbR sind zumindest bei uns häufig Familienbetriebe, bei denen mehrere Generationen Inhaber der GbR sind. Der Altbauer vererbt an den Enkel und so gehts immer weiter.

Dass sie nach außen als solche betrieben werden, ist sicher nicht unüblich, dass sie als solche im Grundbuch eingetragen sind, scheint mir eher unpraktikabel.
 
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gibt auch Leute die auf gute nachbarschaftliche Beziehungen wert legen.

...

wen meinst Du damit? die Jagdnachbarn, die "alles mögliche unternommen (haben) es zu verhindern. ...bis zu persönlichen Diskreditierungen". und mit denen der neue EJB/Pächter "...eine "prima" (ironisch gemeint) Jagdnachbarschaft haben" wird?
 
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Bei uns gab es auch schon Fälle, bei denen jemand eine EJ zusammen bekommen hat. Das führte allerdings nicht zu irgendwelchen Auseinandersetzungen.
Das kann vielleicht daran liegen, dass hier in der Regel die Bauern selbst jagen - kein Dritter von außen, der schlechte Laune verbreitet.
 
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Dass sie nach außen als solche betrieben werden, ist sicher nicht unüblich, dass sie als solche im Grundbuch eingetragen sind, scheint mir eher unpraktikabel.
Das kommt auf die Liquidität an.
Manchmal sind ja erhebliche Investitionen erforderlich, dann ist ein hohes Betriebsvermögen sinnvoll. Das geht am einfachsten über Zusammenlegung der Flächen in die GbR.
 
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Eigentlich ist es ganz einfach (Ich hab gerade mal Möller, Kommentare zum Landnutzungsrecht nachgelesen.)
Seht es mal so:
Wir haben einen Eigentümer A, der mit < als 75 ha Mitglied einer Jagdgenossenschaft ist
Und wir haben einen Eigentümer B, der ebenfalls mit < als 75 ha Mitglied einer Jagdgenossenschaft ist.
Wir haben also ZWEI Jagdgenossen.
Für die Entstehung eines EJB darf es aber nur EINEN (dann ehemaligen) Jagdgenossen mit > 75 ha geben.
Das weißt du nicht. Ich kann mit dir gemeinsam zu gleichen Teilen Besitzer einer Fläche X sein. Es muss nicht so sein, dass dem einen Fläche A und dem anderen Fläche B gehört. Es kommt nur darauf an, wie das im Grundbuch eingetragen ist/wird - kann man ja auch ändern.
Für die wie auch immer geartete Vermietung/Verpachtung (Jagd) oder ähnliches brauchen die beiden eine GbR.
Ich hab das erst durch, weil meine Mutter und mein Onkel zu gleichen Teilen Erben eines Hauses mit zwei Wohneinheiten sind, die aber nicht als zwei Wohnungen, sondern als ein Haus eingetragen sind. Für die Vermietung war eine GbR zu gründen, die wiederum in ihrer Anspruchsverteilung (in dem Fall 50:50 für Einnahmen und Haftung) festgelegt werden musst.
Da die Jagdpacht auch eine wirtschaftliche Nutzung der Fläche darstellt, kann ich mir nicht vorstellen, dass das da nicht gehen soll.
Also, wenn es nicht geht: Konkrete Beispiele, Belege oder was auch immer, bitte angeben.
 
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@Auerochse du denkst nicht zu Ende.

Beim Haus deiner Mutter und deines Onkels handelt es sich um eine Immobilie, die nach außen hin in den aus ihr erwachsenen Rechten und Pflichten von einer! Person, nämlich der GbR vertreten wird.
Zur GbR siehe §705 ff BGB

Bei der Verpachtung wäre es das Gleiche:
Die beiden Eigentümer geben ihre Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an die GbR ab und werden von ihr nach außen , also auch bei der Verpachtung, vertreten.
Soe wie euer Haus von der GbR vermietet wird und nicht von den beiden Eigentümern.

Okay?
 

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