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Die müssen als Personengemeinschaft auch so im Grundbuch stehen. Der Passus bezieht sich auf Erbengemeinschaften, Ehegattenhöfe, etc.
Der Passus bezieht sich auf noch viel mehr; er bezieht sich auch auf Bruchteilgemeinschaften, Firmenorgenaisationen der verschiedensten Arten (GmbH, GbR, OHG, AG, KG usw.) Kommunen, Kirchen, Stiftungen usw. usw.; die gesamte Fläche des EJB muss jedoch, wie Du richtigerweise schreibst, zu 100% in einem einheitlichen Eigentum stehen; das ist im geschilderten Ausgangsfall gerade NICHT gegeben.
Es ist natürlich ein interessantes Gedankenspiel, eine GbR gründen und mit dem Nachbarn 75 ha zusammenschustern, das würde zu interessanten Strukturen führen. Am besten jeder der GbR Partner bejagt auch noch nur die eigenen knapp 40 ha.
Wenn dann die GbR als Eigentümer der Gesamtfläche im Grundbuch steht, steht dem nichts im Wege.