Probleme Jagdschein als Rollstuhlfahrer

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Hallo zusammen,

um meine Person erstmal kurz vorzustellen:
Ich bin Jan, 27 Jahre alt, sitze seit 10 Jahren auf Grund eines Unfalls (Rückenverletzung) oft im Rollstuhl und habe jetzt meinen Jagdschein beantragt.
Oft im Rollstuhl sitze ich, weil ich durchaus gehen kann, an Unterarmgehstützen und am Rollator. Hochsitze kletter ich auch hoch, mit Waffen habe ich seit Jahren Erfahrung und bin in Meisterschaften (Langwaffe PSG) immer vorne dabei, trotz Rollstuhl :p -Auto fahren geht übrigens auch (y)

Jetzt kommt aber mein kleines Problem... Die Jägerprüfung habe ich sehr erfolgreich bestanden, allerdings möchte meine Sachbearbeiterin der lokalen unteren Jagdbehörde einen Eintrag in meinen Jagdschein machen: Ich darf nur mit einem zweiten Jäger jagen!
Das nervt gewaltig, man muss sich alles erkämpfen und bekommt dann wieder Steine in den Weg gelegt. Sie möchte von einem anderen Rollstuhlfahrer einen Jagdschein haben, in dem steht, dass es anders möglich ist, oder von meinem Arzt eine Bescheinigung, dass ich alleine Jagen kann (mein Arzt wird die Augen verdrehen...) :mad:

Natürlich bin ich dagegen. Denn in einem entsprechenden Revier (also nicht gerade Hochgebirge) kann ich durchaus sehr weit kommen und einen reifen Rothirsch bekommt auch kein gesunder Jäger alleine weg geschafft, erst Recht kein 80-jähriger Jäger! :unsure:
Letztendlich kommt es auf mein Wissen und Gewissen an, denn ich selbst sollte am besten wissen, was ich kann und was nicht. Am Anfang würde ich sowieso immer mit einem erfahrenen Waidmann jagen gehen. Mich stört aber die fehlende Gleichberechtigung, und, dass mir die Freiheit genommen wird, mich selbst zu entscheiden.
Ich habe nach einem Eintrag gefragt, mit dem ich aus dem Auto heraus jagen darf, auch wenn ich das kaum machen werde.
Sie meinte noch, wenn ich Tiere Waidwund geschosen hätte, könnte ich ja nicht im Rollstuhl eine Nachsuche starten. Darauf hin meinte ich, dass ich das sowieso nicht kann, da ich weder den passenden Hund habe, noch die passende Nase. Für solche Fälle gibt es nämlich gut ausgebildete Hundeführer mit sehr guten Hunden...

Deshalb möchte ich gerne euer Schwarmwissen nutzen... Kennt jemand andere Rollstuhlfahrer oder ist gar jemand Rollifahrer mit Jagdschein und kann mir helfen?

Ein paar Threads gibt es hier ja schon von Rollijägern :)

Auf welcher Rechtsgrundlage könnte so ein Eintrag erfolgen? Für mich gibt es dafür keine Rechtsgrundlage, eher welche gegen solch eine Eintragung.
Die Sachbearbeiterin möchte sich "absichern"...

Mit Waidmännischem Gruß!

Edit: Jägerprüfung war kein Problem, ich lag sogar über dem Durchschnitt. Laufenden Keiler und Bock angestrichen habe ich stehend mit den höchsten Punktzahlen des Tages geschossen. Tontauben habe ich direkt knapp geschafft, weil die Tauben oft sehr weit nach rechts gingen und so schnell kann man sich im Rolli nicht nach rechts drehen. Aber vorher war ich auch bei den Tontauben (nur eben auf anderen Ständen) unter den besten im Kurs! Eigentlich sollte man meinen, mit Bestandener Prüfung hat man gezeigt, dass die Basics beherrscht werden... :rolleyes:
 
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30 Jan 2016
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Nimm dir einen Anwalt, Schwarmwissen wird nur bedingt helfen.

Wir hatten einen stark zuckerkranken Mitjäger, der immer mal spontan ausfiel. Wir haben ihm sogar im BGS vorgeschrieben, dass er nur jagen durfte, wenn jemand mit im Revier war. Wir hatten Angst, dass ein Unfall passiert. Wird der Dame auch so gehen und sie kann ggfs haftbar gemacht werden (deshalb ihre "Sorge"??)
 
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Es gibt genug alte und ältere Jäger, ie körperlich mit dem Bergen oder einer Nachsuche überfordert wären – und bei denen das kein Problem ist, weil ihre Mitjäger sie wenn nötig unterstützen.
Ich sehe nicht, wo dein Rollstuhl da ein Problem wäre. Konkret weiterhelfen kann ich dir leider nicht, aber lass dich nicht unterkriegen! Viel Erfolg!
 
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Im Endeffekt wirst du auf jeden Fall in Begleitung jagen müssen, da erlegtes Wild seltenst direkt vor den Rollstuhl fällt oder verendet. Bei der Bergung von Wild wirst du fast immer Hilfe brauchen.
 
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ElCaracho

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Hallo Bull,

ich bin erschüttert über die Ausführungen der Sachbearbeiterin. Auch Marathon laufende Jäger haben nicht passenderweise einen Hund für eine Nachsuche oder geschweige denn Ahnung wie diese zu laufen hat. Dafür haben wir ja schließlich Schweisshundeführer. Soweit ich weiss, steht im Gesetz lediglich, dass der PÄCHTER für SEIN Revier ausreichend brauchbare Hunde ZUR VERFÜGUNG haben muss.

Es gibt auch meines Wissens außer beim Jugendjagdschein keine Grundlage für die Forderung ein 2. Jäger muss dabei sein.

Allein bei der unfairen Behandlung schwillt mir gerade beim Lesen der Kamm.

Ich würd der Frau mal richtig unfreundlich in die Parade fahren, solche Regelungen zu erfinden ist glaub ich nicht ganz ihre Besoldungsklasse.
 
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Bei aller Tragik für dein Schicksal: Auch bei einem sauberen Kammertreffer mit Zerstörung von Herz und Lunge kann ein Stück Wild noch etliche Meter weit flüchten; hier sind 100m keine Seltenheit - und das ist nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel.

Auch ein guter Treffer kann zum richtigen Problem werden, wenn man körperlich eingeschränkt ist - da geht es nicht um den "Sonderfall" mit dem 180kg Rothirsch oder einer schwierigen Krankfährte für die man einen Hund bräuchte, sondern auch das normale Reh/Wildschwein kann sich mit super Schweißfährte (die man leicht selbst verfolgen kann) noch in die dichte Dornenhecke retten, bei der man zur Bergung nur auf allen Vieren voran kommt.

Leider ist nicht jedes Hobby für jeden gleichermaßen möglich.
 
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ElCaracho

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Bei aller Tragik für dein Schicksal: Auch bei einem sauberen Kammertreffer mit Zerstörung von Herz und Lunge kann ein Stück Wild noch etliche Meter weit flüchten; hier sind 100m keine Seltenheit - und das ist nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel.

Auch ein guter Treffer kann zum richtigen Problem werden, wenn man körperlich eingeschränkt ist - da geht es nicht um den "Sonderfall" mit dem 180kg Rothirsch, sondern auch das normale Reh/Wildschwein kann sich noch in die dichte Dornenhecke retten, bei der man zur Bergung nur auf allen Vieren voran kommt.

Leider ist nicht jedes Hobby für jeden gleichermaßen möglich.


Ja und?

Was hat denn bitte die Jagdbehörde mit Wildbergung und Nachssuchen zu tun? NICHTS!

Das ist in den Revieren zu klären und zu organisieren zwischen Privatpersonen, da hat die Behörde mal weder was verloren noch was zu sagen. Dass sich die Dame überhaupt anmaßt über die Organisationsfähigkeit im Bezug auf praktische Jagdausübung des Antragsstellers zu urteilen ist eine üble Frechheit.
 
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Ja und?

Was hat denn bitte die Jagdbehörde mit Wildbergung und Nachssuchen zu tun? NICHTS!

Das ist in den Revieren zu klären und zu organisieren zwischen Privatpersonen, da hat die Behörde mal weder was verloren noch was zu sagen. Dass sich die Dame überhaupt anmaßt über die Organisationsfähigkeit im Bezug auf praktische Jagdausübung des Antragsstellers zu urteilen ist eine üble Frechheit.
Wenn Bull56 sauber jagen will, muß er immer eine zweite Person zur Bergehilfe in der Nähe haben. Das muß meiner Meinung nach nicht zwingend ein Jagdscheininhaber sein, aber die zweite Person ist ein Muß!
 
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Natürlich flüchtet das Wild sehr oft! Das ist mir schon bewusst.

Aber das Problem ist, dass mir die Entscheidung genommen wird! Ich kann ja auch alleine Jagen gehen und einen Kollegen haben, der dann innerhalb einer halben Stunde vor Ort ist, falls ich nicht an das geschossene Stück komme!

Nachsucheführer sollte man sowieso auf der Kurzwahl haben ;)

Ich habe der Frau gesagt, im Zwiefelsfall hilft meine Frau, die ist gut durchtrainiert - aber keine Jägerin!
 
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Hallo zusammen,

xxxxxxx

Jetzt kommt aber mein kleines Problem... Die Jägerprüfung habe ich sehr erfolgreich bestanden, allerdings möchte meine Sachbearbeiterin der lokalen unteren Jagdbehörde einen Eintrag in meinen Jagdschein machen: Ich darf nur mit einem zweiten Jäger jagen!
Das nervt gewaltig, man muss sich alles erkämpfen und bekommt dann wieder Steine in den Weg gelegt. Sie möchte von einem anderen Rollstuhlfahrer einen Jagdschein haben, in dem steht, dass es anders möglich ist, oder von meinem Arzt eine Bescheinigung, dass ich alleine Jagen kann (mein Arzt wird die Augen verdrehen...) :mad:

Natürlich bin ich dagegen. Denn in einem entsprechenden Revier (also nicht gerade Hochgebirge) kann ich durchaus sehr weit kommen und einen reifen Rothirsch bekommt auch kein gesunder Jäger alleine weg geschafft, erst Recht kein 80-jähriger Jäger! :unsure:
Letztendlich kommt es auf mein Wissen und Gewissen an, denn ich selbst sollte am besten wissen, was ich kann und was nicht. Am Anfang würde ich sowieso immer mit einem erfahrenen Waidmann jagen gehen. Mich stört aber die fehlende Gleichberechtigung, und, dass mir die Freiheit genommen wird, mich selbst zu entscheiden.
Ich habe nach einem Eintrag gefragt, mit dem ich aus dem Auto heraus jagen darf, auch wenn ich das kaum machen werde.
Sie meinte noch, wenn ich Tiere Waidwund geschosen hätte, könnte ich ja nicht im Rollstuhl eine Nachsuche starten. Darauf hin meinte ich, dass ich das sowieso nicht kann, da ich weder den passenden Hund habe, noch die passende Nase. Für solche Fälle gibt es nämlich gut ausgebildete Hundeführer mit sehr guten Hunden...

xxxxxxxx
hallo. Bundesjagdgesetz:

§ 17 Versagung des Jagdscheines
(1) Der Jagdschein ist zu versagen
1. Personen, die noch nicht sechzehn Jahre alt sind;
2. Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzen;


Die Sachbearbeiterin hat dir doch schon eine goldene Brücke gebaut. Man kann sie beschreiten.
Natürlich sichert sie sich dabei ab, ihre Annahme als Nicht-Medizinerin ist doch gerechtfertigt.
Also verlangt sie einen Nachweis von Dir, der ihr Sicherheit gibt.
Sie hätte auch gleich verneinen können. Das hätte dir mehr Probleme verursacht.
Da erbringt man ein Attest des Hausarztes und die Bescheingung des BGS Ausstellers dass die Körperbehinderung kein Problem darstellt.
 
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23 Feb 2010
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Ich gehe davon aus, das die Dame vom Amt, sich Gedanken macht. Ich persönlich hätte, wenn du alleine rausgehst auch Bedenken, deine Frau darf nicht schießen.

Wenn du etwas schießt, und es ist nicht Tod, wie kommst du ans Stück? Ich kenne deine jagdliche Heimat nicht, bei uns fährst du im Putensand keine 10 Meter mit Rollstuhl. Das einfachste ist, deine Frau macht auch den Jagdschein;)
 
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