Probleme Jagdschein als Rollstuhlfahrer

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Ich sehe das als Laie so: Er kann Auto fahren, einen Hochsitz erklimmen und schießen.
Warum muss also ein anderer Jäger mit draußen sein? Es würde reichen wenn die Auflage besagt, ein anderer müsste in dieser und jener Zeit vor Ort sein können zum bergen.

Nur weil er nicht in die Berge klettern kann... das wär doch Käse. Das können viele Andere auch nicht wegen ihrer wampe zb.
 
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Mein Arzt wird die Augen verdrehen, denn der weiß, dass ich ein harter Brocken bin und fast alles hin bekomme :p
Aber wie soll mein Arzt bestätigen, dass ich super laufen kann und Steinböcke problemlos erreichen kann? Wohl kaum!

Es geht mir darum, dass ich mich nicht bevormunden lasse (Wie viele andere hier, die einfach alles in Kauf nehmen, solange sie ihre Ruhe haben).

Es liegt in meinem Ermessen, was ich tue, es ist auch meine Verantwortung! Darum geht es!

Du bist bestimmt keiner von der soften Sorte, aber Diskussionen mit "dem Amt" sind oftmals vergeudete Zeit. Die schalten auf stur und nichts geht über lange Zeit. Rechtlich ist es eher "dunkelgrau"zu Deinen Lasten.

Nimm den 2. Jäger an und wenn einer mal nicht dabei ist und es passiert was, kennst du die Konsequenzen. Wenn jemand dabei ist, kannst du vlt noch mehr machen, als alleine.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Hallo zusammen,

um meine Person erstmal kurz vorzustellen:
Ich bin Jan, 27 Jahre alt, sitze seit 10 Jahren auf Grund eines Unfalls (Rückenverletzung) oft im Rollstuhl und habe jetzt meinen Jagdschein beantragt.
Oft im Rollstuhl sitze ich, weil ich durchaus gehen kann, an Unterarmgehstützen und am Rollator. Hochsitze kletter ich auch hoch, mit Waffen habe ich seit Jahren Erfahrung und bin in Meisterschaften (Langwaffe PSG) immer vorne dabei, trotz Rollstuhl :p -Auto fahren geht übrigens auch (y)

Jetzt kommt aber mein kleines Problem... Die Jägerprüfung habe ich sehr erfolgreich bestanden, allerdings möchte meine Sachbearbeiterin der lokalen unteren Jagdbehörde einen Eintrag in meinen Jagdschein machen: Ich darf nur mit einem zweiten Jäger jagen!
Das nervt gewaltig, man muss sich alles erkämpfen und bekommt dann wieder Steine in den Weg gelegt. Sie möchte von einem anderen Rollstuhlfahrer einen Jagdschein haben, in dem steht, dass es anders möglich ist, oder von meinem Arzt eine Bescheinigung, dass ich alleine Jagen kann (mein Arzt wird die Augen verdrehen...) :mad:

Natürlich bin ich dagegen. Denn in einem entsprechenden Revier (also nicht gerade Hochgebirge) kann ich durchaus sehr weit kommen und einen reifen Rothirsch bekommt auch kein gesunder Jäger alleine weg geschafft, erst Recht kein 80-jähriger Jäger! :unsure:
Letztendlich kommt es auf mein Wissen und Gewissen an, denn ich selbst sollte am besten wissen, was ich kann und was nicht. Am Anfang würde ich sowieso immer mit einem erfahrenen Waidmann jagen gehen. Mich stört aber die fehlende Gleichberechtigung, und, dass mir die Freiheit genommen wird, mich selbst zu entscheiden.
Ich habe nach einem Eintrag gefragt, mit dem ich aus dem Auto heraus jagen darf, auch wenn ich das kaum machen werde.
Sie meinte noch, wenn ich Tiere Waidwund geschosen hätte, könnte ich ja nicht im Rollstuhl eine Nachsuche starten. Darauf hin meinte ich, dass ich das sowieso nicht kann, da ich weder den passenden Hund habe, noch die passende Nase. Für solche Fälle gibt es nämlich gut ausgebildete Hundeführer mit sehr guten Hunden...

Deshalb möchte ich gerne euer Schwarmwissen nutzen... Kennt jemand andere Rollstuhlfahrer oder ist gar jemand Rollifahrer mit Jagdschein und kann mir helfen?

Ein paar Threads gibt es hier ja schon von Rollijägern :)

Auf welcher Rechtsgrundlage könnte so ein Eintrag erfolgen? Für mich gibt es dafür keine Rechtsgrundlage, eher welche gegen solch eine Eintragung.
Die Sachbearbeiterin möchte sich "absichern"...

Mit Waidmännischem Gruß!

Edit: Jägerprüfung war kein Problem, ich lag sogar über dem Durchschnitt. Laufenden Keiler und Bock angestrichen habe ich stehend mit den höchsten Punktzahlen des Tages geschossen. Tontauben habe ich direkt knapp geschafft, weil die Tauben oft sehr weit nach rechts gingen und so schnell kann man sich im Rolli nicht nach rechts drehen. Aber vorher war ich auch bei den Tontauben (nur eben auf anderen Ständen) unter den besten im Kurs! Eigentlich sollte man meinen, mit Bestandener Prüfung hat man gezeigt, dass die Basics beherrscht werden... :rolleyes:
Erstmal kräftiges Waidmannsheil zum Jagdschein.

Ich kann nichts sehen was dich daran hindern sollte allein zu Jagen solle die UJB darauf bestehen diese Auflage zu erteilen würde ich Rechtlich dagegen vorgehen kann mir nicht vorstellen das so eine Diskriminierung bestand hat.
Du hast ein Handicap ok das rechtfertigt aber keine Auflagen bezüglich der Jagd. Man kann auch mit Rolli oder Gehhilfen Waidgerecht Jagen und Hilfe beim Bergen oder Versorgen muss ich meinen Gesunden Mitjägern auch geben.
 
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Nehmen wir mal an, ich jage aus meinem Fahrzeug auf Raubwild, dass ich nicht verzehren möchte.
Da ist es doch absolut kein Problem, wenn ich alleine schieße und später dann ein Kollege kommt und die toten Stücke mit mir beseitigt!?
Ich bin jemand, der primär Raubwild und Frischlinge schießen will. Bei beidem braucht man Geduld und ruhe. Problem ist, niemand geht andauernd mit mir zum Ansitz um dann nur da zu sitzen und nichts zu machen! Wer hat denn auf Dauer darauf bock!? Jagen gehen und dem Kollegen immer nur zusehen...Das macht keiner 3 Jahre lang mit!
 
G

Gelöschtes Mitglied 20519

Guest
Diese Bescheinigung ist ja etwas was Dir Dein Arzt ausstellt, der Dich schon vermutlich länger kennt und behandelt, kurzum er weiß, was Du mit Deinen Einschränkungen kannst und was nicht. Wenn er der fachlichen Meinung als Mediziner ist, das JA, und die Sachbearbeiterin sich damit begnügt, dann hast Du gewonnen.
Sollte die Sachbearbeiterin immer noch auf "Ihrer" Auflage mit dem zweiten Jäger bestehen, dann kann man sich das weitere Vorgehen in Ruhe überlegen.
Genau so!
Zusätzlich der Behörde noch 2-3 JAB aus deinem Revier benennen, die bereit sind sich bei deinen Ansitzen zur Verfügung zu halten. Diese bestätigen das mit Unterschrift und hinterlegen ihre Kontaktdaten. Eine Auflage, dass du nur alleine jagen darfst, wenn dafür gesorgt ist, dass z.B. innerhalb von 30 Minuten einer der drei vor Ort sein kann. Ich find das wäre ein guter Kompromiss, der auf der einen Seite die (durchaus berechtigten) Bedenken der Behörde, als auch Deinen (durchaus verständlichen) Wunsch nach Unabhängigkeit berücksichtigt.
Das Ganze ordentlich in schriftlicher Form bei der Behörde vorgelegt, halte ich für erfolgsversprechend. Sollte keine Einigung erreicht werden, kann man immer noch den Inklusionsbeautftragten einschalten sowie weitere rechtliche Schritte vornehmen.

Viel Erfolg!
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Du bist bestimmt keiner von der soften Sorte, aber Diskussionen mit "dem Amt" sind oftmals vergeudete Zeit. Die schalten auf stur und nichts geht über lange Zeit. Rechtlich ist es eher "dunkelgrau"zu Deinen Lasten.

Nimm den 2. Jäger an und wenn einer mal nicht dabei ist und es passiert was, kennst du die Konsequenzen. Wenn jemand dabei ist, kannst du vlt noch mehr machen, als alleine.
Das kann doch niemals eine Lösung sein das ist doch wohl nicht dein ernst:mad:
 

Moas

Moderator
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11 Dez 2013
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Ich habe wenig Ahnung von der Materie, aber wäre es nicht eine Möglichkeit, Dir zunächst den Jagschein mit der Auflage eines zweiten Jägers ausstellen zu lassen, um später dagegen anzugehen?
Der Vorteil wäre doch, dass Du zeitnah jagen gehen kannst und später das Argument hast, dass der zweite Jäger zwar immer dabei, aber nie nötig war.
Auch die Dauer eines eventuellen Rechtsstreites würde eine geringere Rolle spielen, da Du ja die Jagd zwischenzeitlich ausüben kannst.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Ich habe wenig Ahnung von der Materie, aber wäre es nicht eine Möglichkeit, Dir zunächst den Jagschein mit der Auflage eines zweiten Jägers ausstellen zu lassen, um später dagegen anzugehen?
Der Vorteil wäre doch, dass Du zeitnah jagen gehen kannst und später das Argument hast, dass der zweite Jäger zwar immer dabei, aber nie nötig war.
Auch die Dauer eines eventuellen Rechtsstreites würde eine geringere Rolle spielen, da Du ja die Jagd zwischenzeitlich ausüben kannst.
Ein fauler Kompromiss.
Ich habe meinen Früheren Jagdherren immer helfen müssen und er war nicht Gehbehindert konnte aber trotzdem nicht selber Bergen oder versorgen
 
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Das kann doch niemals eine Lösung sein das ist doch wohl nicht dein ernst:mad:

edit
Streit mit dem Amt beim Vorliegen einer praktikablen Lösung ist besser als eine Grundsatzstreit mit ungewissem, eher negativem, Ausgang.

Er kann dann jagen - darum geht es - und immer noch Beweisen, dass es ohne dies einfache Auflage geht.
 
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Also ich finde, das jegliche Bedenken seitens der Behörde vor der Zulassung zur Prüfung hätten erörtert werden müssen. Erst zulassen und dann später den Jagdschein versagen geht nicht. Er hat sein können und Wissen unter beweis gestellt.
Bei uns im Kurs war auch jemand, dem fehlte die linke Hand. Mit der Behörde gesprochen alles gut. Ausnahme war, das er die Tauben im Voranschlag schießen musste.
 
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Hier geht es nur um die Jägerprüfung:#
Sollte eine körperliche Behinderung von mindestens 50% oder eine Legasthenie vorliegen, die eine Einschränkung bei der Waffenhandhabung bzw. Hilfsmittel bei der Schießprüfung oder bei der schriftlichen Prüfung nötig machen, so fügen Sie bitte ein entsprechendes Attest der Anmeldung bei. Die Erleichterungen müssen mit den zur Erteilung des Jagdscheines jagd- und waffenrechtlichen Vorgaben vereinbar sein (§ 5 JPrO).
 
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Könnte mal jemand die Stelle im Gesetz oder einer Bundes-VO zum Bundesjagdgesetz nennen, in der die Behörde die Erlaubnis bekommt, Auflagen zum Jagdschein zu machen? :rolleyes:
Kann ich natürlich nicht weil ich erst nicht danach suche! Du willst es ja argumentativ nicht verstehen?: da steht eine goldene Brücke von der SB gebaut für den JS Antragsteller aber er will sie nicht beschreiten. Der Zaun davor wäre das Versagen des Jagdscheines auf Grund berechtigter Zweifel, welche der JS Antragsteller dann mit teurem Fachgutachten beweiskräftig zertreuen muss. Das Attest eines Hausarztes reicht dazu nicht mehr. aus. Ein gerichtlich vereidigter SV nimmt daraufhin den JS Antragsteller unter die Lupe. So etwas in der Art wird er wohl auch schon kennen! Ich dachte es wäre nach einem wohl überlegten Lösungsansatz gefragt.
 
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