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Würde ich tun, wenn er und seine Qualifikation nicht von einer Sachbearbeiterin vorgeschrieben wären.StreicheAufpasserund schreibe Helfer.
Würde ich tun, wenn er und seine Qualifikation nicht von einer Sachbearbeiterin vorgeschrieben wären.StreicheAufpasserund schreibe Helfer.
Mein Arzt wird die Augen verdrehen, denn der weiß, dass ich ein harter Brocken bin und fast alles hin bekomme
Aber wie soll mein Arzt bestätigen, dass ich super laufen kann und Steinböcke problemlos erreichen kann? Wohl kaum!
Es geht mir darum, dass ich mich nicht bevormunden lasse (Wie viele andere hier, die einfach alles in Kauf nehmen, solange sie ihre Ruhe haben).
Es liegt in meinem Ermessen, was ich tue, es ist auch meine Verantwortung! Darum geht es!
Erstmal kräftiges Waidmannsheil zum Jagdschein.Hallo zusammen,
um meine Person erstmal kurz vorzustellen:
Ich bin Jan, 27 Jahre alt, sitze seit 10 Jahren auf Grund eines Unfalls (Rückenverletzung) oft im Rollstuhl und habe jetzt meinen Jagdschein beantragt.
Oft im Rollstuhl sitze ich, weil ich durchaus gehen kann, an Unterarmgehstützen und am Rollator. Hochsitze kletter ich auch hoch, mit Waffen habe ich seit Jahren Erfahrung und bin in Meisterschaften (Langwaffe PSG) immer vorne dabei, trotz Rollstuhl -Auto fahren geht übrigens auch
Jetzt kommt aber mein kleines Problem... Die Jägerprüfung habe ich sehr erfolgreich bestanden, allerdings möchte meine Sachbearbeiterin der lokalen unteren Jagdbehörde einen Eintrag in meinen Jagdschein machen: Ich darf nur mit einem zweiten Jäger jagen!
Das nervt gewaltig, man muss sich alles erkämpfen und bekommt dann wieder Steine in den Weg gelegt. Sie möchte von einem anderen Rollstuhlfahrer einen Jagdschein haben, in dem steht, dass es anders möglich ist, oder von meinem Arzt eine Bescheinigung, dass ich alleine Jagen kann (mein Arzt wird die Augen verdrehen...)
Natürlich bin ich dagegen. Denn in einem entsprechenden Revier (also nicht gerade Hochgebirge) kann ich durchaus sehr weit kommen und einen reifen Rothirsch bekommt auch kein gesunder Jäger alleine weg geschafft, erst Recht kein 80-jähriger Jäger!
Letztendlich kommt es auf mein Wissen und Gewissen an, denn ich selbst sollte am besten wissen, was ich kann und was nicht. Am Anfang würde ich sowieso immer mit einem erfahrenen Waidmann jagen gehen. Mich stört aber die fehlende Gleichberechtigung, und, dass mir die Freiheit genommen wird, mich selbst zu entscheiden.
Ich habe nach einem Eintrag gefragt, mit dem ich aus dem Auto heraus jagen darf, auch wenn ich das kaum machen werde.
Sie meinte noch, wenn ich Tiere Waidwund geschosen hätte, könnte ich ja nicht im Rollstuhl eine Nachsuche starten. Darauf hin meinte ich, dass ich das sowieso nicht kann, da ich weder den passenden Hund habe, noch die passende Nase. Für solche Fälle gibt es nämlich gut ausgebildete Hundeführer mit sehr guten Hunden...
Deshalb möchte ich gerne euer Schwarmwissen nutzen... Kennt jemand andere Rollstuhlfahrer oder ist gar jemand Rollifahrer mit Jagdschein und kann mir helfen?
Ein paar Threads gibt es hier ja schon von Rollijägern
Auf welcher Rechtsgrundlage könnte so ein Eintrag erfolgen? Für mich gibt es dafür keine Rechtsgrundlage, eher welche gegen solch eine Eintragung.
Die Sachbearbeiterin möchte sich "absichern"...
Mit Waidmännischem Gruß!
Edit: Jägerprüfung war kein Problem, ich lag sogar über dem Durchschnitt. Laufenden Keiler und Bock angestrichen habe ich stehend mit den höchsten Punktzahlen des Tages geschossen. Tontauben habe ich direkt knapp geschafft, weil die Tauben oft sehr weit nach rechts gingen und so schnell kann man sich im Rolli nicht nach rechts drehen. Aber vorher war ich auch bei den Tontauben (nur eben auf anderen Ständen) unter den besten im Kurs! Eigentlich sollte man meinen, mit Bestandener Prüfung hat man gezeigt, dass die Basics beherrscht werden...
Genau so!Diese Bescheinigung ist ja etwas was Dir Dein Arzt ausstellt, der Dich schon vermutlich länger kennt und behandelt, kurzum er weiß, was Du mit Deinen Einschränkungen kannst und was nicht. Wenn er der fachlichen Meinung als Mediziner ist, das JA, und die Sachbearbeiterin sich damit begnügt, dann hast Du gewonnen.
Sollte die Sachbearbeiterin immer noch auf "Ihrer" Auflage mit dem zweiten Jäger bestehen, dann kann man sich das weitere Vorgehen in Ruhe überlegen.
Das kann doch niemals eine Lösung sein das ist doch wohl nicht dein ernstDu bist bestimmt keiner von der soften Sorte, aber Diskussionen mit "dem Amt" sind oftmals vergeudete Zeit. Die schalten auf stur und nichts geht über lange Zeit. Rechtlich ist es eher "dunkelgrau"zu Deinen Lasten.
Nimm den 2. Jäger an und wenn einer mal nicht dabei ist und es passiert was, kennst du die Konsequenzen. Wenn jemand dabei ist, kannst du vlt noch mehr machen, als alleine.
Ich wünsche dir alle Einsicht und alles Gute. Weidmannsheilxxxxxxx
Ein fauler Kompromiss.Ich habe wenig Ahnung von der Materie, aber wäre es nicht eine Möglichkeit, Dir zunächst den Jagschein mit der Auflage eines zweiten Jägers ausstellen zu lassen, um später dagegen anzugehen?
Der Vorteil wäre doch, dass Du zeitnah jagen gehen kannst und später das Argument hast, dass der zweite Jäger zwar immer dabei, aber nie nötig war.
Auch die Dauer eines eventuellen Rechtsstreites würde eine geringere Rolle spielen, da Du ja die Jagd zwischenzeitlich ausüben kannst.
Das kann doch niemals eine Lösung sein das ist doch wohl nicht dein ernst
Kann ich natürlich nicht weil ich erst nicht danach suche! Du willst es ja argumentativ nicht verstehen?: da steht eine goldene Brücke von der SB gebaut für den JS Antragsteller aber er will sie nicht beschreiten. Der Zaun davor wäre das Versagen des Jagdscheines auf Grund berechtigter Zweifel, welche der JS Antragsteller dann mit teurem Fachgutachten beweiskräftig zertreuen muss. Das Attest eines Hausarztes reicht dazu nicht mehr. aus. Ein gerichtlich vereidigter SV nimmt daraufhin den JS Antragsteller unter die Lupe. So etwas in der Art wird er wohl auch schon kennen! Ich dachte es wäre nach einem wohl überlegten Lösungsansatz gefragt.Könnte mal jemand die Stelle im Gesetz oder einer Bundes-VO zum Bundesjagdgesetz nennen, in der die Behörde die Erlaubnis bekommt, Auflagen zum Jagdschein zu machen?