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Die nette Sachbearbeiterin muß gar nichts, außer Jagdschein erteilen oder ablehnen! Für weitergehende Prüfungen des Sachverhalts ist dann die nächst höhere Instanz zuständig.
schlicht und ergreifend falsch!
Die nette Sachbearbeiterin muß gar nichts, außer Jagdschein erteilen oder ablehnen! Für weitergehende Prüfungen des Sachverhalts ist dann die nächst höhere Instanz zuständig.
Die nette Sachbearbeiterin muß gar nichts, außer Jagdschein erteilen oder ablehnen! Für weitergehende Prüfungen des Sachverhalts ist dann die nächst höhere Instanz zuständig.
schlicht und ergreifend falsch!
hallo. Dann geht er über die Wiese brockt den letzten Bissen für den Bock hält ergriffen inne und fängt mit der roten Arbeit an! Und wir wünschen ihm alle kräftigst Weidmannsheil dazu. Meine Hochachtung dazu!!!! Vorher ruft er den JAB oder einen Jagdhelfer an der eiligst herbei eilt und hilft, falls es etwas zu helfen gibt. Sollte der Bock anderswo zu Strecke kommen macht eben der herbeigerufene Jagdhelfer alleine das was getan werden muss. Bevor er nämlich zu Werke geht hat er sich mit dem JAB abgesprochen und es ist 100%ig Jemand zur Hand der zeitnah zu Hilfe eilt. Handy brauchts dazu nicht unbedingt denn der Schuss wird auch gehört. Ich sehe den angehenden Jungjäger in einem bestens infrastrukturiertem Revier waidwerken. Und das mit oder ohne Eintrag in seinem JS. Ich gehe nämlich stark davon aus dass das Revier nicht im unwegsamsten Hochgebirge sondern ortsnah liegtVielleicht kann uns der TO ja mal schildern, was er nach dem Schuss macht? Stellen wir uns also vor: Bock steht breit auf 100m, perfekter Schuss, Bock liegt im Feuer. Und nun?
Ich habe eine Seite davor geschrieben, daß er bei einer Ablehnung einen rechtsmittlfähigen Bescheid bekommt. Genau das sollte er aber vermeiden, denn wenn es vor Gericht geht, könnte der Bescheid zementiert werden.Interessante Meinung. Falls die Behörde zur Auffassung gelangt, der Jagdschein sei zu versagen, ist dem Antragsteller ein Bescheid mit entsprechender Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen. Dagegen kann man sich wehren.
Deine Unkenntnis in Verwaltungsverfahren ist mehr als erkennbar. Frag mal in einer Führerscheinstelle nach, wie man Bescheide begründen muss..... Aber träum weiter und fall mal einer Behörde zum Opfer, die nach deinem Vorschlag arbeitet, womit ich ausdrücklich den aktuellen Fall ausklammere. Dann warte ich auf dein Gejammer.Da die Sachbearbeiterin keine medizinischen Gutachten erstellen kann, kann sie den Jagdschein aufgrund vermuteter mangelnder körperlicher Eignung verweigern. Soll sich doch bei Widerspruch, die nächsthöhere Instanz damit rumschlagen!
Mit Rollstuhl, Rollator und 2 Gehhilfen kann die Sachbearbeiterin ihre Ablehnung ganz locker und auch rechtswirksam begründen. Die ist bei einer Ablehnung voll auf der sicheren Seite. Bei einer Erteilung des Jagdscheins begibt sich die Sachbearbeiterin auf dünnes Eis.Deine Unkenntnis in Verwaltungsverfahren ist mehr als erkennbar. Frag mal in einer Führerscheinstelle nach, wie man Bescheide begründen muss..... Aber träum weiter und fall mal einer Behörde zum Opfer, die nach deinem Vorschlag arbeitet, womit ich ausdrücklich den aktuellen Fall ausklammere. Dann warte ich auf dein Gejammer.
Julius E. Lips - "Zelte in der Wildnis"
Der beste Jäger des Stammes konnte nicht laufen...
CdB
Julius E. Lips - "Zelte in der Wildnis"
Der beste Jäger des Stammes konnte nicht laufen...
CdB
Mit Rollstuhl, Rollator und 2 Gehhilfen kann die Sachbearbeiterin ihre Ablehnung ganz locker und auch rechtswirksam begründen. Die ist bei einer Ablehnung voll auf der sicheren Seite. Bei einer Erteilung des Jagdscheins begibt sich die Sachbearbeiterin auf dünnes Eis.