Probleme Jagdschein als Rollstuhlfahrer

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steve

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Aus meiner Sicht ist Erteilung unter Auflagen ein klassischer "Spatz in der Hand"-Vorschlag einer netten Behörde.

Wäre ich Sachbearbeiter und mir käme jemand quer, würde ich einfach den § 17 BJG abwenden und es dabei bewenden lassen. "Ist zu versagen....wenn körperliche Eignung (-)" (§ 17 Abs. 1 Nr. 2). Zur Beurteilung kann (=muss nicht) aufgegeben werden "ein amts- oder fachärztlichen Zeugnis" vorzulegen (§ 17 Abs. 6 BJG). Je nach Behinderung ist es offensichtlich wann die körperliche Eignung nicht gegeben ist.
 
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Ich habe mich durch die ganzen 10 Seiten geackert und bin doch bei meiner Meinung geblieben:

Die SB möchte ein ärztliches Attest. Gut, dann ist doch die Route klar!. Ich weiß ja nicht ob es ein Attest vom Hausarzt sein muss oder du zu einem Amtsarzt musst, aber das ist auch relativ egal. Es reden Menschen mit Menschen und somit sollte man doch in der Lage sein eine Lösung zu finden.

Klar ist aber auch, das du sicherlich für viele Fragen die passenden Antworten haben solltest.
Ich bin immer ein Freund davon, erstmal zu sprechen und herauszufinden wo der Schuh beim anderen drückt.

Wenn der Arzt dir grünes Licht gibt, könntest du parallel noch Bestätigungen von weiteren BGS-Inhabern aus dem gleichen Revier beibringen indem Sie dir bestätigen dir zur helfen, falls erforderlich ( auch wenn sowas das Papier nicht wert ist auf dem es steht) + dir anwaltliche Beratung holen und dir sagen lassen wie du es formulieren solltest bei der SB.

Wenn das alles scheitert, kannst du immer noch "den ganz großen Otto losmachen".
Es gibt halt immer eine Grenze wo der Wille aufhört und der Fanatismus beginnt, da geht es dann auch nicht mehr um die Sache sondern nur noch um Rechthaberei um jeden Preis.

Mitunter lässt die fehlende Distanz zu einem negativen Bescheid einen auch nicht klar sehen, erst oftmals deutlich später begreift man das die Entscheidung richtig war und letztlich auch dem persönlichen Schutz diente.
 
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Ich habe in den letzten Jahrzehnten ne Menge älterer und auch jüngerer JS-Inhaber kennengelernt, die aus verschiedenen Gründen regelmässige Hilfe beim Aufbrechen und Bergen einer Sau benötigten. Deutliches Übergewicht war Hindernissgrund Nr.1 in der "Rangliste" aber auch verschiedenste andere Handicaps waren dabei.

Um auf den Punkt zu kommen: Bei keinem dieser Jäger stand im Jagdschein "darf nur in Begleitung eines 2. JS-Inhabers die Jagd ausüben". Warum auch, das regelt doch wie immer die Praxis. Der TS-wird doch ganz schnell merken, wo seine Grenzen sind und (wie wir alle) schon aus Eigeninteresse dafür sorgen, den Jagdalltag so zu organisieren, dass Hilfe bereit steht.

Auch für mich (als wirklich "topfitten" Mittfuffzger :cool:) gilt: Wenn ich nicht weiss wie ich im Hochsommer den Ü100-Keiler nachts um 3.00h vom Acker bekomme - schiess ich nicht. Auch ohne Eintrag im JS :geek:.

Gruss Wisent
 
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Die nette Sachbearbeiterin muß gar nichts, außer Jagdschein erteilen oder ablehnen! Für weitergehende Prüfungen des Sachverhalts ist dann die nächst höhere Instanz zuständig.
schlicht und ergreifend falsch!

Da die Sachbearbeiterin keine medizinischen Gutachten erstellen kann, kann sie den Jagdschein aufgrund vermuteter mangelnder körperlicher Eignung verweigern. Soll sich doch bei Widerspruch, die nächsthöhere Instanz damit rumschlagen!
 
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Vielleicht kann uns der TO ja mal schildern, was er nach dem Schuss macht? Stellen wir uns also vor: Bock steht breit auf 100m, perfekter Schuss, Bock liegt im Feuer. Und nun?
hallo. Dann geht er über die Wiese brockt den letzten Bissen für den Bock hält ergriffen inne und fängt mit der roten Arbeit an! Und wir wünschen ihm alle kräftigst Weidmannsheil dazu. Meine Hochachtung dazu!!!! Vorher ruft er den JAB oder einen Jagdhelfer an der eiligst herbei eilt und hilft, falls es etwas zu helfen gibt. Sollte der Bock anderswo zu Strecke kommen macht eben der herbeigerufene Jagdhelfer alleine das was getan werden muss. Bevor er nämlich zu Werke geht hat er sich mit dem JAB abgesprochen und es ist 100%ig Jemand zur Hand der zeitnah zu Hilfe eilt. Handy brauchts dazu nicht unbedingt denn der Schuss wird auch gehört. Ich sehe den angehenden Jungjäger in einem bestens infrastrukturiertem Revier waidwerken. Und das mit oder ohne Eintrag in seinem JS. Ich gehe nämlich stark davon aus dass das Revier nicht im unwegsamsten Hochgebirge sondern ortsnah liegt (y)(y)(y)

Jagst du oder klagst du??? :unsure::whistle::whistle::whistle::whistle::whistle::whistle: Spatz in der Hand oder Taube auf dem Dach ;)
 
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Interessante Meinung. Falls die Behörde zur Auffassung gelangt, der Jagdschein sei zu versagen, ist dem Antragsteller ein Bescheid mit entsprechender Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen. Dagegen kann man sich wehren.
Ich habe eine Seite davor geschrieben, daß er bei einer Ablehnung einen rechtsmittlfähigen Bescheid bekommt. Genau das sollte er aber vermeiden, denn wenn es vor Gericht geht, könnte der Bescheid zementiert werden.
 
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Da die Sachbearbeiterin keine medizinischen Gutachten erstellen kann, kann sie den Jagdschein aufgrund vermuteter mangelnder körperlicher Eignung verweigern. Soll sich doch bei Widerspruch, die nächsthöhere Instanz damit rumschlagen!
Deine Unkenntnis in Verwaltungsverfahren ist mehr als erkennbar. Frag mal in einer Führerscheinstelle nach, wie man Bescheide begründen muss..... Aber träum weiter und fall mal einer Behörde zum Opfer, die nach deinem Vorschlag arbeitet, womit ich ausdrücklich den aktuellen Fall ausklammere. Dann warte ich auf dein Gejammer.
 
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Julius E. Lips - "Zelte in der Wildnis"

Der beste Jäger des Stammes konnte nicht laufen...


CdB
 
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Für @steve :
§ 17 Abs. 6 BJagdG ist eine Ermessensentscheidung. Ermessen ist pflichtgemäß auszuüben und zu begründen. Im Bescheid!
 
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Deine Unkenntnis in Verwaltungsverfahren ist mehr als erkennbar. Frag mal in einer Führerscheinstelle nach, wie man Bescheide begründen muss..... Aber träum weiter und fall mal einer Behörde zum Opfer, die nach deinem Vorschlag arbeitet, womit ich ausdrücklich den aktuellen Fall ausklammere. Dann warte ich auf dein Gejammer.
Mit Rollstuhl, Rollator und 2 Gehhilfen kann die Sachbearbeiterin ihre Ablehnung ganz locker und auch rechtswirksam begründen. Die ist bei einer Ablehnung voll auf der sicheren Seite. Bei einer Erteilung des Jagdscheins begibt sich die Sachbearbeiterin auf dünnes Eis.
 
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Mit Rollstuhl, Rollator und 2 Gehhilfen kann die Sachbearbeiterin ihre Ablehnung ganz locker und auch rechtswirksam begründen. Die ist bei einer Ablehnung voll auf der sicheren Seite. Bei einer Erteilung des Jagdscheins begibt sich die Sachbearbeiterin auf dünnes Eis.

Erstes oder zweites Staatsexamen? :LOL: Ich werde deine Träume nicht weiter stören. :love:
 
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