Das nicht.
Aber es gibt, insbesondere in Brandenburg, immer noch Jagdgesellschaften wie sie zu DDR-Zeiten üblich waren. Die funktionieren mit gleichberechtigten Jägern. Natürlich sind sie nach dem aktuellen Jagdrecht in Pächter und Begehungsscheininhaber aufgeteilt. Aber im Grunde genommen haben alle gleiche Rechte. Nur eben die Hauptpächter haben das letzte Wort und tätigen letztendlich die Überweisungen und stellen die Vertretung nach außen da. Die Mitglieder der Jagdgesellschaften tragen die Kosten in gleicher Höhe mit.
Das dieses System, wie Beispiele zeigen, funktionieren kann, fasziniert westdeutsche Jäger. Aber es funktioniert. Und da stellt sich dann tatsächlich die Frage, wie wird die Pürzelprämie gehandhabt?