Hallo zusammen,
es ist zwar mehr eine Rechtsfrage, aber doch mit mehr Bezug zum Wiederladen.
Ich habe meinen Erstwohnsitz im Landkreis A und meinen Zweitwohnsitz in Landkreis B. Da ich, wenn ich bei meinem Zweitwohnsitz bin, viel Zeit habe, möchte ich auch dort ein bisschen Laden.
Ein passender Kellerraum, Blechschrank und Feuerlöscher sind vorhanden. Muss ich die Lagerung anmelden? Wenn ja, in Landkreis A oder in Landkreis B?
Weiß von Euch jemand bescheid?
Google und die Forensuche hat nichts schlüssiges hervorgebracht.
Vielen Dank!
es ist zwar mehr eine Rechtsfrage, aber doch mit mehr Bezug zum Wiederladen.
Ich habe meinen Erstwohnsitz im Landkreis A und meinen Zweitwohnsitz in Landkreis B. Da ich, wenn ich bei meinem Zweitwohnsitz bin, viel Zeit habe, möchte ich auch dort ein bisschen Laden.
Ein passender Kellerraum, Blechschrank und Feuerlöscher sind vorhanden. Muss ich die Lagerung anmelden? Wenn ja, in Landkreis A oder in Landkreis B?
Weiß von Euch jemand bescheid?
Google und die Forensuche hat nichts schlüssiges hervorgebracht.
Vielen Dank!