Pulverlagerung an Erst- und Zweitwohnsitz

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Hallo zusammen,

es ist zwar mehr eine Rechtsfrage, aber doch mit mehr Bezug zum Wiederladen.

Ich habe meinen Erstwohnsitz im Landkreis A und meinen Zweitwohnsitz in Landkreis B. Da ich, wenn ich bei meinem Zweitwohnsitz bin, viel Zeit habe, möchte ich auch dort ein bisschen Laden.

Ein passender Kellerraum, Blechschrank und Feuerlöscher sind vorhanden. Muss ich die Lagerung anmelden? Wenn ja, in Landkreis A oder in Landkreis B?

Weiß von Euch jemand bescheid?

Google und die Forensuche hat nichts schlüssiges hervorgebracht.

Vielen Dank!
 
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Pulverlagerung muss angemeldet werden. Wird dann wahrscheinlich auch noch von einem Behördenvertreter abgenommen. Ob bei zwei Lagerstätten die doppelte Menge Pulver gelagert werden kann, weiss ich zwar nicht, vermutlich ja. Wäre dann ein erfreulicher Nebeneffekt.

Wo man wiederlädt ist nicht so interessant für die Behörde, da sind m.M.n. durchaus zwei Laderäume möglich.
 
A

anonym

Guest
Dein Posting wirft ein paar interessante Fragen auf:
Nachdem man der Behörde den Wiederladeraum "gemeldet" hat - - muss man ausschließlich dort laden? Meines Wissens muss der Raum nur die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen (kein Teppich usw.) und der Erstnachweis dient eher dazu, ob man überhaupt einen geeigneten Raum "im Zugriff" hat.
Dito bzgl. der Lagerung: Muss man jede Lagerungsänderung melden, also wenn ich meine Box von Kellerraum A in Raum B verschiebe?
 

JMB

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2 Jan 2005
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haeschen schrieb:
Dito bzgl. der Lagerung: Muss man jede Lagerungsänderung melden, also wenn ich meine Box von Kellerraum A in Raum B verschiebe?
Besser wäre wohl die Frage "ab wann ..."
"von Kellerraum A in Raum B" dürfte kein Problem sein, WENN auch Raum B eine "Druckentlastungsfläche" hat usw.
Wieso nicht einfach die zuständige Behörde fragen?:
"Was muss ich beachten, wenn ich (auch) in einer Zweitwohnung laden/lagern will?"


WaiHei
 
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Die Frage ist, welche Behörde ist zuständig? Die am Erstwohnsitz oder am Zweitwohnsitz?

Ich will bei meiner Behörde gerade kein Fass aufmachen, da wir uns gerade über einen anderen Fall uneinig sind.
 
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Zuständig ist das Amt, das dir den Schein ausgestellt hat, bzw. das aktuell für dich zuständig ist (bei Hauptwohnsitzwechsel). Ein Anruf schafft Klarheit über die zutreffende Inselgesetzesauslegung des zuständigen SB.

I.d.R. ist die Lagerung an Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz kein Problem, die Anforderungen kennst Du ja bereits.
3kg NC am Nebenwohnsitz und 1kg. SP am Hauptwohnsitz zum Beispiel, in der festgedübelten Blechbüchse des jeweiligen Fensterklo`s..., Fotodokumentation erforderlich (war bei mir zumindest so).

Wmh
 
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Bist Du an Deinem Zweitwohnsitz überhaupt gemeldet?
Wenn nein, so würde ich keine schlafenden Hunde wecken und mich nur an die gesetzl. Bestimmungen zur Lagermenge, Aufbewahrung und zum Raum für´s Laden halten.
 
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Ich meine sowas könnte dich die Zuverlässigkeit kosten...

Die Wohnsitze müssen gemeldet werden (Meldepflicht gem. Meldegesetz). Die Orte der Pulverlagerung m.M. ebenso, die können richtig pissig werden, wenn Sie eines Tages...

Wmh, melden macht frei
 

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